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Der Verband Und Seine Erfolge
Der Verband und seine Erfolge
Gemeinsam sind wir stark!
Der Bayerische Bauernverband steht für über 750.000 Menschen im ländlichen Raum und für 100.000 land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe in Bayern. Damit ist der Verband die starke Stimme der Land- und Forstwirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Darum lohnt sich die Mitgliedschaft im Bauernverband:
Information der Mitglieder über aktuelle Marktthemen und politische Entwicklungen über diverse Kanäle.
Der Bayerische Bauernverband ist in München, Berlin und Brüssel aktiv, um auf den verschiedensten Entscheidungsebenen die Anliegen der Mitglieder anzubringen. Durch das BBV-Generalsekretariat in München, sowie durch den Deutschen Bauernverband mit dem Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin und dem deutschen Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Brüssel ist der Bauernverband auf allen politischen Ebenen für seine Mitglieder im Einsatz. Ehrenamt und Hauptamt leisten professionelle Interessenvertretung zugunsten der Bauernfamilien gegenüber den politischen Meinungsbildnern und Entscheidungsträgern. Der Bauernverband ist in Land-, Bundestag und Europaparlament, in Ministerien, bei Regierung und der EU-Kommission präsent, um die Anliegen der Mitgliedsbetriebe voranzubringen. Dieser Einsatz zahlt sich aus und wird im Folgenden vorgestellt.
Erfolge des BBV
Erhalt Kfz-Steuerbefreiung
Die bisherige Entlastung mit rund 460 Mio. Euro/Jahr – für bayerische Familienbetriebe sind das rund 100 Mio. Euro/Jahr – bleibt erhalten.
Die Kürzungspläne der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2024 werden korrigiert.
Keine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
Bundesrat folgt Forderung des Bauernverbandes durch Streichung des entsprechenden Artikels Ersparnis von ca. 90 Euro pro Jahr und Maschine an zusätzlichen Kosten für die Betriebe
Verschärfungen beim Tierschutzgesetz konnten verhindert werden
Dank des intensiven Einsatzes des BBV und vieler gerade auch öffentlicher Aktivitäten (insbesondere Sammlung von bundesweit 24.000 Unterschriften) wurde der politische Gesetzgebungsprozess zur Novelle des Tierschutzgesetzes so lange verzögert werden, bis das Aus der Ampel-Koalition den Gesetzgebungsprozess gestoppt hat. Hiermit konnten massive Verschärfungen der nationalen gesetzlichen Auflagen für die Tierhaltung verhindert werden (insbesondere Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung, erhebliche Erhöhung der Vorgaben für die Kombinationshaltung, Einführung der lokalen Betäubung beim Veröden der Hornanlage von Kälbern, Verschärfungen beim Kürzen der Schwänze von Ferkeln, Verbot des Schwanzkürzens bei Lämmern).
EU-Kommissionspläne (IED): keine zusätzlichen Immissionsschutzvorgaben für Rinderhalter
Pläne zur Einbeziehung der Rinder wurden verhindert, die die EU-Kommission im 2022 vorschlug. Anderweitig konnten die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission bei Schweinen und Geflügel nachgebessert werden. Leider verringern sich dort die bisherigen Grenzen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen.
GLÖZ 8: Streichung der Pflichtbrache mit 4 % der Ackerfläche ab 2025 für den Rest der Förderperiode bis 2027
Die Zwangsstilllegung hat es mit Sonderregelungen bereits in 2023 und 2024 faktisch nicht gegeben. Im Jahr 2024 erreichte der Bauernverband, dass die Politik die 4 % Pflichtbrache komplett gestrichen wird Damit können die bayerischen Landwirte auf rund 80.000 ha Ackerfläche statt Stilllegung einen ackerbaulichen Anbau mit Düngung und bedarfsweisen Pflanzenschutz vollziehen. Unter der Annahme von durchschnittlich 500 Euro/ha an Erlös steht das für rund 40 Mio. Euro an Wirtschaftsmöglichkeit. Freiwillig können Betriebe weiterhin Brache im Rahmen der Ökoregelung umsetzen.
Maximaler Einsatz gegen den schrittweisen Abbau der Steuerrückvergütung beim Agrardiesel
Bundesregierung wollte im Dezember 2023 die Agrardieselregelung ab 2024 vollständig streichen. Angesichts der Proteste hat der hier maßgebliche Deutsche Bundestag im Frühjahr 2024 einen schrittweisen Abbau der Steuerrückvergütung bis Anfang 2026 beschlossen. Der Bauernverband hat von CSU die Zusicherung, dies bei einer Beteiligung an der nächsten Bundesregierung zu korrigieren. Die Wahlanliegen des Bauernverbandes zur Bundestagswahl 2025 fordern das nun ein.
SUR - Pflanzenschutz (Sustainable Use Regulation): Pauschalverbotspläne in dieser Legislatur-periode in Brüssel vom Tisch
Vorschläge der EU-Kommission vom 22.6.2022: Pauschalverbot PSM in sensiblen Gebieten und pauschale PSM-Reduktion um 50 % bis 2030 ohne verfügbare Alternativen
Bedrohung der Ernten in Europa wurde verhindert und nachhaltige Landbewirtschaftung im Sinne des realistischen Green Deal gesichert.
Ende 2023 folgte die Mehrheit im EU-Parlament der Kritik des Bauernverbandes als auch anschließend im Januar 2024 die EU-Kommissionspräsidentin, womit die massiven Einschränkungspläne vom Tisch kamen.
Verlängerte EU-Zulassung von Glyphosat um 10 Jahre bis 2033
Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission gemäß der wissenschaftlichen Beurteilung der EFSA die Verlängerung der Zulassung bis 2033 vereinbart.
Die Forderung an die Bundesregierung ist, dies nun 1:1 in Deutschland umzusetzen.
