Hersteller von Produkten aus Einwegplastik wie u.a. Zigarettenfiltern, Getränkebechern und Folienverpackungen müssen sich seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Dafür zahlen die Unternehmen eine jährliche Abgabe in einen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 auf der Online-Plattform DIVID registrieren. Andernfalls drohen den Firmen Geldbußen und zukünftig ein Vertriebsverbot in Deutschland. Mehr Infos: https://lnkd.in/e7bpR7_w #Plastik
Beitrag von Umweltbundesamt - German Environment Agency
Relevantere Beiträge
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Mit dem #Einwegkunststofffondsgesetz setzt die Bundesregierung die EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. Danach sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte #Einwegkunststoffprodukte (bspw. Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter) die erweiterte #Herstellerverantwortung einzuführen. Mit dem Gesetz wird eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte eingeführt. Dazu richtet der Gesetzgeber einen Einwegkunststofffonds ein, in den die Hersteller von Einwegkunstoffprodukten die Abgabe einzahlen müssen. Denn diese Produkte aus Einwegkunststoff landen nicht nur in öffentlichen Mülleimern. Leider werden sie oft achtlos weggeworfen und sammeln sich an Straßenrändern und in der Natur. Bisher werden die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von diesen Einwegprodukten von der Allgemeinheit getragen. Das wird sich durch die #Einwegkunststoffabgabe ändern und die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten werden künftig an den Kosten für die Entsorgung ihrer Produkte beteiligt. Sind Sie Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes? Dann registrieren Sie sich unter https://lnkd.in/dRtuWBZM
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Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter und anderen Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden. Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – richtete das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Nachdem die Plattform zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereitstand, können sich dort seit dem 1. August 2024 auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren. DIVID ermöglicht die Einnahme und Verwaltung des sich jährlich auf bis zu 430 Millionen Euro belaufenden Fondsvolumens. Mehr Infos auf uba.de: https://lnkd.in/eAT-hN-M #abfall #littering #einwegkunststoff #müll #plastikmüll
Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ermöglicht jetzt auch Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern
umweltbundesamt.de
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Die #Einwegkunststoffkommission berät das #Umweltbundesamt (UBA). Doch das #UBA handelt gegen den Rat dieser Kommission und will bestimmte #Fruchtjoghurtbecher mit einer #Sonderabgabe belegen. Dabei zielt das dazugehörige Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetzes (#EWKFondsG) auf die Umweltvermüllung. Und diese Fruchtjoghurtbecher landen eh schon praktisch nie in der Umwelt, weil sie in der Regel zuhause und nicht to-go unterwegs verspeist werden. Die @IKIndustrievereinigungKunststoffverpackungen und der @MIV hoffen auf das #Bundesverfassungsgericht, das derzeit über das EWKFondsG berät. https://lnkd.in/em5puif4
UBA-Entscheidung zur Reichweite des EWKFondsG - Kritik an Sonderabgabe auf Joghurtbecher - MIV Milchindustrie-Verband e.V.
https://milchindustrie.de
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Aus Sicht der Praxis und im Hinblick auf einen notwendigen Bürokratieabbau genau richtig! Die GewAbfV hat keinen signifikanten ökologischen Mehrwert. Schon aus ökonomischen Interessen werden Abfälle in der gewerblichen Wirtschaft möglichst getrennt erfasst und in Kreisläufen geführt. Einer ausufernden Dokumentation und Kontrolle bedarf es dazu nicht.
Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e. V. (DGAW) spricht sich für die ersatzlose Streichung der Gewerbeabfallverordnung aus. Für den Umgang mit Gewerbeabfällen würde sich dadurch nichts ändern, schreibt die DGAW in ihrer Stellungnahme zum Novellierungsentwurf für die Verordnung.
