BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen
Aufhebung der Vorbehalte
zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß
§ 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V
Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassung) der 366., 367., 368., 371., 373., 374. und 375. Sitzung des Bewertungsausschusses und der 369. und 370. Sitzung des Bewertungsausschusses (Präsenzsitzung) sowie der 42. und 45. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses (Präsenzsitzung) wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen bzw. durch Nichtbeanstandung des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.
Des Weiteren sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen der Beschlüsse der 372. Sitzung des Bewertungsausschusses (Präsenzsitzung) mit Ausnahme des Beschlusses zur Weiterentwicklung der humangenetischen Leistungen nach Ablauf der Vorbehaltsfristen bzw. durch Genehmigung des BMG gegenstandslos. Das Ministerium hat diesen Beschluss des Bewertungsausschusses mit Schreiben vom 26. Mai 2016 teilweise beanstandet und dem Bewertungsausschuss aufgegeben, die in den Gebührenordnungspositionen 11449, 11514 und 19425 vorgesehenen Genehmigungsrechte und -pflichten mit Wirkung zum 1. Juli 2016 zu streichen. Die Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses haben hiergegen Klage eingereicht.