NRL – Naturwiederherstellung (Nature Restoration Law): keine pauschale Stilllegungspflicht für 10 % der Landwirtschaftsflächen in der EU
Landschaftselemente: geplante Pflicht von 10% Landschaftselementen gestrichen.
Moor-Vernässung: Ziele für die Vernässung der Moore wurden deutlich abgeschwächt (z.B. bis 2050: 50 statt 70 % der Flächen, von denen nun auch statt 50 dann 1/3 wiedervernässt werden sollen).
Entwaldungsverordnung (EUDR) – Problembewusstsein und Verschiebung erreicht
EUDR wird um ein Jahr verschoben: In-Kraft-Treten konnte um ein Jahr auf Ende 2025 verschoben werden. EU-Kommission hat auch Vereinfachungen für Waldbesitzer, Rinderhalter und Sojaanbauer zugesagt, um hier Bürokratie nicht noch weiter extrem zu erhöhen. An den weiteren inhaltlichen Themen bleibt der BBV dran!
Weitere Vereinfachungen bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik bis 2027 – Brüssel ermöglicht Mitgliedstaaten zusätzliche Lockerungen im Sinne der Forderungen des Bauernverbandes
Die Brüsseler Institutionen haben im Frühjahr 2024 nachfolgende Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht, die nun in Deutschland von Bundestag und Bundesrat ab 2025 auf den Weg gebracht wurden:Dauerhafte Abschaffung der Pflichtbrache – bisher GLÖZ 8. GLÖZ 5: Erosionsschutz – bundeseinheitliche Pflugeinsatzmöglichkeiten nach gewissen Regeln in K-Wasser 1 für alle Betriebe und zudem die Möglichkeit der Winterfurche für Ökobetriebe nach gewissen Regeln in K-Wasser 2. GLÖZ 6: Bodenbedeckung – Streichung des Beginnzeitpunkts 15.11. und des 15.1. im Folgejahr, sondern Bedeckung nach guter fachlicher Praxis möglichst nach der Ernte und dann unter Fortbestand bis 31.12. des Antragsjahres. GLÖZ 7: Vereinfachungen beim Fruchtwechsel. GLÖZ 8: Erhalt vorhandener Landschaftselemente. regionale Ausnahmemöglichkeiten bei witterungsbedingten Extremverhältnissen, über die die Landwirtschaftsämter entscheiden können. Einzelbetrieblich ist das bereits die letzten Jahre mit individueller Begründung möglich gewesen. Betriebe bis zu 10 ha Betriebsgröße: Befreiung von Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität – nicht aber bei InVeKos und Fachrechtskontrollen.
EU-Richtlinie RED III – Ausbau der erneuerbaren Energien: Holz
Pläne der EU-Kommission sahen Holz anfangs nicht als nachhaltige Energieform vor
Am Ende erreichten wir vor allem über die bayerischen Europaabgeordneten, dass Holz als nachhaltige Energieform und damit für erneuerbare Energiezwecke förderfähig bleibt.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder Heizungsgesetz: Holz- und Pelletsheizungen
Erste Pläne von Wirtschafts- und Klimaminister Habeck => Diskriminierung von Holz- und Pelletsheizungen
Bis zum Beratungsende im Frühjahr 2023 gelang Korrektur, so dass Holz- und Pelletsheizungen langfristig als erneuerbare Wärmeenergiequellen gelten.
Auch eine gleichrangige Förderung von Holzheizungen über das BEG-Förderprogramm wurde erreicht.
Wolf – Voranbringen der Senkung des Schutzstatus
Anpassung des Schutzstatus bei der Berner Konvention; anschließend muss dies dann noch in der FFH-Richtlinie in der EU genauso nachjustiert werden. Möglichkeiten zur Entnahme im Rahmen der Möglichkeiten müssen konsequent genutzt werden. Erlass der bayerischen Wolfsverordnung. Bewegung in der bisher starren Position von Bundesumweltministerin Lemke, da auch Deutschland der Herabstufung zugestimmt hat.
Zukunftsvertrag für Landwirtschaft in Bayern
Grundlage für zukunftsgerichtete Standort- und Perspektivpolitikpro bäuerlicher Familienbetriebe und pro landwirtschaftlicher Nutztierhaltung entsprechende Leitlinien für bayerische Politik 60 konkrete Maßnahmen, vorrangig mit Wirkung für die Landwirtschaftsbetriebe Jährlicher Finanzrahmen mit bis zu 120 Mio. Euro Unterzeichnung im Herbst 2023 ist vergleichbar einer Grundsteinlegung. In den kommenden Monaten und zum Teil übers ganze Jahr 2024 sind nun schrittweise die Grundlagen im Bayerischen Haushalt bei den Landtagsberatungen umzusetzen, Förderrichtlinien zu beraten und zu entwickeln sowie politische Initiativen auf den Weg zu bringen. Schrittweise entfaltet der Zukunftsvertrag die kommenden Jahre Wirkung für die Betriebe. Beispiel für Projekte, die sich bereits in Umsetzung befinden bzw. bereits umgesetzt wurden:Durchführung von Life-Koch-Events auf der Messe „Food&Life“ im November 2024 in München mit Fördermitteln aus dem Zukunftsvertrag im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über „Unsere Bayerische Bauern e.V.“ Koordinationsstelle Alltagskompetenzen in Beantragung.
Waldpakt
Nein zu Stilllegungsplänen in Berlin und Brüssel im Wald. Starkes Signal an die Waldbesitzerfamilien und die Gesellschaft, für eine aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung, auf dem eigentumsorientiertem Bayerischen Weg zum klimastabilen Zukunftswald, ein Gegenentwurf zur zunehmend bevormundenden EU- und Bundespolitik Unterstützung beim Waldumbau und das Meistern der Herausforderungen des Klimawandels Bekräftigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“ und einer Jagd, die sich konsequent am unverzichtbaren Aufbau klimastabiler Zukunftswälder orientiert Bekenntnis zu „Schützen durch Nützen“, zur Stärkung der regionalen Kreislaufwirtschaft, zum ganzheitlichen Denken und eigenverantwortlichen Handeln Nein zu Stilllegungsplänen und neuen Bewirtschaftungsauflagen in Berlin und Brüssel im Wald.