DGAW empfiehlt ersatzlose Streichung der Gewerbeabfallverordnung
euwid-recycling.de
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🔥 Achtung, der Einwegkunststofffonds fordert aktives Handeln! Von den vom UBA geschätzten rund 56.000 haben sich aktuell erst 19 (!) ☝ Unternehmen im DIVID Register angemeldet. (Stand 09.04.24, 12.30 Uhr) Mit einer Verzögerung von drei Monaten wurde Anfang April das Melderegister DIVID vom UBA scharf gestellt. 🌶 Wer ist betroffen und muss sich anmelden? 😲 Anhand von sehr unübersichtlichen und unpraktikablen Fließschemata auf der DIVID- Webseite sollten besser alle☝ Unternehmen, die Lebensmittel in flexiblen Folien und Beuteln, in Serviceverpackungen und alle Getränkeabfüller prüfen, ob sie betroffen sind. Hinzu kommen noch die Hersteller und Inverkehrbringer von Zigarettenfiltern, leichten Tragetaschen, Feuchttüchern und Luftballons sowie ab 2026 von Feuerwerk. 😯 Kostenpflichtig bietet das UBA eine Überprüfung der „Einordnung der Herstellereigenschaft“ an, die gilt dann aber auch sofort! Ein möglicher Widerspruch entbindet nicht von der Registrierungspflicht. 😖 Es droht immerhin nicht weniger als ein Vertriebsverbot bei Verstößen. Kleiner Trost: Bezahlt werden muss erst im nächsten Jahr, auf der Grundlage der diesjährig gemeldeten Mengen. 🤑 Die Umsetzung der EU Single Use Plastic Richtlinie fordert auch in Österreich zur Zahlung auf, aber dort ist es etwas smarter gelöst. 🤔 Darauf gehen wir in unserer Kolumne ein, die wir im Packaging Austria veröffentlicht haben. #SUP #UBA #EWKF #allesindbetroffen #buerokratiemonster #PackagingAustria #verpackung #plastiksteuerdurchdiehintertuer
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⚖️ Rechtssicherheit für Recycler und Kunden Knapp 13 Jahre haben wir gekämpft und jetzt vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ein richtungsweisendes Urteil erstritten. Somit ist erstmals die Übernahme von gefährlichen Abfällen im Rahmen des Verwertungsverfahrens R2 steuerrechtlich unmissverständlich geregelt. Der BFH hat ein für alle Mal klargestellt: Bei der Übernahme von verunreinigten Lösemitteln zur Verwertung handelt es sich nicht um einen tauschähnlichen Umsatz. „Das ist nicht nur für uns ein toller Erfolg, sondern für alle Entsorger und Recycler hier im Land. Das Urteil hat eine enorme Tragweite“, betont Bastian Geiß. Diese Vorteile bringt das Urteil für die Entsorgungswirtschaft: 🔹 Rechtssicherheit 🔹 Transparenz 🔹 Fairness Rechtssicherheit: In der Vergangenheit hatten sowohl Entsorger als auch deren Kunden Schwierigkeiten und Unsicherheiten, ob sie bei der Abrechnung der Abfallentsorgung steuerrechtlich korrekt unterwegs waren. Transparenz: Auch die Bepreisung zur Übernahme der gefährlichen Abfälle wird durch das von der Richard Geiss GmbH erstrittene Urteil transparenter und fairer. Entsorger und Recycler können ab sofort die Angebote und Preiskalkulation von Abfällen im R2-Verfahren frei gestalten. Fairness: Alle Entsorger, die mit gefährlichen Abfällen im R2-Verfahren zu tun haben, können den Kunden nun zusichern, dass sie leistungsgerecht abrechnen. #bfh #urteil #richardgeiss #recycling #chemie
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Die Bundesregierung plant zeitnah eine Reform von §21 VerpackG: Ein finanzieller Aufschlag auf weniger gut recycelbare Verpackungen soll Anreize für nachhaltigere Verpackungslösungen setzen. AVU Empfehlungen zur Ausgestaltung: ➡Transparenter, gesetzlich festgelegter Aufschlag auf die Lizenzentegelte ➡Einordnung der Verpackungen nach dem ZSVR-Mindeststandard ➡Bürokratiearme Ausgestaltung - Mittelvereinnahmung durch duale Systeme, Verwaltung durch ZSVR ➡Auszahlungen für besonders recyclingfähige Verpackungen bzw. Verpackungen mit hohem Rezyklatgehalt ➡Schnelle Umsetzung für Vorbildfunktion auf EU-Ebene (neue EU-Verpackungsverordnung sieht ähnlichen Mechanismus vor) AVU-Position und Pressemitteilung 👉 https://lnkd.in/dgZcyY8y
Mit finanziellen Anreizen zu geschlossenen Kreisläufen bei Verpackungsrohstoffen - AVU Online
avu-online.de
