Die BaFin erlaubt kleinen Kreditinstituten eine flexiblere Gestaltung im Beauftragtenwesen, solange zentrale Prinzipien wie die Trennung der internen Kontrollfunktionen von operativen Tätigkeiten eingehalten werden. Insbesondere können Compliance-Beauftragte weitere compliance-nahe Aufgaben übernehmen, wie die Rolle des Geldwäsche- oder Datenschutzbeauftragten, sofern keine zeitlichen oder inhaltlichen Konflikte bestehen. Auch die Kombination der Funktion des Auslagerungsbeauftragten mit anderen überwachenden und koordinierenden Tätigkeiten ist möglich, solange operative Tätigkeiten separat organisiert sind. Diese Vereinfachungen fördern eine effizientere Ressourcennutzung in kleinen Instituten, ohne die Anforderungen an die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Kontrollfunktionen zu gefährden. Dennoch bleibt die Verantwortung für die korrekte Ausführung der übertragenen Aufgaben beim jeweiligen Institut. Advisense unterstützt Sie dabei, diese Möglichkeiten optimal in Ihre Organisation zu integrieren, um schlanke und gleichzeitig regelkonforme Strukturen zu schaffen. #Bafin #Risikomanagement #Beauftragtenwesen
Beitrag von Advisense GmbH
Relevantere Beiträge
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⚠️ Ab 2026 müssen große Unternehmen jährlich geprüfte #Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen, um regulatorische Vorgaben zu erfüllen. Banken erheben diese Daten, um sie in das Kreditgeschäft und Risikomanagement zu integrieren. Auch kleinere Unternehmen müssen teilweise Daten liefern, um #Nachhaltigkeitsprofile zu erstellen und Berichtspflichten zu erfüllen. Unternehmen sollten sich unbedingt darauf vorbereiten und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Alle Infos dazu finden Sie im Beitrag von Karin Scherer 👇 https://lnkd.in/ef-ShK85 #Unternehmensführung #Beraterkompetenz #Beraternetzwerk #Mittelstand
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⚠️ Ab 2026 müssen große Unternehmen jährlich geprüfte #Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen, um regulatorische Vorgaben zu erfüllen. Banken erheben diese Daten, um sie in das Kreditgeschäft und Risikomanagement zu integrieren. Auch kleinere Unternehmen müssen teilweise Daten liefern, um #Nachhaltigkeitsprofile zu erstellen und Berichtspflichten zu erfüllen. Unternehmen sollten sich unbedingt darauf vorbereiten und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Alle Infos dazu finden Sie im Beitrag von Karin Scherer 👇 https://lnkd.in/eC55g853 #Unternehmensführung #Beraterkompetenz #Beraternetzwerk #Mittelstand
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𝐏𝐲𝐫𝐚𝐦𝐢𝐝 𝐀𝐬𝐬𝐞𝐭 𝐌𝐚𝐧𝐚𝐠𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐥𝐢𝐞𝐠𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐁𝐚𝐅𝐢𝐧-𝐑𝐞𝐠𝐮𝐥𝐚𝐭𝐨𝐫𝐢𝐤 𝐃𝐢𝐞 𝐝𝐫𝐞𝐢 𝐰𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐆𝐫ü𝐧𝐝𝐞, 𝐰𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐈𝐡𝐫 𝐅𝐢𝐧𝐚𝐧𝐳𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐞𝐫 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐚𝐧𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭 𝐟ü𝐫 𝐅𝐢𝐧𝐚𝐧𝐳𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐚𝐮𝐟𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭 ( 𝐁𝐚𝐅𝐢𝐧) 𝐫𝐞𝐠𝐮𝐥𝐢𝐞𝐫𝐭 𝐬𝐞𝐢𝐧 𝐬𝐨𝐥𝐥𝐭𝐞: Die BaFin spielt die wichtigste Rolle bei der Kontrolle und Regulierung von Finanzdienstleistern in Deutschland. Darum ist das für Anleger so wichtig: ✓ 𝐀𝐧𝐥𝐞𝐠𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳: Die BaFin setzt Standards, die sicherstellen, dass Finanzdienstleister ethisch handeln und transparente Geschäftspraktiken beibehalten. Durch die Einhaltung dieser Standards wird der 𝐀𝐧𝐥𝐞𝐠𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐠𝐞𝐬𝐭ä𝐫𝐤𝐭. 