Wir haben das Wochenende genutzt und uns auf das Hageljahr 2025 vorbereitet. Am vergangenen Freitag haben Tobias Freyer und Nathalie Kirst am Kalkulationsseminar des BVAT e.V. teilgenommen. Der Austausch vor Ort zwischen verschiedenen Marktteilnehmern, wie auch die fachbezogenen Fallbeispiele geben uns und den Mitgliedern des BVAT e.V. einen echten Mehrwert. Wir freuen uns, uns künftig stärker zu engagieren und unsere Kunden mit effizienten Lösungen für kommende Großschadenereignisse ausstatten zu können.
Beitrag von Solera Audatex AUTOonline GmbH
Relevantere Beiträge
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Wie ändert sich durch #KI und #Digitalisierung die #Berufsbildung im #Handwerk in den nächsten Jahren? Antworten gibt die Bildungskonferenz der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) am 12./13. November - besonders interessant für alle Dozierenden, Ausbildenden und Prüfenden an Bildungseinrichtungen des Handwerks.
In knapp 70 Tagen ist es wieder so weit! Die ZWH-Bildungskonferenz kommt zurück und öffnet wieder ihre Tore. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, interaktive Workshops und intensiven Austausch! Jetzt anmelden! https://lnkd.in/ekAkudVi
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Abo-Rückgänge, auch massive, lassen sich in den Zustellzeiten fast neutral abfedern, so dass auch die Zustellkosten gleichermaßen zurückgehen. Die Medienlogistiker haben das schon seit Jahren im Gespür. Jetzt freue ich mich auf den Vortrag von Christian Friske und Michaela Butz aus Ulm, die uns ei der Konferenz Verlagslogistik des BDZV erklären, warum Zustellzeiten und -kosten mit den Abo-Rückgängen proportional sinken. Das wird unseren Blick auf die Medienlogistik bestimmt verändern. Ich bin gespannt auf die Diskussion zu diesem Thema. #BDZV Verlagslogistik #Medienlogistik
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Warum immer vor Weihnachten? Gibt es eine geheime Absprache unter Anbietern, wer dieses Jahr vor Weihnachten mit einer Hiobsbotschaft dran ist? Egal, dieses Jahr ist es die DEGAG mit den drei Emittentinnen von Genussrechten: DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG WI 8 GmbH und DEGAG Kapital GmbH. Alle drei verweisen auf die vereinbarte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre und zahlen die fälligen Zinsen nicht. Von einer Restrukturierung ist die Rede: "In diesem Zusammenhang werden Verhandlungen zur Refinanzierung und zum Verkauf der Immobilien-Portfolien weitergeführt. Ziel ist es, in einem geordneten Verfahren die Interessen der Anleger/innen und der Vertriebspartner/innen besser zu schützen." Schon fast mantraartig wird auch von der DEGAG betont, sie sei sich der "sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung" bewusst: "Deshalb werden wir mit externer professioneller Hilfe alles daransetzen, eine wirtschaftlich gute und konstruktive Lösung mit guten Perspektiven für alle Beteiligten zu erarbeiten." Wer die DEGAG nicht kennt und meine Meinung zu diesem Anbieter nachlesen möchte, dem empfehle ich das im November 2022 vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichte Gutachten zur "Bewertung aktueller Investments auf dem Grauen Kapitalmarkt". Es geht auch kürzer in dem Beitrag "Funkstille": https://lnkd.in/eUeh7PCe. Wer sich mit anderen AnlegerInnen über die aktuellen Entwicklungen austauschen möchte, der findet dazu einiges im Anlegerforum https://lnkd.in/d--sdUP.
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Spannende Neuigkeiten von der ZKR! Die geplante Reduzierung der Rheinabschnitte mit besonderen Risiken stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Zugang zur Rheinschifffahrt zu erleichtern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die endgültige Entscheidung fällt am 5. Dezember 2024 – ein Datum, das ich mit Spannung verfolge!
