Beitrag von Umweltbundesamt - German Environment Agency

Hersteller von Produkten aus Einwegplastik wie u.a. Zigarettenfiltern, Getränkebechern und Folienverpackungen müssen sich seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Dafür zahlen die Unternehmen eine jährliche Abgabe in einen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 auf der Online-Plattform DIVID registrieren. Andernfalls drohen den Firmen Geldbußen und zukünftig ein Vertriebsverbot in Deutschland. Mehr Infos: https://lnkd.in/e7bpR7_w #Plastik

Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich bis 31.12. registrieren

Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich bis 31.12. registrieren

umweltbundesamt.de

Thorsten Grantner

Gründer & Geschäftsführer OmniCert Umweltgutachter GmbH 🌱 Gesetzlich geregelte Prüfleistungen zu Umwelt, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit, Klimaschutz | IT-Sicherheit, Digitalisierung | Normierung | Pfadfinder

6 Tage

Hersteller von beschichteten Einweg-Papierverpackungen für Lebensmittel fallen nicht darunter? Große Teile des Mülls an unseren Strassenrändern sind von McDonald's - wie werden die beteiligt?

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