Koalitionsvertrag der aktuellen Bayerischen Staatsregierung
Zitat: „Grundlage für die künftige Landwirtschaftspolitik ist der mit dem Bayerischen Bauernverband geschlossene Zukunftsvertrag.“ Zukunftsvertrag und Waldpakt sind direkter Bestandteil des Regierungsprogramms der nächsten 5 Jahre in Bayern Unsere gebetsmühlenartige Forderung nach echtem Abbau von Bürokratie- und Regeldickicht hat Eingang gefunden. Wertvoll ist, dass10 Prozent der Verwaltungsvorschriften abgebaut werden sollen, eine Paragrafenbremse - „1 rein und 2 raus“ - kommt und ein zweijähriges Gebührenmoratorium auf den Weg gebracht wurde Um die Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu schaffen und den Zukunftswald aufzubauen, muss der Grundsatz `Wald vor Wild` und waldverträgliche Schalenwildbestände auf ganzer Fläche realisiert werden. Klares Bekenntnis zur Tierhaltung in Bayern und zu tierischen Lebensmitteln als wichtigem Teil einer ausgewogenen Ernährung.
Ablehnung pauschaler Verbote und Einsatz des BBV für praxistaugliche Regelungen bei den EU-Vorschlägen im Rahmen des Green Deal, zum Beispiel:
Verbotsplänen für Pflanzenschutz in Schutzgebieten und generelle Halbierungsvorgabe des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel bis 2030
überzogene Ziele zur Naturwiederherstellung wie Fluten von Moorstandorten
10 % Landschaftselemente bei den Landwirtschaftsflächen
Vorgaben zur Zwangsstillegung – zum Beispiel: GLÖZ 8
entwaldungsfreien Lieferketten: völlig überzogene Bürokratie bei den dort geplanten Vorgaben, die faktisch einen Ausschluss der Kleinwaldbesitzer von den Märkten bedeutet und für die Landwirtschaft (Rinderhalter) völlig unnötige Nachweisbürokratie verursachen könnte
Stilllegung im Wald.
Gemeinsam mit dem Bayerische Bauernverband setzt sich natürlich auch der Deutsche Bauernverband bei allen agrar- und umweltpolitischen Themen kontinuierlich und engagiert für die Interessen der Bäuerinnen und Bauern, der Landwirtschaft und des ländlichen Raums ein.
Dieser Einsatz und dessen Erfolge sind in einer Übersicht des DBV sehr gut veranschaulicht worden.
Wichtigste Erfolge aus dem Jahr 2023 bis zum Frühjahr 2024:
Der BBV setzt sich ein, kümmert sich, unterstützt, informiert, bildet, bietet und macht sich stark für:
Hilfen für besonders energieintensive Landwirtschaftsbetriebe: Entlastung bei massiven Energiekostensteigerungen in 2022 und 2023
Zum einen: Kleinbeihilfe per Antrag
Zum anderen: Unbürokratische Umsetzung über antragslose Ausreichung durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Umdenken in der EU-Handelspolitik
Importe dürfen die hohen Erzeugungsstandards in der EU nicht unterlaufen. Beispiel Mercosur-Abkommen: Starke öffentliche Positionierung – viel mediale Resonanz; Ziel: Politik – EU-Rat und EU-Parlament – darf Abkommen nicht ratifizieren!
Marktmacht LEH eindämmen
Ein Schritt in die richtige Richtung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP = unfair trade practices) in Deutschland.
BBV erwartet von der Politik aber mehr, um die Position der Landwirte am Markt zu stärken.
Solide EU-Agrarpolitik bis 2027 zeigt Wirkung
bis 2027: solider, leicht erhöhter EU-Finanzrahmen --> durchschnittliches Direktzahlungsvolumen auf bisherigem Niveau für Deutschland und sogar bei der 2. Säule ein Plus mit 5 %, statt diskutierter Kürzungen bis zu 30 % insgesamt vor 7 Jahren. EU–Direktzahlungen: durchschnittlich ca. 10.000 € je Betrieb in Bayern unter anderem über Basisprämie, Zuschlag für erste Hektare, Junglandwirteprämie, Ökoregelungen usw. Seit 2023 Wegfall des Sanktionsrisikos bei flächenbezogenen EU-Agrarzahlungen wegen Fehler bei Tierregistrierung und Tierkennzeichnung Seit 2023 Wegfall des zusätzlichen Systems „Zahlungsansprüche“ Förderung über „zweite Säule“ in Bayern:Ausgleichszulage 110 Mio. €/Jahr für 60.000 Betriebe Kulturlandschaftsprogramm 340 Mio. €/Jahr für 50.000 Betriebe, davon Ökolandbauförderung ca. 140 Mio. €/Jahr für mehr als 12.000 Betriebe Vertragsnaturschutzprogramm 75 Mio. €/Jahr für 25.000 Betriebe. Flächenbezogene Unterstützungszahlungen über die GAP in Bayern: rund 1,4 Mrd. Euro/Jahr.
Verträgliche Grundsteuer
Wertermittlung bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) nach der Ertragsfähigkeit durch Einbeziehung der Ertragsmesszahlen (EMZ).
Ermäßigte Grundsteuermesszahl für das betriebliche Wohnhaus im Rahmen der Grundsteuer B.
