1. GELTUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Angebote der MediaRange GmbH. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, bzw. nur dann, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis etwaiger Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte wie Ergänzungs- und Ersatzlieferungen und Reparaturleistungen, unabhängig davon, ob wir ausdrücklich auf diese Bedingungen hingewiesen haben. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (im Sinne von § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Unsere Preislisten, Informationen und Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
1.3 Ein Auftrag (Bestellung) eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Aufträge (Bestellungen) des Kunden führen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Annahme (Auftragsbestätigung) zum Vertrag. Versenden wir keine Auftragsbestätigung, so gilt unsere Übersendung der Ware als unsere Annahme.
2. LIEFERZEIT, LIEFERUNG, VERZUGSFOLGEN, GEFAHRÜBERGANG
2.1 Unsere etwaigen Angaben zu Lieferzeiten sind freibleibend und dienen lediglich Informationszwecken. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden.
2.2 Die Lieferfrist beginnt im Falle der Vorkasse mit Eingang des Kaufpreises auf unserem Konto und im Falle des Kaufes auf Rechnung mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zur Versendung an den Kunden gebracht worden ist oder im Falle der Selbstabholung durch den Kunden diesem die Abholbereitschaft mitgeteilt ist.
2.3 Fälle höherer Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse (zum Beispiel Streik, rechtmäßige Aussperrung, Aufruhr, Feuer- oder Explosionsschäden, unvermeidliche Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien), die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Art allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlauffrist. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände und Ereignisse bei unseren Zulieferern eintreten. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, so sind wir und der Kunde nach Setzen einer Nachfrist von mindestens drei Wochen unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Leistungsstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.
2.4 Bei Überschreitung einer als verbindlich vereinbarten Lieferfrist kann uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Überschreiten wir diese Nachfrist um mehr als drei Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Bei Kaufverträgen erfolgt die Versendung auf Risiko des Kunden an den im Bestellschein angegebenen Ort. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonstige Transportperson auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft, sofern diese dem Kunden mitgeteilt wurde, auf den Kunden über.
2.6 Die Art und Weise der Versendung wird von uns festgelegt. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
3. PREISE UND ZAHLUNGEN
3.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, Verpackung, Versandkosten sowie etwaiger Zollkosten.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich im Einzelfall abweichend vereinbart, beinhalten unsere Preise als interne Kalkulationsgröße auch eine etwaige Urheberrechtsabgabe nach § 54 UrhG. In diesem Fall erfolgt ein Hinweis auf unserer Rechnung. Wird diese Abgabe nach Vertragsschluss abweichend festgelegt, entsteht für uns keine Rückzahlungspflicht und für den Kunden kein Anpassungsrecht.
3.4 Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse. Wenn im Einzelfall Lieferung gegen Rechnung vereinbart wurde, sind Forderungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist Gutschrift bei uns.
3.5 Der Kunde ist nicht zu Abzug oder Einbehalt von fälligen Zahlungen durch Aufrechnung, Zurückbehaltung oder auf sonstige Weise berechtigt, es sei denn, ein solcher Gegenanspruch ist unbestritten oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung festgestellt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a. Dem Kunden ist der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens gestattet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
3.7 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks oder sonstigen Zahlungsanweisungen sind wir nicht verpflichtet. Diskont- und Bankspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
4. EIGENTUMSVORBEHALT AN VERÄUßERTER WARE
4.1 An verkaufter und gelieferter Ware behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Befriedigung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
4.2 Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Sofern ein Dritter beabsichtigt, die Vorbehaltswaren zu pfänden, hat der Kunde unser Eigentum offen zu legen und uns unverzüglich zu informieren. Der Kunde ist gehalten, die Vorbehaltswaren gegen Pfändungen durch Dritte zu schützen.
4.3 Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Die aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
c) Übersteigt der Wert der für uns durch Eigentumsvorbehalt eingeräumten Sicherheiten die Deckungsgrenze von 150 % der gesicherten Forderungen, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei. Zur Berechnung der Deckungsgrenze ist in Bezug auf die Vorbehaltsware deren Marktpreis, hinsichtlich der gesicherten Forderungen deren Nennwert zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Freigabeverlangen zugrunde zu legen.