𝐊𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐤ö𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐫𝐚𝐮𝐟 𝐯𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐮𝐞𝐧, dass regulierte Finanzdienstleister Mindestanforderungen erfüllen, was die Transparenz von Geschäftspraktiken, die Offenlegung von Risiken und den fairen Umgang mit Kunden einschließt. ✓ 𝐁𝐞𝐤ä𝐦𝐩𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐅𝐢𝐧𝐚𝐧𝐳𝐤𝐫𝐢𝐦𝐢𝐧𝐚𝐥𝐢𝐭ä𝐭: Die BaFin implementiert 𝐌𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐫 𝐏𝐫ä𝐯𝐞𝐧𝐭𝐢𝐨𝐧 von Geldwäsche und anderen Formen der Finanzkriminalität. Regulierte Finanzdienstleister müssen Anti-Geldwäsche-Vorschriften einhalten, um sicherzustellen, dass ihre Dienstleistungen nicht für illegale Zwecke missbraucht werden. 𝐃𝐢𝐞𝐬 𝐬𝐜𝐡ü𝐭𝐳𝐭 nicht nur die Finanzinstitute vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt auch dazu bei, dass Kunden in einem Umfeld agieren, das frei von illegalen Aktivitäten ist. ✓ 𝐅𝐢𝐧𝐚𝐧𝐳𝐬𝐭𝐚𝐛𝐢𝐥𝐢𝐭ä𝐭: Die BaFin trägt maßgeblich zur Stabilität des Finanzsystems bei. Durch die Regulierung der Finanzdienstleister wird sichergestellt, dass diese 𝐬𝐨𝐥𝐢𝐝𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐯𝐞𝐫𝐚𝐧𝐭𝐰𝐨𝐫𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐛𝐞𝐰𝐮𝐬𝐬𝐭 agieren. Eine 𝐬𝐭𝐚𝐛𝐢𝐥𝐞 𝐅𝐢𝐧𝐚𝐧𝐳𝐥𝐚𝐠𝐞 𝐢𝐬𝐭 𝐢𝐦 𝐈𝐧𝐭𝐞𝐫𝐞𝐬𝐬𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐊𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧, da sie sicherstellt, dass Finanzinstitute in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und das Risiko von Finanzkrisen minimiert wird. Die BaFin-Regulierung garantiert Kunden das Vertrauen in 𝐝𝐢𝐞 𝐈𝐧𝐭𝐞𝐠𝐫𝐢𝐭ä𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐅𝐢𝐧𝐚𝐧𝐳𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐛𝐫𝐚𝐧𝐜𝐡𝐞. Vor allem 𝐬𝐜𝐡ü𝐭𝐳𝐭 𝐬𝐢𝐞 𝐝𝐢𝐞 𝐈𝐧𝐭𝐞𝐫𝐞𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐧𝐥𝐞𝐠𝐞𝐫 und trägt dazu bei, dass Finanzdienstleister ethische Standards einhalten. Selbstverständlich sind wir BaFin-reguliert. https://lnkd.in/ecimzaba #pyramidassetmanagement #bafin #derstillhalter
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Compliance Wavestone goes "start your day right" Kaffee mit den Besten? Kein Problem. 30 Min am 17.10.2024 genügen. Geldwäscheprävention ist entscheidend, um die Integrität des Finanzsystems zu schützen und kriminelle Aktivitäten wie Drogenhandel und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Sie fördert das Vertrauen der Öffentlichkeit in Banken und Finanzinstitutionen, was wiederum zu wirtschaftlichem Wachstum beiträgt. Zudem hilft die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Unternehmen, rechtliche Konsequenzen und hohe Geldstrafen zu vermeiden. Und genau da setzt der Kollege Thomas Stein an. Profitieren Sie von über 12 Jahren Erfahrung im Bereich Anti Financial Crime. Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin? Auch hierauf wird eingegangen. Die Compliance Advisory Branch der Wavestone freut sich auf Sie. 30 Minuten um die Synapsen aufzuwecken. Um 09:00. Und dann so eine Expertise in einem Thema zu dem die. BaFin die Meinung vertritt, es sei eins der Schlüssel Risiken der nächsten Jahre. Anmelden lohnt sich.