Düngeverordnung und rote/gelbe Gebiete
Düngegesetz und Stoffstrombilanz: Der BBV fordert seit Jahren von der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung die ersatzlose Streichung der Stoffstrombilanz. Nach dem Scheitern des Düngegesetzes im Bundesrat steht die Stoffstrombilanz auf dem Abstellgleis und muss von der neuen Bundesregierung endgültig abgeräumt werden. Anerkennung der breitflächigen Ausbringung verdünnter Rindergülle als emissionsarmes Ausbringverfahren:Erhalt der Breitverteiltechnik auf bestelltem Ackerland und Grünland ganzjährige breitflächige Ausbringmöglichkeiten ohne zusätzliche Bürokratie und Genehmigungsverfahren Politischer und fachlicher Einsatz für Praxistauglichkeit für alle Gebiete Aufarbeitung und Überprüfung von Messstellen Möglichkeit der Kostenübernahme bei der Beprobung von privaten Zusatzmessstellen Der BBV verfolgt weiterhin sein seit mehreren Jahren festgelegtes Gesamtkonzept: Intensiver Einsatz sowohl auf fachlicher Ebene (praxistauglicher Vollzug) als auch auf politischer Ebene bei der Umsetzung der DüV Information und Unterstützung zu juristischen und gutachterlichen Möglichkeiten Information und Beratung der Landwirte zu Anpassungsmöglichkeiten in Bezug auf die Düngeverordnung sowie zur Gebietsausweisung Der BBV unterstützt weiterhin die Gründung von Interessengemeinschaften. Zum Austausch der vom BBV betreuten Interessengemeinschaften finden regelmäßige Videokonferenzen der Sprecher der Interessengemeinschaften statt. Beratungsangebote durch die regionalen BBV-Fachberater, um die Herausforderungen der neuen Düngeverordnung einzelbetrieblich zu meistern.
Vernünftige allgemeine Rahmenbedingungen
Befreiung von Maut auf Bundesstraßen für landwirtschaftliche Fahrzeuge Praxistaugliche Regelung für überbreite Fahrzeuge Erbschaft- und Schenkungssteuer: Ertragswertverfahren sichergestellt – Hofübergabe im Haupt- und Nebenerwerb in der Regel ohne hohe Belastungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer möglich Hofübergabe: Notarkostengesetz – Gebühren reduziert Steuerliche Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft:Forderung nach Einführung einer Steuerbefreiung für nicht-fossile Kraftstoffe beim Einsatz in der Landwirtschaft o Umsatzsteuerpauschalierung – Kampf um Erhaltung für möglichst viele Betriebe o Erhalt §13 a – Gewinnermittlung für kleinere Betriebe o Tarifliche Gewinnglättung über 3 Jahre => Fortsetzung über 2023 hinaus o Forderung nach Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage Privilegiertes Bauen im Außenbereich Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe: Vereinfachungen über neue Gemeinsame Bekanntmachung in Bayern vom Juli 2021 Unterstützung durch Stellungnahmen bei kommunalen oder regionalen Planungsverfahren Anlagenverordnung:Bestandsschutz Güllebehälter bis 1.500 m³ Einleitung von Waschwasser aus der Milchproduktion in Güllegruben weiterhin zulässig Erste Nachbesserungen für einfachere Vorgaben bei Dichtheit Soforthilfe und steuerliche Hilfestellungen z.B. bei Sturm, Hochwasser, Trockenheit Erhalt der sozialen Dienste für Landwirtschaftsbetriebe – Dorf- und Betriebshilfe Verschieben des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung um ein Jahr auf 2022 Unterstützung bei schwierigen Problemstellungen durch Geschäftsstelle oder Kreisehrenamt etc. Bäuerlicher Hilfsdienst Montagstelefon.
Anliegen in der Flächenbewirtschaftung
Erhalt von Nutzflächen und Stopp dem Flächenfraß: flächenschonendes Planen, Stärkung der Innenentwicklung, produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen und Ökopunkte statt zusätzliche Ausgleichsflächen
Grundstücksverkehrsgesetz: 1 Hektar- statt 2 Hektar-Grenze
RTK-Signal – erhebliche Preissenkung durch BBV
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis praxistauglich umsetzbar; Zeitaufwand 4 Stunden, statt zweitägig; Sicherstellung der Schulungen auch unter Corona-Bedingungen.
T-Führerschein für Schlepper; in anderen Staaten ist hier LKW-Führerschein notwendig
Sonntagsarbeit ohne vorherige Anmeldung möglich
Verlängerung der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung --> Entnahme von Biber, Kormoran etc. grundsätzlich möglich
Biberfonds, Pilotprojekt Graugänse, Wolfmanagement („Wolf oder Weide“) etc.
Gewährleistung von praxistauglichen Möglichkeiten für bedarfsweisen Pflanzenschutz
etablierte Förderung der Mehrgefahrenversicherung bei Obst- und Weinbau wird ab 2023 für den Ackerbau und das Grünland ausgeweitet
Die BBV-Arbeitsgruppe Bewässerung ist im Austausch mit allen Beteiligten der Wertschöpfungskette, Politik und Verwaltung, um Lösungen zum Wassermanagement zu finden.
