Diskussion:Deutsche Bundesakte

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Sneecs in Abschnitt Herzogtum Lauenburg

Warum sind denn in der Besprechung der Artikel nicht diese, sondern die Kommentare kursiv gesetzt? Finde ich typographisch etwas eigenwillig. --Janneman 21:14, 2. Okt 2006 (CEST)

Berechtigter Einwand. Hatte sich wohl so ergeben - ich werde mal die Inhalte und die dazugehörigen Erklärungen schrifttypisch "umdrehen". -- Proxy 09:27, 3. Okt 2006 (CEST)

Herzogtum Lauenburg

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Laut der Deutschen Bundesakte ist der König von Dänemark nur als Herzog von Holstein Mitglied des Bundes. Des Herzogtums Lauenburg geschieht keine Erwähnung. --Hvs50 (Diskussion) 13:26, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg kann als eigenständiges Mitglied des Deutschen Bundes betrachtet werden. Auf der Bundesversammlung am 5. November 1816 ließ der dänische König, der gleichzeitig Herzog von Holstein war, erklären, dass er das Herzogtum Lauenburg weiterhin als ein eigenes deutsches Herzogtum und damit als eigenständiges Glied des Deutschen Bund betrachte. Die Stimmabgabe im Deutschen Bund sollte für beide Herzogtümer gelten, eine zusätzliche Stimme wurde nicht gefordert.--sneecs (Diskussion) 09:38, 20. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Art XIV

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Es fehlt ein Abschnitt zu Art. XIV. Die Formulierung die "durch den Lüneviller Frieden vom 9ten Februar 1801 von Deutschland abgetrennten und jetzt damit wiedervereinigten Provinzen" ist evtl. schon erwähnenswert. (nicht signierter Beitrag von 2.207.38.17 (Diskussion) 15:26, 3. Mär. 2020 (CET))Beantworten