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First Line, Second Line, Third Line? Unser CEO Justus Schrecker erklärt euch das "Three-Lines-of-Defence-Modell" 🥋 Das "Three-Lines-of-Defence-Modell" dient als Grundgerüst für die interne Compliance-Struktur und wird damit auch für #Geldwäscheprävention herangezogen. Die drei Linien sehen wie folgt aus: 1️⃣ Linie: Operationale Kontrolle Die erste Linie umfasst die Geschäftseinheiten, die direkt am Kundenkontakt beteiligt sind. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der täglichen #Compliance-Anforderungen zu gewährleisten und Risiken unmittelbar zu identifizieren und zu melden. 2️⃣ Linie: Risikoüberwachung und -steuerung Hier kommt der #Geldwäschebeauftragte (GWB) ins Spiel. Als Teil der zweiten Linie ist der GWB dafür verantwortlich, die von der ersten Linie implementierten Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung von #Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu überwachen. Diese Rolle wird durch die neuen EU-Vorschriften gestärkt, indem klar definiert wird, dass der GWB nicht nur für die Überwachung, sondern auch für die Entwicklung eines umfassenden Risikobewertungsrahmens zuständig ist. 3️⃣ Linie: Unabhängige Überprüfung Die interne Revision bildet die dritte Linie und überprüft unabhängig die Wirksamkeit der Kontrollen und das Risikomanagement der ersten beiden Linien. Diese Ebene sorgt dafür, dass alle Vorgaben und Verfahren nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Praxis effektiv und angemessen umgesetzt werden. 📌 Neuordnung der Rollen nach der EU-Verordnung Die EU-Verordnung präzisiert und erweitert die Aufgaben des GWB, einschließlich der Verantwortlichkeit für die Implementierung gezielter finanzieller Sanktionen. Zudem wird die Rolle eines Compliance-Managers normiert, der das Management in Bezug auf die Einhaltung aller relevanten Verordnungen unterstützt. Diese Neuerungen verlangen eine klare Definition und Trennung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Modells, um Konflikte zu vermeiden und die Effektivität der Geldwäschepräventionsmaßnahmen zu erhöhen. Seid ihr schon auf die kommenden Änderungen vorbereitet?
GwG-Verpflichtete: Haben Sie Ihre Hausaufgaben gemacht? | Das "Three-Lines-of-Defence-Modell" erklärt
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"Das fordert die BaFin", ist ein Satz, den man im #Finanzwesen häufig hört. Nicht immer ist etwas dran, das zeigt die Erfahrung. Denn schaut man in die Regulatorik, findet man oft anderslautende Vorschriften - oder auch mal überhaupt keine, die diese Aussage unterstützen würde. Das musste auch die #Finanzaufsicht selbst erfahren, insbesondere wenn sie kleine und sehr kleine #Kreditinstitute prüfte. Gerade diese - oftmals mit wenig Personal ausgestattete - #Banken übertrieben es oft mit der Gesetzestreue und schossen so weit übers Ziel hinaus. So wie die kleine Volksbank mit 15 Beschäftigten, die meinte,13 Stresstests im Jahr durchzuführen zu müssen. Dabei stellt die Regulatorik doch stets auf #Proportionalität und #Verhältnismäßigkeit ab: Häuser mit wenig Risiko und geringer Reichweite müssen viel weniger tun als solche mit großem Risiko und großer Reichweite. Und so sah sich die #BaFin also genötigt, eine neue #Aufsichtsmitteilung für eben diese kleinen und sehr kleinen Kreditinstitute herauszugeben (Link in den Kommentaren). Und darin räumt sie mit diversen dieser "urban Legends" auf und: ➡️ synchronisiert die Begriffe 🔹"kleines Instituts" aus den MaRisk mit der Definition aus Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR und 🔹"sehr kleines Institut" mit dem aus dem RTF-Leitfaden ➡️ stellt klar, dass #Compliance-Beauftragte gleichzeitig mehrere Hüte aufhaben kann (siehe das Bild unten) 🔹etwa den des bzw.der #Datenschutz-, #Geldwäsche- oder #Informationssicherheits-Beauftragten und gleichzeitig 🔹den des oder der zentralen #Auslagerungsbeauftragten in überwachender und koordinierender Tätigkeit ➡️ bestätigt, dass ein zentrales #Auslagerungsmanagement kein absolutes Muss ist, dass gruppen- und verbundinterne Einheiten gefördert würden und diese auch z.B. Meldungen abgeben könnten. Ebenso wichtig: ➡️ Bei verbundinternen Auslagerungen können solche Institute auf die Erstellung von #Ausstiegsprozessen und #Handlungsoptionen verzichten. Und wenn man sieht, welche Schwierigkeiten große Institute mit dem #Exit haben, ist das eine wirkliche Erleichterung! Es lohnt sich also, das Papier - und vielleicht auch noch einmal die #MaRisk - genau durchzulesen. Vielleicht muss man dann auch nicht mehr in die allgemeine Klage der Überregulierung einstimmen, sondern kann (wie ich) sagen: #Regulierung kann auch Spaß machen!