Tierhaltung
Für Baugenehmigungen bei Investitionen und Umbauten Für praktikable Anforderungen bei Qualitätssicherungsprogrammen (z.B. QM-Milch e.V., QS) sowie bei Tierwohlprogrammen (Initiative Tierwohl, QM+/ QM++) Für lange Übergangsfristen bei der ganzjährigen Anbindehaltung ohne fixierten Endzeitpunkt; gleichzeitig für politisch verbindliches Bekenntnis zur Kombinationshaltung (mit 120 Tagen Bewegung wie dies bei LEH-Haltungsform vereinbart werden konnte). Für soliden Milchförderungsfonds, MKS-Hilfsfonds und MKS-Hilfsfonds-PLUS zur Förderung von Image und Absatz der bayerischen Milch sowie gegebenenfalls Unterstützung bei Tierseuchen. Für Förderung bei Investitionen/Steigerung des Tierwohls, zum Beispiel weiterer Ausbau des Bayerischen Tierwohlförderprogramms (BayProTier) einschl. einer nötigen Mehrjährigkeit statt eines nur einjährigen Programms. Für Prävention und gleichzeitig Vorbereitung auf den Ernstfall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Bayern. erreicht: Impfzuschuss durch den Freistaat Bayern bei der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV 3) Für Unterstützung der Tierhalter durch BBV-Informations- und Fortbildungsangebote von Seminaren zu aktuellen speziellen Themen der Tierhaltung (u.a. Biosicherheit Schweinehaltung, Blauzungenkrankheit) einschließlich z.B. Klauenpflegekursen speziell für Frauen und auch Angeboten für z.B. Pensionspferdehalter. Für mehr regionale Wertschöpfung, bspw. durch ein Pilotprojekt zur der Kälbermast in Bayern (Projekt Bayerisches Kalbfleisch) sowie Erhalt und Ausbau der Rindermast in Bayern Durch die Begleitung der Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Für praktikable Reglungen zu Tiertransporten, sowohl bei der Ausgestaltung der 2025 geplanten Novellierung der EU-Tiertransportverordnung als auch bei den Umsetzungen in Deutschland und Bayern. Bei der Förderung der Anschaffung von Isoflurangeräten zur Ferkelnarkose für die Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration. Gegen ein Verbot weiterer Reserveantibiotika Für umsetzbare und zielführende Vorgaben im Tierarzneimittelgesetz Erreicht: Erhöhung der Stallbauförderung auf 40 % für Zuchtsauenhalter und für Milchviehhalter bei Erstumstellung von Anbindhaltung auf Laufstallhaltung.
Starken Ökolandbau
Erfolgreicher Einsatz für gut ausgestattete Ökolandbauförderung im KULAP, inklusive Kombinierbarkeit von Maßnahmen. Verschärfte Auslegung der Weidepflicht nach der EU-Ökoverordnung: keine starren Vorgaben zu Fläche pro Vieheinheit oder Weidestunden pro Tag. Mitarbeit in der Bildungsoffensive Ökolandbau: Integration von Ökoinhalten in die berufliche Aus- und Weiterbildung von Landwirten, Metzgern, Bäckern und Köchen. Gemeinsame Projekte mit der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V.: Bio-Königin und Bio Bayern Botschafter/-innen, die in Supermärkten, Kantinen und auf Messen für das Bayerische Bio-Siegel werben.
Stärkung einer regionalen Ernährung
Staatlich gefördertes Projekt von BBV und LQB aus Mitteln des Zukunftsvertrages, mit dem wir Großküchen unterstützen, Bezugswege für regionale Produkte zu erschließen und diese gegenüber den Tischgästen sichtbar zu machen. Regionalitätsbotschafter machen die Regionalität in den Kreisverbänden zum Thema und bringen es voran. Wahlfreiheit bei der Speisenauswahl in der Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere auch in der Kita- und Schulverpflegung – neben vegetarischen Gerichten auch fleischhaltige Gerichte zur Auswahl im Angebot.
Eine Stimme der Landwirtschaft im Ernährungsbereich
Der BBV Landesfachausschuss für Ernährung und Verbraucherfragen informiert und positioniert sich an der Schnittstelle von Landwirtschaft und Ernährung. Die BBV-Position vom Herbst 2023 zur Forderung nach einer Bayerischen Ernährungsstrategie wird umgesetzt. Das StMELF veröffentlicht im August 2024 eine Bayerischen Ernährungsstrategie.
Sonderkulturen - insbesondere bei den Themen
Sicherstellung der landwirtschaftlichen Bewässerung in der Zukunft
Unterstützung des Gemüsevertragsanbaus gegenüber der verarbeitenden Industrie
Praxistaugliche Umsetzung des Streuobstpakts.
Bestmögliche Verfügbarkeit von Saison-AK
Je nach Bedarf regelmäßiger oder spontaner Austausch mit Betriebsleitern im Rahmen von Videokonferenzen, um kurzfristig zu agieren und sich für die Belange der Betriebe einzusetzen
Vorträge zu arbeitsrechtlichen Änderungen, wie z.B. Erhöhung des Mindestlohns, der neuen Geringfügigkeitsrichtlinie sowie auch Neuregelung zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten
Drittstaatenabkommen mit Moldawien und Georgien.
Direktvermarkter
„Baustellen der Direktvermarktung“ politisch platziert auch bundesweit mittels Forderungskatalog
Erste Erfolge gehen Abmahnvereine erreicht
Rahmenvertrag für Verpackungslizenzierung
Rahmenvertrag für Verkaufsautomaten
Beratung und Vorträge bei Einstieg und Fachfragen rund um Direktvermarktung
Attraktives Marketing für Einkaufen auf dem Bauernhof, neue Verpackungs- und Werbemittellinie
Die Zentrale Informationsstelle für Anfragen zu gesetzlichen Verpflichtungen von Direktvermarktern wurde am 1. Oktober 2022 eingerichtet. Angebunden an die Geschäftsstelle des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, ist die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben auf mögliche Vereinfachungen eine der Hauptaufgaben. Diese zentrale Informationsstelle wurde aufgrund der Forderungen unter anderem durch den Bayerischen Bauernverband und Einkaufen auf dem Bauernhof mittels des Praxis-Checks im Jahr 2021 geschaffen.
§44 Abs. 3 LFGB: Vereinfachte Verfahrenspraxis für Klein- und Kleinstunternehmer durch konstruktive Stellungnahme zu den Vollzugshinweisen am Runden Tisch im Juni 2022.
Verlängerung der Frist um ein Jahr für die Eichpflicht für Milchabgabeautomaten, durch den Einsatz im November 2022: Ein eich- und messrechtskonformer Zustand muss bis 31. Dezember 2023 erreicht sein.
