Handelsregisterbelege sind öffentlich!
Nur ein Friendly Reminder, weil mir bei einer Recherche wieder einmal aufgefallen ist, dass das nicht überall bekannt zu sein scheint oder vergessen geht.
Im Zürcher Handelsregister können sämtliche Belege sogar einfach mit drei Klicks und Eingabe einer E-Mail-Adresse von jeder und jedem angefordert werden. Zustellung innert Sekunden.
Wo liegt das Problem? Wenn vollständige Protokolle eingereicht werden, kann sich mittels der Handelsregisterbelege jede und jeder von deren Inhalt Kenntnis verschaffen. Mitunter erfährt man so von Rechtsstreitigkeiten, persönlichen Streitereien, Geschäftsabsichten, Gewinn- und Verlusterzielung, Budgets, Honoraren, Offerten, Gratulationen zu Geburtstagen und Jubiläen mit Nennung von Namen, Alter und Wohnadresse, Lebensläufen und Bewerbungen, wo wem der Schuh gerade drückt… Das kann natürlich alles recht interessant sein, dürfte aber meist nicht im Sinne der Beteiligten sein.
Das betrifft vor allem jene Handelsregisterangelegenheiten, die ohne notarielle Beglaubigung auskommen, bspw. Personalmutationen.
Eine sorgfältige Amtsführung beinhaltet auch den sorgfältigen Umgang mit Geschäftsinterna!
Deshalb: Bei Handelsregisterbelegen immer überlegen, welche Informationen wirklich rein müssen, und bei Protokollen nur Auszüge der für die Eintragung relevanten Geschäfte einreichen. Für die Eintragung eines neuen Vorstands ist es bspw. nicht nötig, dass man auch noch erfährt, dass Fr. XY, wohnhaft an der Z-Strasse 123 wegen Zahlungsrückständen momentan nur einen befristeten Mietvertrag hat, der aber wegen ihrem längerem Wohlverhalten wieder unbefristet werden darf.
Deshalb aber auch: Wer auf Interna bei einer im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheit angewiesen ist, einfach mal dort mit der Suche beginnen.
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2 WochenHarte Vorbereitung, leichter Kampf 💪🏼