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Die Geldwäscheprävention und die dazugehörigen Pflichten richten sich nach einem Drei-Säulen-Modell: Risikomanagement Kundensorgfaltspflichten Organisatorische Pflichten und Verdachtsmeldungen
☔ RechtsTipp: Haben Sie die neuesten Vorschriften der Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AML) bereits umgesetzt? Als Geschäftsführer haften Sie bei Nichtumsetzung persönlich - mit Ihrem Vermögen und Ihrer Freiheit. Halten Sie zum Beispiel die AML-Richtlinien in Ihrem Unternehmen ein? Diese dienen der Verhinderung von Geldwäschedelikten und Terrorismusfinanzierung. Manager, die die Umsetzung nicht nachweisen können, haften persönlich, wenn im Unternehmen Straftaten begangen werden. Die Folgen sind mehrjährige Haftstrafen oder hohe Geldbußen. Die neuesten AML-Vorschriften bringen erhebliche Änderungen und Anforderungen für Unternehmen mit sich. Ziel ist es, Finanzströme transparenter zu machen und kriminelle Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Starke Compliance-Programme sind dabei unerlässlich. Sie helfen den Unternehmen nicht nur, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern schützen auch die Integrität und Reputation des Unternehmens. Bei der Umsetzung der neuen AML-Richtlinien sind folgende Neuregelungen zu beachten: 🔹 Keine Überschreitung der Obergrenze von 10.000 Euro für hohe Bargeldtransaktionen 🔹 Regulierung von Transaktionen mit Luxusgütern durch verstärkte Compliance-Prozesse 🔹 Gründliche Identifizierung von Kunden und Überwachung ihrer Transaktionen Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? RA Carmen Felsing unterstützt Sie gerne und freut sich auf Ihre Fragen - gerne auch in den Kommentaren. #RechtundManagement #einfachcompliant #AML #Compliance #Gesellschaftsrecht
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📢 Risikomanagement und regulatorisches Reporting rücken zunehmend zusammen – Was Banken jetzt beachten müssen! Während früher beide Bereiche in einer Bank mit geringen Abhängigkeiten getrennt arbeiten konnten, wird heute immer mehr eine konsistente Sicht auf die Daten des internen Risikomanagements und des regulatorischen Reportings erwartet. Unsere Experten Holger Duerr und Ingo Müller erläutern in ihrem aktuellen Fachartikel im IT Finanzmagazin, wie Banken durch vernetzte, konsistente Lösungen in der Lage sind, die steigenden regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen. Interessant! Gleich Artikel lesen 👉 https://lnkd.in/gfAnNbnC #orrp #banking #it #risikomanagement #meldewesen #aufsichtsrecht #itfinanzmagazin #msgforbanking
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Ein interessanter Artikel zu einem Thema, dass uns in den nächsten Jahren immer stärker beschäftigen wird. Der Trend der Aufsicht ist klar: Die Vernetzung von interner Steuerung und externem Meldewesen schreitet voran.