Gute Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
Erhebliche Korrekturen bei den unsäglichen Vorschlägen zur Abschöpfung von Erlösen bei der Bioenergieerzeugung, vor allem:
Abschöpfung bei Biogas ab EEG-Vergütung (anzulegender Wert) statt 3 Cent nun plus 9 Cent/KWh
Definition der 1 MW-Schwelle (bei Biogas) jetzt als Bemessungsleistung, nicht als installierte Leistung
Satelliten-Biogas-BHKW werden gesondert gezählt.
Entdeckelung“ von Biogasanlagen in der Energiekrise und damit Möglichkeit für höhere Biogasproduktion: Beschränkungen im EEG und im Baurecht werden bis Ende 2024 ausgesetzt. Für die BImSch-Regelungen werden Auslegungshinweise für die Energiekrise erarbeitet
Zertifizierung von Biogasanlagen länger möglich: Frist für die Nachhaltigkeitszertifizierung für alle Biogasanlagen mit mehr als 2 MW Feuerungswärmeleistung vom 30. Juni 2022 auf 31. Januar 2023 verlängert.
Zuschlag für Agri-PV im EEG: Ausschreibungen für PV nun auch für Grünland möglich; Agri-PV Anlagen erhalten im EEG von 2023 bis 2028 einen degressiv gestaffelten Zuschlag.
Flächenstatus einfacher nachweisbar: Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen, die in Biogasanlagen oder im Biokraftstoffbereich eingesetzt werden, ist schon immer der Nachweis notwendig, dass diese nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 1. Januar 2008 umgebrochen wurden. Auf Initiative des DBV/BBV sind historische INVEKOS-Daten nun auf flik-suche.de kostenlos einsehbar.
Biokraftstoffe bleiben nachhaltig. Trotz Tank-Teller-Trog-Debatte konnte geplante Reduzierung der Versorgung mit einheimischen und nachhaltigen Energiequellen verhindert werden.
Jährlich 10 Mio. € Förderprogramm Biowärme Bayern des StMWi für Förderung von Biomasse-heizwerken und Wärmenetzen.
Jagdgenossenschaften
Im neuen Waldpakt starkes Bekenntnis der Staatsregierung zum Grundsatz „Wald vor Wild“; der Wald mit seinen lebenswichtigen Funktionen hat Vorrang vor jagdlichen Einzelinteressen an hohen Wildbeständen Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung mit stärkerer Berücksichtigung des Einflusses des Wildverbisses auf die Baumartenzusammensetzung (Entmischung) Legalisierung Nachtsichtvorsatztechnik bei der Bejagung des Schwarzwildes durch Änderung des Waffengesetzes ist allein dem Einsatz des BBV gegen viele Widerstände zu verdanken! Vereinfachung des Verfahrens zur Genehmigung von Saufängen Höhere Entschädigungssätze für erlegte Wildschweine im Rahmen der ASP-Prävention Massiver Einsatz für die Möglichkeit der Gelegebehandlung von Wildgänsen und das revierübergreifende Nachsuchen in Bayern Umfassender Einsatz für die Interessen der Jagdgenossenschaften, Landwirte und Waldbesitzer bei sämtlichen Fragestellungen zum Thema Jagd unter der Berücksichtigung der Stärkung des Grundeigentums. Fachkundige Betreuung und Beratung der Jagdgenossenschaften, Landwirte und Waldbesitzer durch Vorträge zu allen Themen der Jagd und des Wildtiermanagements. Förderungsabwicklung für optisch-akustische Wildretter zur Mähtodvermeidung. Massiver Einsatz zur Flexibilisierung der Jagdzeiten für Rehwild auf Grundlage der Ergebnisse eines vom BBV angestoßenen wissenschaftlichen Projektes.
Anliegen im Wald
Neuer Waldpakt: zuverlässige Unterstützung beim Aufbau klimastabiler Wälder und Waldschutz durch finanzielle Förderung und Beratung; wissensbasierte Politik statt ideologischer Scheuklappen Spürbare Ausweitung der Waldbaulichen Förderrichtlinie mit stark verbesserter Förderung des Aufbaus klimastabiler Wälder und der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung, für die Jahre 2022 und 2024 standen den Waldbesitzerfamilien die Rekordfördersummen von jährlich über 90 Mio. Euro bereit. Fortsetzung der Kofinanzierung der waldbaulichen Förderungen aus der GAK durch das BMEL in Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro Bundesmittel in Höhe von insgesamt 900 Mio. Euro (2022-2026) für Waldbesitzer im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ Keine neuen Flächenstilllegungen und Nutzungsverbote im Privatwald; Schützen durch Nützen! Erfolgreicher Einsatz gegen eine eigentums- und bewirtschaftungsfeindliche Neufassung des Bundeswaldgesetzes, die zudem das wertvolle Klimaschutzpotenzial der Forst- und Holzwirtschaft völlig ignorierte. Vertretung von Eigentumsinteressen bei Schutzgebietsdiskussionen (z. B. Nationalpark). Ausbau der staatlichen Unterstützung der Waldbesitzer bei Waldschutzmaßnahmen (Borkenkäferbekämpfung, Holzlagerplätze etc.), bei der Bewältigung der riesigen Kalamitätsschäden und der Wiederaufforstung Ergebnis des Waldgipfels 2019: Bereitstellung von zusätzlich 800 Mio. Euro aus Bundesmitteln als Hilfen für die Waldbesitzer bis Ende 2023. Verbändeallianz gegen die Pläne der EU und der Bundesregierung, die eine Diskriminierung der Holzenergie darstellen und Bekenntnis der Bayerischen Staatsregierung zu Energie aus Waldholz - über 152.000 Unterschriften für eine Wärmewende mit Holz und gegen eine Diskriminierung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes. Holzenergiepakt mit der Bayerischen Staatsregierung vom 02. Mai 2024 als Bekenntnis zur Wärmewende mit Holz und zur regionalen Kreislaufwirtschaft. Bayerische Holzbauinitiative mit Einführung einer Klimaprämie für Holzhäuser im Mehrgeschossbau (500 Euro je Tonne verbautes CO2) und Holzbaufachberatung. Massiver Einsatz gegen eine irrwitzige Bürokratie im Rahmen der Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR); die Verschiebung des Starts bis Ende 2025 ist ein wichtiger Teilerfolg, unsere Verbändeallianz fordert, nun auch die dringend gebotene inhaltliche Überarbeitung anzugehen (Kategorie „no risk“ ergänzen), denn in Bayern und Deutschland gibt es nachweislich kein Entwaldungsrisiko. Start eines Lenkungskreises Vegetationsbrände durch das StMI und StMELF unter Einbindung des BBV.
