#NFL auf #Netflix - Rundfunklizenz erforderlich?
Kürzlich wurde bekannt, dass Netflix am ersten Weihnachtsfeiertag zwei Spiele der amerikanischen Football-Liga NFL live übertragen wird. Der Deal umfasst die sogenannten "Christmas Games " in diesem und dem kommenden Jahr. Wie der Branchendienst DWDL vermutet, dürfte Netflix die Übertragung auch als Experiment ansehen, wie die Kunden auf Live-Sport auf einer Streaming-Plattform reagieren. Wirtschaftlich ist der Deal hierzulande auch interessant, da die Rechte für die NFL-Übertragung bislang bei DAZN und RTL liegen. Allerdings seien die beiden Christmas Games nicht Teil der Rechtepakete, sodass sich an den bisherigen Übertragungen nichts ändere und Netflix lediglich als dritter Player in den deutschen Markt eintrete.
Sollte das Experiment vielversprechend verlaufen, wird sich Netflix Gedanken darüber machen, ob nicht Live-Sport in größerem Umfang angeboten werden sollte. Spätestens dann müsste Netflix allerdings eine Rundfunkzulassung bei den #Landesmedienanstalten beantragen: Denn während das Anbieten von Inhalten zum individuellen Abruf zulassungsfrei ist, stellen "lineare" Angebote zum zeitgleichen Empfang auf Basis eines Sendeplans #Rundfunk dar und sind deshalb zulassungspflichtig. Begründet wird die strengere Regulierung linearer Angebote (noch immer) mit deren vermeintlich höherer Wirkung auf die Meinungsbildung - ein Argument, was mit zunehmender Verlagerung des Medienkonsums in den nichtlinearen Bereich an Überzeugungskraft verliert und die Verfassungskonformität der Regulierung in Frage stellt.
Benötigt Netflix nach geltender Rechtslage bereits jetzt eine Rundfunkzulassung? Die Antwort hängt davon ab, ab wie vielen Einzel-Livestreams ein #Sendeplan anzunehmen ist. Zwei Live-Übertragungen an einem Tag im Jahr dürften noch keinen Sendeplan darstellen. Allerdings kann ein temporäres Live-Angebot zur Übertragung eines Sportereignisses durchaus Rundfunk sein. So hatten die Medienanstalten 2017 entschieden, dass ein für die Dauer der Handball-Weltmeisterschaft eingerichtetes Online-Portal, auf dem ein Großteil der Spiele live übertragen wurde, als Rundfunk zu klassifizieren sei.
Das Beispiel Netflix zeigt, wie die künstlich durch den Gesetzgeber aufgebauten Grenzen zwischen linearer und nichtlinearer Mediennutzung immer weiter verschwimmen. Vielleicht nimmt ja nicht nur der deutsche Rundfunkgesetzgeber, sondern auch die #EU bei der anstehenden Novellierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) das Beispiel zum Anlass, die bestehende Regulierung zu überdenken.
Senior Associate @fgs_global | Stakeholder Intelligence & Engagement Team [SI&E]: Using data, creative and campaigns to understand, reach and move stakeholders.
3 WochenMega spannend, Wolf! Mit welchem Programm generiert Ihr denn die KI-Reporterin und wer selektiert im Vorfeld die News bzw. auf welcher Basis? Sind das dann alle Artikel Eurer Datenbank oder erstmal nur selektiert die News, die Pro7 ohnehin publiziert auf ihren Seiten? Viel Erfolg! Bin gespannt wie es weitergeht. 🍀💡💕