Warum die ESRS mehr sind als nur ein Berichtsstandard
Mehr als Reporting

Warum die ESRS mehr sind als nur ein Berichtsstandard

Mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (#CSRD) gehen die #ESRS einher und geben Unternehmen vor, welche Nachhaltigkeitsinformationen sie offenzulegen haben und wie. Doch die Berichtsstandards gehen auch darüber hinaus und führen durch ihre indirekten Vorgaben dazu, dass Unternehmen grundlegende interne Prozesse umdenken und anpassen müssen. Eine zentrale Verankerung der ESRS ist die Verknüpfung von Nachhaltigkeitsaspekten mit der Unternehmensführung. Dies spiegelt sich zum einen im wiederkehrenden Aufbau der Themenstandards wider. Für jeden Themenbereich ist über Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen zu berichten. Dabei setzt eine Offenlegung dieser Informationen indirekt voraus, dass solche Instrumente im Unternehmen vorliegen und umgesetzt werden, so Dr. Lina Warnke von der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg . Zwar kann, wenn entsprechende Richtlinien und Maßnahmen vom Unternehmen (noch) nicht eingeführt wurden, das Unternehmen dies unter Angabe von Gründen auslassen (ESRS 2.61). Dennoch werden sich die meisten Unternehmen damit konfrontiert sehen, neue Richtlinien und Maßnahmen erarbeiten und umsetzen zu müssen. Nicht zuletzt werden die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur von den gesetzlichen Anforderungen, die auch die ein oder andere Übergangsregel enthalten, angetrieben. Auch der gesellschaftliche Druck und vor allem der Druck von Lieferanten, Kunden sowie Banken, die selbst auf die Informationen anderer auch kleinerer Unternehmen angewiesen sind, treibt die Anforderungen in die Höhe.

Daneben führen vor allem die allgemeinen Offenlegungspflichten, die im Rahmen des ESRS 2 von allen Unternehmen zu veröffentlichen sind, zu einer Umstrukturierung und zu einem Umdenken in den Unternehmen. So soll zum Beispiel darüber berichtet werden, wie und welche Nachhaltigkeitsaspekte in die Unternehmensstrategie, das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette einbezogen werden (ESRS 2-SBM-1). Zum einen regen diese Offenlegungspflichten das Unternehmen zum Umdenken an, sollten diese Aspekte vorher keine Berücksichtigung gefunden haben. Zum anderen üben sie aber auch deutlichen Druck auf das Unternehmen aus, nach außen zu demonstrieren, dass Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden, da diese für Kunden und Lieferanten immer wichtiger werden.

Vor allem aber die Angaben im Bereich Governance, welche auch für alle Unternehmen verpflichtend sind, haben eine große Auswirkung auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensführung. Etwa die Darstellung der Nachhaltigkeitskompetenz in Verwaltungs-, Aufsichts- und Leitungsorganen (ESRS 2-GOV-1) oder die #Berichterstattung über das Risikomanagement und die internen Kontrollen bzgl. der Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozesse (ESRS 2-GOV-5) sind hier zentrale Anhaltspunkte.

Dies sind nur wenige Beispiele, die verdeutlichen sollen, dass die ESRS weitaus mehr als eine Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitskennzahlen vorantreiben. Zur Einhaltung der Berichtspflichten müssen sich Unternehmen frühzeitig vor dem ersten Berichtsjahr mit den Anforderungen auseinandersetzen. Vorbereitende Prozesse betreffen nicht nur die Erhebung und Auswertung von Daten, sondern vor allem die Implementierung der geforderten Instrumente in die Managementsysteme und -prozesse. Hierzu sind zum eine die Wesentlichkeits- als auch die Risikoanalyse zentrale Elemente zur Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. So werden die relevanten Themenbereiche und möglichen Risiken, Chancen und Auswirkungen des Unternehmens identifiziert und dienen als Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung unternehmensindividueller Richtlinien und Maßnahmen.

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