Nachwachsende Generation auf den Höfen (BBVnextgeneration)
Erarbeitung und Umsetzung des BBVnextgeneration 10-Punkte-Plans: Um das Ziel, dass alle Junglandwirtinnen und Junglandwirte und alle Kinder/Jugendlichen mit landwirtschaftlichem Interesse in Bayern mindestens einmal positiven Kontakt mit dem Bayerischen Bauernverband haben, zu erreichen. BBVnextgeneration-Challenge: Bringt den Plan in Schwung– Kreisverbände können Veranstaltungen für die junge Zielgruppe bei der Landesebene einreichen und erhalten dafür einen Defizitausgleich von max. 2.500 €. Online - Veranstaltungsreihe „BBVnextgeneration im Gespräch“, findet über die Wintermonate statt, jeden zweiten Dienstag von 19:30 – 20:30 Uhr. Herrschinger Jungunternehmertage – einmal jährlich, diesjähriges Motto: „Mutig sein – Unternehmer werden – Mensch bleiben“ Landjugendforum – einmal jährlich GreenFriday – Aktion der ARGE Landjugend Aktionen beim Johannitag in Triesdorf und am Karpfhamer Fest
Anliegen der Bäuerinnen und der bäuerlichen Familien
Politische Interessenvertretung für die Anliegen der Bäuerinnen Bäuerinnenstudien auf bayerischer und Bundesebene Landfrauentage in den Kreisverbänden (Bildung, Geselligkeit und Interessenvertretung) Kur- und Erholungsangebote Stärkung der Bäuerinnen durch Netzwerkangebote wie Qualität vom Hof oder im Bereich Existenzgründung „Selbst ist die Frau!“ Vernetzung von Landfrauen unterschiedlicher Zielgruppen mit Seminarangeboten wie Ladies.Landluft.Lebensträume sowie PowerFrau. Stärkung der Bäuerinnen durch Netzwerkangebote wie Qualität vom Hof oder im Bereich Existenzgründung „Selbst ist die Frau!“ Vernetzung von Landfrauen unterschiedlicher Zielgruppen mit Seminarangeboten wie Mama-Auszeit für die Allerkleinsten, Eltern-Kind-Freizeiten, Ladies.Landluft.Lebensträume sowie PowerFrau. Mädchencamp für Mädchen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren Absicherung der Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben als Schwerpunktthema der BBV Landfrauen in dieser Wahlperiode.
Bildung – vom Kind bis zum Erwachsenen
Der BBV engagiert sich in der Bildung in vielen Bereichen:
Landwirtschaft und Schule:
Seminarangebote für land- und hauswirtschaftliche Fachkräfte zur Mitwirkung bei den Projektwochen „Schule fürs Leben“
Lerneinheiten in der Schule und auf dem Bauernhof bei „Landfrauen machen Schule“
Fortbildungen für Lehrkräfte zu landwirtschaftlichen Themen mit Betriebserkundungen
Initiative „Quereinstieg als BerufsschullehrerIn“ zusammen mit dem Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, ein Baustein gegen den Berufsschullehrermangel
Landwirtschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bildungspolitik:
Beratung zu Auslandspraktika in grünen Berufe
Berufswettbewerb der deutschen Landjugend 2023 – Durchführung in Bayern
Weiterentwicklung der Fachschulen und der Meistervorbereitung
Engagement für Zukunftsausrichtung der Agrarwissenschaftlichen in Bayern
Erwachsenenbildung:
Gut erreichbare Veranstaltungen für alle: Online und in Präsenz überall in Bayern Agrarbildung im BBV Bildungswerk mit Fach- und Rechtsthemen für Bäuerinnen und Bauern und an Landwirtschaft Interessierte Landbildung im BBV Bildungswerk mit fachlich versierten Veranstaltungen zu einem breiten Themenspektrum für den ländlichen Raum: Gesundheit, Ernährung, Gesellschaft, Politik, Rechtsfragen, Alltagskompetenzen etc. Stützpunkt Verbraucherbildung im BBV Bildungswerk für unabhängige, anbieterneutrale Infos zu Datenschutz, Verbraucherrechten, Finanzen und nachhaltigem Konsum Spezialangebote für Ökolandwirte/-innen, Direktvermarkter/-innen, Pensionspferdehalter/-innen, Nebenerwerbslandwirt/-innen, Jungunternehmer und Junge Landfrauen Top fit im Agrarbüro – Weiterbildungen für kompetentes Büromanagement Absicherung der Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben als Schwerpunktthema der BBV-Landfrauen der laufenden Wahlperiode.