📣 Die ZKR möchte das Gewerbe frühzeitig über ihre Absicht informieren, die Anzahl der Rheinabschnitte mit besonderen Risiken zu reduzieren. ⚡ Die ZKR betont, dass die endgültige Entscheidung auf der Plenartagung am 5. Dezember 2024 getroffen wird. Als Datum für das Inkrafttreten wird der 1. Juli 2025 vorgeschlagen. Mehr lesen ➡️ https://lnkd.in/e7d7ZSiC
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📣 Die ZKR möchte das Gewerbe frühzeitig über ihre Absicht informieren, die Anzahl der Rheinabschnitte mit besonderen Risiken zu reduzieren. ⚡ Die ZKR betont, dass die endgültige Entscheidung auf der Plenartagung am 5. Dezember 2024 getroffen wird. Als Datum für das Inkrafttreten wird der 1. Juli 2025 vorgeschlagen. Mehr lesen ➡️ https://lnkd.in/e7d7ZSiC
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Und genau deshalb freue ich mich jeden Tag, die SPRIND - Bundesagentur für Sprunginnovationen im Beteiligungscontrolling unterstützen zu können. Wer wissen möchte, was und wie die SPRIND unterstützt, dem/der empfehle ich den druckfrischen Tatsachenbericht - zu lesen auf www.sprind.org
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📢 Heute hatten wir die Gelegenheit, unseren Vortrag „Kündigungsprognose - Unser Weg zur Implementierung eines Churn Prediction Modells“ auf der VNZV Tagung des Verbands norddeutscher Zeitungsverlage und Digitalpublisher zu präsentieren. 🤝 Zusammen mit unserem Kunden Micha Jakab von der Bremer Tageszeitungen AG (WESER-KURIER) haben wir die Vorteile eines Churnscore-Modells besprochen, die Funktionsweise sowie das Projektvorgehen erklärt und die Projektergebnisse geteilt. 💡 Interessiert an dem Thema? In den nächsten Wochen werden wir mehr zu diesem Projekt teilen. Ihr könnt es nicht erwarten? Dann freuen wir uns über Eure Nachricht. #VNZV #ChurnPrediction #Kündigungsprognose #Medien #DigitalPublishing #WESERKURIER
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Fließt die Elbe bald unter dem Elbsandsteingebirge durch? Wir beschäftigen uns bei MDR AKTUELL in einem kleinen Team mit Fragen der Zukunft. Unsere Berichterstattung über das fehlende Wasser in der Spree nach dem Braunkohleausstieg vor einigen Wochen ist auf ein riesiges Interesse gestoßen. Darum haben wir uns die Visionen für eine mögliche Verbindung zwischen Elbe und Spree einmal genauer angesehen. Eine (siehe Grafik rot) führt direkt unter dem Elbsandsteingebirge hindurch. Denn das Wasser der Elbe könnte Berlin und dem Spreewald helfen. Hier geht es zum Text: https://lnkd.in/d9Y5KGCq
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Was lange währt, wird gut: Heute hat das BMWK endlich den zweiten Referentenentwurf zur Novelle der AVBFernwärmeV vorgelegt. Zur Erinnerung: Der erste Entwurf wurde vor zwei Jahren der Öffentlichkeit vorgestellt und lag dann auf Halde. Der zweite Entwurf unterscheidet sich im Detail deutlich von der Erstfassung. Der AGFW wird den Entwurf in bewährter Manier mit seinen Gremien sichten und bewerten und eine Stellungnahme abgeben. Wichtig bleibt: Es muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz auf Kundenseite und Gewährung von Planungs- und Investionssicherheit auf Versorgerseite geschaffen werden. Keinem Kunden nützt es, wenn die Fernwärme zu Tode reguliert wird. Negativbeispiel: Die im Jahr 2021 überhastet eingeführten Sonderkündigungsrechte des Kunden nach § 3 AVBFernwärmeV haben den kleinen Versorger EVW Wenzenbach in die Knie gezwungen. Die Folge: Die Versorgungssicherheit aller an das Fernwärmesysteme angeschlossenen Kunden ist in Gefahr.
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Eine interessante Rechtsentwicklung im Bereich der #Regulierung der #Fernwärme, die ein wesentlicher Treiber zur Erreichung der #Klimaziele im #Gebäudesektor ist. Bei der Tagung des Instituts für Berg- und #Energierecht der #Ruhruniversität Bochum. Im Oktober letzten Jahres aus #Sylt habe ich zu der Fragestellung genommen, ob sich ein Übergang von der Ex-Post- Regulierung (#Kartellrecht) zu einer Ex-Ante-Regulierung im Bereich der #Wärmenetze empfiehlt. #energiesozietaet
Bereichsleiter "Recht und Europa" bei AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.
Was lange währt, wird gut: Heute hat das BMWK endlich den zweiten Referentenentwurf zur Novelle der AVBFernwärmeV vorgelegt. Zur Erinnerung: Der erste Entwurf wurde vor zwei Jahren der Öffentlichkeit vorgestellt und lag dann auf Halde. Der zweite Entwurf unterscheidet sich im Detail deutlich von der Erstfassung. Der AGFW wird den Entwurf in bewährter Manier mit seinen Gremien sichten und bewerten und eine Stellungnahme abgeben. Wichtig bleibt: Es muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz auf Kundenseite und Gewährung von Planungs- und Investionssicherheit auf Versorgerseite geschaffen werden. Keinem Kunden nützt es, wenn die Fernwärme zu Tode reguliert wird. Negativbeispiel: Die im Jahr 2021 überhastet eingeführten Sonderkündigungsrechte des Kunden nach § 3 AVBFernwärmeV haben den kleinen Versorger EVW Wenzenbach in die Knie gezwungen. Die Folge: Die Versorgungssicherheit aller an das Fernwärmesysteme angeschlossenen Kunden ist in Gefahr.
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