Beitrag von IHK für München und Oberbayern

*Barrierefreie Webseiten* Ab 28. Juni 2025 müssen die Webseiten privatwirtschaftlicher Unternehmen barrierefrei sein. Das bedeutet, dass Menschen mit Einschränkungen die Inhalte wahrnehmen können müssen – und zwar ohne besondere Probleme und grundsätzlich ohne Hilfe. Welche Barrieren gibt es? 👁️ Visuelle Barrieren verhindern, dass Inhalte problemlos wahrgenommen werden. Ganz oben dabei: Der Kontrast einer Website. Oder auch die Schriftgröße. Bilder, die keinen Text haben, der erläutert, was zu sehen ist. 👂 Für Menschen, die nicht oder nur schlecht hören, ist es zwingend notwendig, dass es Untertitel für Videos gibt oder Podcasts transkribiert werden. 👌 Bei motorischen Einschränkungen ist es wichtig, dass alle Bedienelemente wie Buttons usw. groß genug sind. Außerdem sollte alles mit der Tastatur bedient werden können. 🗨️ Nicht zuletzt: Verständlichkeit ist wichtig, also kurze Sätze. Und Wörter, die möglichst jeder kennt. 💻 Ganz kritisch sind veraltete Technologien. Denn damit kommen Assistenzsysteme häufig nicht zurecht. Was tun? Nicht warten, bis das Frühjahr kommt, sondern jetzt loslegen. Testen Sie Ihre Website auf Mängel. Machen Sie einen Plan: Eine Schritt für Schritt-Anleitung gibt es hier 👉 https://lnkd.in/dVc_gqSF

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Im Januar startet zudem unsere Webinarreihe zur digitalen Barrierefreiheit. Jetzt kostenfrei anmelden 👉 https://www.bihk.de/digitale-barrierefreiheit

Sven Koss

KOSS ingenieure. Die Gutachter. Heizung, Lüftung, Sanitär.

6 Tage

So etwas gibt es nur in Deutschland 🇩🇪 vollkommen daneben. Wäre verständlich für Angebote bei öffentlichen Interessen, wie Goverment oder Medienangeboten. Doch nicht bei privatwirtschaftlichen Unternehmen. Bestimmt wieder eine Grünen Ideologie 🤮🤮🤮

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