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🚬🎈🥤Die Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ist Anfang der Woche erfolgreich gestartet. Das Umweltbundesamt - German Environment Agency hat die Plattform eingerichtet, um alle Registrierungen und die Abwicklung der Abgaben digital umsetzen zu können. Auch die anteilige Ausschüttung und Vergabe der Mittel an Städte, Gemeinden und Anspruchsberechtigte erfolgt über DIVID. Ab dem 1. April können sich nun verpflichtete Hersteller mit Sitz in Deutschland registrieren. Die Plattform wird schrittweise für weitere Nutzergruppen wie ausländische Hersteller freigeschaltet. Die gesetzliche Abgabepflicht besteht jedoch ab 2024 und ist unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt ist. Zum Hintergrund: ➡️ Für Hersteller, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte wie To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter erstmals in Verkehr bringen, gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet, dass sie anteilig die Kosten für die für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung ihrer Produkte im öffentlichen Raum tragen müssen. ➡️Betroffene Hersteller zahlen ab 2025 in den Einwegkunststofffonds ein. Städte, Gemeinden und weitere Anspruchsberechtigte können ihre Kosten für Reinigung und Sammlung an das Umweltbundesamt melden. Die eingezahlten Mittel aus dem Einwegkunststofffonds werden dann anteilig ausgezahlt. Dies wird durch das Umweltbundesamt über die Plattform DIVID organisiert und verwaltet. Wir informieren Sie über die weiteren Entwicklungen. #Einwegkunststofffonds #Compliance #EPR
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Ein wichtiges Thema für unsere Umwelt. 🌍 Das Portal bietet auch einige Informationen in den FAQ, wer der Verpflichtete ist und ob eine Verpackung oder ein Produkt unter dieses Gesetz fällt. Bei Unsicherheit kann eine kostenpflichtige Einstufungsentscheidung beauftragt werden. ✔
🚬🎈🥤Die Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ist Anfang der Woche erfolgreich gestartet. Das Umweltbundesamt - German Environment Agency hat die Plattform eingerichtet, um alle Registrierungen und die Abwicklung der Abgaben digital umsetzen zu können. Auch die anteilige Ausschüttung und Vergabe der Mittel an Städte, Gemeinden und Anspruchsberechtigte erfolgt über DIVID. Ab dem 1. April können sich nun verpflichtete Hersteller mit Sitz in Deutschland registrieren. Die Plattform wird schrittweise für weitere Nutzergruppen wie ausländische Hersteller freigeschaltet. Die gesetzliche Abgabepflicht besteht jedoch ab 2024 und ist unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt ist. Zum Hintergrund: ➡️ Für Hersteller, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte wie To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter erstmals in Verkehr bringen, gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet, dass sie anteilig die Kosten für die für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung ihrer Produkte im öffentlichen Raum tragen müssen. ➡️Betroffene Hersteller zahlen ab 2025 in den Einwegkunststofffonds ein. Städte, Gemeinden und weitere Anspruchsberechtigte können ihre Kosten für Reinigung und Sammlung an das Umweltbundesamt melden. Die eingezahlten Mittel aus dem Einwegkunststofffonds werden dann anteilig ausgezahlt. Dies wird durch das Umweltbundesamt über die Plattform DIVID organisiert und verwaltet. Wir informieren Sie über die weiteren Entwicklungen. #Einwegkunststofffonds #Compliance #EPR
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PPWR: Deutsches Verbändebündnis schlägt Alarm 🚨🚨🚨 Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) ist Teil eines breiten Verbändebündnisses in Deutschland, das sich gegen eine drastische Ausweitung der Mehrwegquoten und Verpflichtungen zu 100 Prozent Mehrweg im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ausspricht. Am heutigen Mittwoch, den 24. April, stimmt das EU-Parlament in Strassburg über den katastrophalen Verordnungsentwurf ab. In dem am 4. März 2024 vereinbarten so genannten Kompromiss zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag deutlich ausgeweitet. Über den industriellen und gewerblichen Bereich hinaus seien auch gartenbauliche Lieferketten massiv betroffen. Betroffen sidn im Grunde aber alle Industriezweige. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährde sämtliche Lieferketten, heißt es, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll seien. Mehr erfahren: https://ow.ly/aM8f50Rn0gT #packaktuell #verpackung #ppwr
PPWR Abstimmung: PPWR: Deutsches Verbändebündnis schlägt Alarm
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Gründer & Geschäftsführer OmniCert Umweltgutachter GmbH 🌱 Gesetzlich geregelte Prüfleistungen zu Umwelt, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit, Klimaschutz | IT-Sicherheit, Digitalisierung | Normierung | Pfadfinder
6 TageHersteller von beschichteten Einweg-Papierverpackungen für Lebensmittel fallen nicht darunter? Große Teile des Mülls an unseren Strassenrändern sind von McDonald's - wie werden die beteiligt?