📢 Risikomanagement und regulatorisches Reporting rücken zunehmend zusammen – Was Banken jetzt beachten müssen! Während früher beide Bereiche in einer Bank mit geringen Abhängigkeiten getrennt arbeiten konnten, wird heute immer mehr eine konsistente Sicht auf die Daten des internen Risikomanagements und des regulatorischen Reportings erwartet. Unsere Experten Holger Duerr und Ingo Müller erläutern in ihrem aktuellen Fachartikel im IT Finanzmagazin, wie Banken durch vernetzte, konsistente Lösungen in der Lage sind, die steigenden regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen. Interessant! Gleich Artikel lesen 👉 https://lnkd.in/gfAnNbnC #orrp #banking #it #risikomanagement #meldewesen #aufsichtsrecht #itfinanzmagazin #msgforbanking
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Gute Neuigkeiten: 𝐌𝐞𝐡𝐫 𝐏𝐫𝐨𝐩𝐨𝐫𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥𝐢𝐭ä𝐭 𝐢𝐦 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐨𝐦𝐚𝐧𝐚𝐠𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭 Die BaFin hat heute eine wichtige Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, die für deutliche Erleichterungen für kleine und sehr kleine Kreditinstitute sorgen wird. So werden einzelne Regelungen der MaRisk im Sinne einer proportionalen Anwendung konkretisiert: 👉 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐨𝐢𝐧𝐯𝐞𝐧𝐭𝐮𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐁𝐞𝐡𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐰𝐞𝐬𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐞𝐧 (AT 2.2 und AT 4.1 MaRisk): für die Risikotragfähigkeitsbetrachtung ist eine Konzentration auf die wesentlichen Risiken möglich 👉 𝐁𝐞𝐫𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐨𝐭𝐫𝐚𝐠𝐟ä𝐡𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 (AT 4.1 MaRisk): vereinfachte Berechnungsmethoden sind möglich 👉 𝐒𝐭𝐫𝐞𝐬𝐬𝐭𝐞𝐬𝐭𝐬 (AT 4.3.3 MaRisk): Erleichterungen und Vereinfachungen bei den Stresstests für die Risikotragfähigkeitsbetrachtung 👉 𝐕𝐞𝐫𝐞𝐢𝐧𝐛𝐚𝐫𝐤𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧 𝐢𝐦 𝐁𝐞𝐚𝐮𝐟𝐭𝐫𝐚𝐠𝐭𝐞𝐧𝐰𝐞𝐬𝐞𝐧 (insb. AT 4 und AT 9 MaRisk): Klarstellung von den Möglichkeiten, verschiedene Funktionen mit der Compliancefunktion zu kombinieren 👉 𝐀𝐮𝐬𝐥𝐚𝐠𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 (AT 9 MaRisk): Möglichkeiten einer verstärkten Nutzung eines gruppen- und verbundinternen Auslagerungsmanagements bis hin zu einem Verzicht auf die Einrichtung eines institutseigenen zentralen Auslagerungsmanagements; bei verbundinternen Auslagerungen kann auch auf die Erstellung von Ausstiegsprozessen und Handlungsoptionen verzichtet werden 👉 𝐍𝐢𝐜𝐡𝐭-𝐫𝐢𝐬𝐢𝐤𝐨𝐫𝐞𝐥𝐞𝐯𝐚𝐧𝐭𝐞𝐬 𝐊𝐫𝐞𝐝𝐢𝐭𝐠𝐞𝐬𝐜𝐡ä𝐟𝐭 (BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk): Unterscheidung zwischen risikorelevantem und nicht-risikorelevantem Kreditgeschäft bleibt bestehen; für das nicht-risikorelevante Kreditgeschäft sind Erleichterungen möglich (z.B. vereinfachte Kreditwürdigkeitsprüfung), solange angemessene Risikobeurteilungen und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben gewahrt sind 👉 𝐕𝐞𝐫𝐳𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐚𝐬 𝐣ä𝐡𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐬𝐜𝐡𝐰𝐚𝐧𝐤𝐮𝐧𝐠𝐬𝐤𝐨𝐧𝐳𝐞𝐩𝐭 𝐳𝐮𝐫 Ü𝐛𝐞𝐫𝐰𝐚𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐈𝐦𝐦𝐨𝐛𝐢𝐥𝐢𝐞𝐧𝐩𝐫𝐞𝐢𝐬𝐞𝐧𝐭𝐰𝐢𝐜𝐤𝐥𝐮𝐧𝐠 (BTO 1.2.2 MaRisk): da Marktschwankungskonzepte für die Überwachung der Werthaltigkeit von Immobiliensicherheiten alleine nicht ausreichen, sind eigene Marktbeobachtungen und weitere Analysen ohnehin erforderlich; daher kann auf (teuer einzukaufende) Marktschwankungskonzepte verzichtet werden, wenn diese keinen zusätzlichen Mehrwert liefern 👉 𝐁𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐰𝐞𝐬𝐞𝐧 (BT2 3.2 MaRisk): Größere Flexibilität hinsichtlich Inhalt und Turnus 👉 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐠𝐞𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐭𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐳𝐮 𝐒𝐚𝐧𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐩𝐥𝐚𝐧𝐢𝐧𝐝𝐢𝐤𝐚𝐭𝐨𝐫𝐞𝐧 𝐞𝐫𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡 Die BaFin setzt damit ihren erfreulichen Weg zur Entbürokratisierung weiter fort und schafft deutliche Erleichterungen und Rechtsklarheit für immerhin mehr als drei Viertel aller Institute. #staytunedtoregulatory #MaRisk
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