Jugendamt
Wenn es um die behördliche Struktur der Bundesrepublik Deutschland auf kommunaler Ebene geht, ist unter anderem auch auf das Jugendamt zu verweisen. Initiator dieser Organisationseinheit der Kommunalverwaltung ist stets der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, der wiederum seitens des Landes bestimmt wird. Maßgebend für die Arbeit der Jugendämter ist dabei immer das Achte Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB VIII, das sich mit der Kinder- und Jugendhilfe befasst. Die zentrale Aufgabe des Jugendamtes besteht immer darin, Familien im Bedarfsfall zu unterstützen und Kinder und Jugendliche zu fördern. Das Spektrum reicht von einer Erziehungsberatung über die aktive Jugendsozialarbeit bis hin zur Inobhutnahme. Familien mit Kindern können es somit in den unterschiedlichsten Situationen mit dem Jugendamt zu tun bekommen. Eine gewisse Kenntnis der Arbeitsweise und Zuständigkeiten schadet folglich nicht und kann zuweilen Hemmungen abbauen.
Die Aufgaben des Jugendamtes
Das Jugendamt ist der öffentliche Jugendhilfeträger und widmet sich dementsprechend der Jugendhilfe in ihren unterschiedlichsten Facetten. Dabei geht es stets darum, Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen. In erster Linie steht dabei der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Fokus, um ihr Wohlergehen zu sichern. Neben dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung obliegen den Jugendämtern allerdings noch viele weitere Aufgaben. Diese sind unter anderem:
- Adoptionsvermittlung
- Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendschutz
- Förderung der Kinderbetreuung
- Familienhilfe
- Inobhutnahme
- Pflegschaft
- Vormundschaft
Tipps für den Umgang mit dem Jugendamt
Viele Mütter und Väter stehen dem Jugendamt ablehnend gegenüber und versuchen, jeglichen Kontakt zu der Behörde zu vermeiden, da sie beispielsweise fürchten, man könnte ihnen die Kinder wegnehmen. Derartige Ängste sind jedoch zumeist vollkommen unbegründet und überschatten den Kontakt zum Jugendamt, sofern dieser zustande kommt. Nachfolgend gibt es sieben wertvolle Tipps für den Umgang mit dem Jugendamt, die es im Allgemeinen zu beherzigen gilt.
So finden Sie das zuständige Jugendamt
Zunächst ist es ratsam und sinnvoll, in Erfahrung zu bringen, welches Jugendamt zuständig ist. Maßgebend ist dabei stets der Wohnort der Familie, der im Einzugsgebiet eines bestimmten Jugendamtes ist. Da es sich bei den Jugendämtern um Einrichtungen der Kommunalverwaltung handelt, ergibt sich die Zuständigkeit eines einzelnen Jugendamtes daraus, dass die betreffende Familie in der jeweiligen Stadt beziehungsweise Gemeinde lebt. In großen Städten, wie zum Beispiel Berlin, gibt es nicht nur ein Jugendamt, sondern gleich eine ganze Reihe an Jugendämtern, die als lokale Zweigstellen des kommunalen Jugendamtes in Erscheinung treten.
Sehen Sie das Jugendamt als Partner
Grundsätzlich sollten Eltern dem Jugendamt nicht ablehnend gegenübertreten, sondern sich bewusst machen, dass dieses ebenso wie sie selbst das Beste für die Kinder will. Dass sich aufgrund der unterschiedlichen Perspektiven abweichende Sichtweisen ergeben, liegt in der Natur der Sache. Dies kann aber auch ein Vorteil sein, denn in problematischen Situationen hilft oftmals ein Blick von außen. Mütter und Väter sollten dies beachten und dem Jugendamt eine gewisse Kooperationsbereitschaft entgegenbringen, denn nur so ist eine fruchtbare Zusammenarbeit möglich.
Diese Vorteile bietet eine Beratung beim Jugendamt für getrennte Eltern
Wer das Jugendamt nicht als Gefahr, sondern als Partner sieht, ist zudem eher geneigt, die Hilfe des Jugendamtes aktiv anzufordern und sich so im Bedarfsfall Unterstützung zu holen. Insbesondere im Falle einer konfliktreichen Trennung der Eltern kann eine Beratung beim Jugendamt für Mutter und Vater von Vorteil sein. Verletzungen und fehlendes Vertrauen machen ein sachliches Gespräch zuweilen kaum möglich, so dass das Jugendamt als Vertreter der Interessen des Kindes in Erscheinung tritt und zwischen den zerstrittenen Parteien vermitteln kann. Auf diese Art und Weise lässt sich zuweilen ein Gerichtsverfahren vermeiden, was allen Beteiligten zugutekommen dürfte.
Nehmen Sie Termine beim Jugendamt wahr
Flattert mitunter vollkommen unerwartet eine Einladung vom Jugendamt ins Haus, ist die Aufregung oftmals sehr groß. Bei vielen Eltern kommen dann massive Ängste auf, die sie mitunter dazu verleiten könnten, sich gewissermaßen totzustellen. Ratsam ist dies allerdings nicht, obgleich niemand dazu gezwungen werden kann, den Termin wahrzunehmen und mit dem Jugendamt zu kooperieren. Im Allgemeinen hinterlässt es aber keinen positiven Eindruck, wenn man sich gegen die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sperrt und einfach gar nicht reagiert. Vielfach ist es besser, zu erscheinen und die eigene Position zu vertreten.
So bereiten Sie einen Hausbesuch vom Jugendamt vor
Kündigt das Jugendamt einen Hausbesuch an, weil beispielsweise eine Inobhutnahme im Raum steht oder bereits erfolgt ist, sollten betroffene Eltern einen Termin vereinbaren und die Zwischenzeit bis dahin nutzen, um sich angemessen vorzubereiten. Dass die eigenen vier Wände ordentlich und sauber sein sollten, versteht sich von selbst. Zugleich kann es sinnvoll sein, für einen Beistand beziehungsweise Zeugen während des Hausbesuchs zu sorgen. So kann man beispielsweise einen Freund oder auch einen Anwalt bitten, den Hausbesuch des Jugendamtes zu begleiten.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten
Grundsätzlich sollten Familien im Kontakt mit dem Jugendamt nicht blind auf die Aussagen der Sachbearbeiter vertrauen, sondern ihre eigenen Rechte und Pflichten genau kennen. Mit diesem Wissen im Hinterkopf kann man erkennen, ob man ungerecht behandelt oder benachteiligt wird.
Suchen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand für den Umgang mit dem Jugendamt
Das Studium komplexer Gesetzestexte sowie ein entschlossenes Auftreten sind nicht jedermanns Sache, können aber im Umgang mit dem Jugendamt wichtig sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen und einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf diesem Gebiet bewandert ist und so eine juristisch fundierte Unterstützung bietet. Dies gilt nicht nur für den Umgang mit dem Jugendamt, sondern auch für gegebenenfalls stattfindende gerichtliche Auseinandersetzungen.