Ehrenamtsqualifizierung – Unser Ehrenamt fördern:
Ehrenamtsqualifizierung in Seminaren im HdbL Herrsching
gemeinsamen Kreisvorstandsklausuren
Intensivseminare für neu- und wiedergewählte Ehrenamtliche
Tag des Ortsehrenamtes im HdbL Herrsching
Haus der bayerischen Landwirtschaft Herrsching – Bildung plus Begegnung am Ammersee:
Herrschinger Grundkurs: Persönlichkeitsbildung und politische Bildung für junge Menschen
Unternehmertrainings für Landwirte und Landwirtinnen
Fachtagungen (Wald, Pensionspferdehaltung…)
Begegnung und Austausch mit Gästen aus aller Welt (internationale Seminare mit landwirtschaftlichen Themen und Themen des ländlichen Raumes)
Seminare für Menschen in der Landwirtschaft, im ländlichen Raum und alle, die an „grünen Themen“ und Persönlichkeitsentwicklung interessiert sind (von Resilienz bis Generationenfolge)
Mitglieder
Homepage, App, exklusiv für Mitglieder, BauernInfos
Social-Media-Accounts: Facebook, Instagram, WhatsApp-Listen
diverse Sharepics für verschiedene Kanäle
E-Mail-Newsletter des Landesverbandes
Informationsveranstaltungen auf Landes- und Kreisebene
Messeauftritte wie RegioAgra Bayern, Rottalschau
Öffentlichkeitsarbeit
Tage des offenen Hofes, Wochenende der Landwirtschaft, Frühstück am Bauernhof, BBV-Stand auf den Bauernmarktmeilen etc. – wichtige Imagearbeit für die Landwirtschaft Auftritte auf Regionalmessen wie Mainfrankenmesse, Consumenta, Agrar Schau Allgäu Organisation von Bauernmärkten und Organisation der Bauernmarktmeilen Alltagskompetenzen als Projektwochen in allen Schulen Aktive Pressearbeit zu Themen und Veranstaltungen Social-Media-Berichterstattung für Medien, Verbraucher/-innen: Instagram, Twitter Pflege der Website www.essen-aus-bayern.de , u. a. mit aktuellen Rezepten je nach Jahreszeit Imagewerbung gemeinsam mit anderen Organisationen und VerbändenUnsere Bayerischen Bauern Präsenz am Unternehmertag der TU und HSWT in Weihenstephan, bei Triesdorf Connect und dem Johannitag.
Der BBV als kooperativer Netzwerkpartner
Die BBV Landfrauen sind dem Bündnis für Prävention beigetreten. Der BBV engagiert sich in der Stiftung Wertebündnis Bayern im Projekt „Streitförderer“. Der BBV engagiert sich im Bayerischen Bündnis für Toleranz.
Klimaschutzstrategie – mit BBV-Konzeptpapier
Anerkennung des Erhalts und des Aufbaus von Humus als CO2-Speicher. Wald und Holzprodukte als wichtiger CO2–Speicher Bioökonomiestrategie der Staatsregierung als Chance für Land- und Forstwirtschaft Stärkung des Holzbaus und damit Steigerung der Klimaschutzleistung der Forstwirtschaft und des Holzabsatzes durch Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung und die geplante Holzbauoffensive Beitrag der Nutztierhaltung zum Klimaschutz, bspw. durch die Schließung von Nährstoffkreisläufen, die Verwertung von nicht-essbarer Biomasse und die Erzeugung von heimischen Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Rahmenabkommen für eigentumsrechtliche Positionen und angemessene Ausgleichs- und Entschädigungsregeln
z.B. bei Strom und Gasleitungen
z.B. Entschädigungsregelung für Überflutungsgebiete.
Vielfältige Beratungsangebote der BBV-Geschäftsstellen
Sozialberatung: kostenlose Beratung für die Versicherten in der LKK, LAK oder LBG Rechtsberatung: von Musterverträgen bis zu individuell gestalteten Vereinbarungen wie beispielsweise Gesellschaftsverträge, Eheverträge Hofübergabe und Generationenfolge Mediation und präventive sozioökonomische Beratung: Angebot kann im Rahmen einer Präventionsleistung durch die SVLFG mit 10 kostenlosen Stunden bezuschusst werden. Vorsorgeberatung: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament Absicherung von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben samt neuem Ratgeber Coaching von Frauen in grünen Berufen => Bezuschussung über SVLFG und Rentenbank Agrarberatung:Düngebedarfsermittlung, Düngedokumentation und Stoffstrombilanz Hilfestellung beim Mehrfachantrag und der Beantragung von KULAP und VNP Hilfestellung bei den Aufgaben der FAL-BY App Hilfestellung bei der Beantragung der Agrardieselerstattung Schulungen zum Pflanzenschutzsachkundenachweis.
Verschiedene Beratungsangebote unserer Dienstleistungsunternehmen
BBV Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft GmbH:
kompetente Partner in allen steuerlichen Fragen
Steuerberatung und Buchführung
BBV Landsiedlung GmbH
Investitionsbetreuung
Flurneuordnung und Ländliche Immobilien
staatlich geförderte Bauberatung
BBV Service Versicherungsmakler GmbH
Beratung bei der Vermittlung von Versicherungs-, Vorsorge- und Investmentprodukten
Ländlicher Dienst Bayern
Betriebs- und Haushaltshilfe bei sozialen und betrieblichen Notlagen
BBV Verkehr und Technik
Führerscheinkurse in Blockform für Schlepper und LKW
Beschleunigte Grundqualifikation für gewerbliches Fahren
Sach- und Fachkunde für den Güterkraftverkehr
BBV Touristik GmbH
Organisation von Gruppenreisen
Vermittlung preiswerter Einzelreiseangebote
Sonderkonditionen und Einkaufsvorteile für BBV-Mitglieder
EnergiebezugStromrahmenverträge mit E.ON, LEW, N-ERGIE und AÜW Flüssiggas- und Erdgasangebote sowie weitere Energiedienstleistungen PKW-KaufAttraktive BBV-Rabatte für den BBV-Mitgliedsbetrieb bei verschiedenen Herstellern Produkte für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sowie für Haus und HofAngebot für die Elektroprüfung über den TÜV SÜD Dauerhafte BBV-Rabatte bzw. befristete Sonderaktionen verschiedenen Partnerfirmen wie beispielsweise: Deutz-Fahr, Brantner, Kärcher, Gruber Getreidetechnik, STRAUSS, Husqvarna, Wörmann, Fröling, Häussler, Harecker, Mipa, SIXT und verschieden Sparten der BayWa.