5. MÄNGELHAFTUNG
5.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Zeigen sich bei der Untersuchung erkennbare Mängel, Mengenfehler oder Falschlieferungen, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich erfolgt. Andernfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt, sodass unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen ist. Im Rahmen der Mängelrüge hat der Kunde den behaupteten Mangel möglichst detailliert schriftlich zu beschreiben und insbesondere schriftlich mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen Umständen sich der behauptete Mangel zeigt. Zeigt sich später ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so hat uns der Kunde unverzüglich nach dessen Entdeckung in gleicher Weise zu unterrichten.
5.2 Von uns in Katalogen, Broschüren, Präsentationen und Handbüchern publizierte Angaben in Text- und/oder Bildform (z.B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) kennzeichnen die Beschaffenheit unserer Produkte und ihre Verwendungsmöglichkeiten. Sie stellen keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar und entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Sonstige Herstellerangaben sind nicht verbindlich. Wir haften ferner nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, insbesondere fehlerhaften Einsatz durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und Handhabung, insbesondere durch nicht geschultes Personal.
5.3 Ist die Mängelrüge berechtigt, so erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar oder entbehrlich, weil
- wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, oder
- besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen (§ 323 Abs. 2 BGB),
steht dem Kunden sofort das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) nach Maßgabe von Ziffer 6 zu verlangen.
5.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
6.1 Wir haften aus jeglichem Rechtsgrund nur dann auf Schadensersatz, wenn der Schaden durch Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) oder durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sind, haften wir nur für Verletzungen einer Kardinalpflicht.
6.2 In jedem Fall ist die Haftung für jede leichte Fahrlässigkeit, bei Handlungen des im zweiten Satz von Ziffer 6.1 genannten Personenkreises auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.
6.3 In den Fällen von Ziffer 6.2 haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen und der Höchstbetrag der Haftung ist in diesen Fällen der Betrag des Kaufpreises.
6.4 Alle Ausschlüsse und Begrenzungen der Haftung gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. VERJÄHRUNG
7.1 Ansprüche des Kunden auf Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
7.2 Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, verjähren ebenfalls in einem Jahr ab Ablieferung, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. LAGERUNG UND VERWENDUNG DER WARE
Der Kunde ist für die Verwendbarkeit der Ware zu dem von ihm vorgesehenen Zweck selbst verantwortlich. Der Kunde muss in seinem Verantwortungsbereich ferner sicherstellen, dass die Ware allen jeweilig einschlägigen rechtlichen Genehmigungen und Standards für den Gebrauch oder einen weiteren Vertrieb entspricht. Solange die Ware in unserem Eigentum steht, hat der Kunde alle von uns erteilten Anweisungen, Instruktionen und Warnungen zum Gebrauch, der Lagerung und der Handhabung der Ware zu beachten. Zudem ist er in diesem Fall verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu erhalten.
9. WARENRÜCKSENDUNGEN / RECYCLING
9.1 Unbeschadet der Bestimmungen zur Mängelhaftung in Ziffer 5 darf veräußerte und ausgelieferte Ware vom Kunden nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zurückgesandt werden. Mit unserer Zustimmung zurückgesandte Ware muss auf Kosten des Kunden in der Originalverpackung oder einer ebenso sicheren Verpackung sowie unverändert und ohne fehlende Teile versandt werden.
9.2 Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferten Waren nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferten Waren weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferten Waren weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
10.1 Leiten wir bei Vertragsbruch des Kunden nicht sofort rechtliche Schritte ein, ist dies nicht als Verzicht unsererseits zu werten, rechtliche Schritte gegen diesen Vertragsbruch zu einem späteren Zeitpunkt einzuleiten.
10.2 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, bleibt hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, verwirklicht. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
10.3 Diese AGB und die auf deren Basis geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Bestimmungen des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980) und das Internationale Privatrecht finden keine Anwendung.
10.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtstand Frankfurt am Main. Soweit wir klagen, kann Klage auch am allgemeinen Gerichtstand des Kunden erhoben werden.