Beitrag von Advisense GmbH

Die BaFin erlaubt kleinen Kreditinstituten eine flexiblere Gestaltung im Beauftragtenwesen, solange zentrale Prinzipien wie die Trennung der internen Kontrollfunktionen von operativen Tätigkeiten eingehalten werden. Insbesondere können Compliance-Beauftragte weitere compliance-nahe Aufgaben übernehmen, wie die Rolle des Geldwäsche- oder Datenschutzbeauftragten, sofern keine zeitlichen oder inhaltlichen Konflikte bestehen. Auch die Kombination der Funktion des Auslagerungsbeauftragten mit anderen überwachenden und koordinierenden Tätigkeiten ist möglich, solange operative Tätigkeiten separat organisiert sind. Diese Vereinfachungen fördern eine effizientere Ressourcennutzung in kleinen Instituten, ohne die Anforderungen an die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Kontrollfunktionen zu gefährden. Dennoch bleibt die Verantwortung für die korrekte Ausführung der übertragenen Aufgaben beim jeweiligen Institut.  Advisense unterstützt Sie dabei, diese Möglichkeiten optimal in Ihre Organisation zu integrieren, um schlanke und gleichzeitig regelkonforme Strukturen zu schaffen. #Bafin #Risikomanagement #Beauftragtenwesen 

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