🔎 Big Tech im Fokus: Unsere ausführlichen Anmerkungen zum Google-Shopping-Urteil Am 10. September 2024 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung durch Selbstreferenzierung. Dieses Urteil stellt einen Meilenstein in der Geschichte des Kartellrechts dar – und begründet Selbstreferenzierung als neue Form des Missbrauchs unter Art. 102 AEUV. Gemeinsam mit ADVANT Altana und ADVANT Nctm beleuchten wir in diesem Q&A die wesentlichen Aspekte dieses wegweisenden Falls. 📖 Jetzt herunterladen und mehr erfahren: https://t1p.de/l5d59 #advantbeiten ADVANT
Beitrag von ADVANT Beiten
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BGH VS. GOOGLE: NEUERUNGEN IM SCHUTZ VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN Ein wegweisender Moment im Kartellrecht, beleuchtet durch unseren Experten: Prof. Dr. Ulrich Schnelle teilt seine Einsichten in einem brandneuen Artikel über den jüngsten Bundesgerichtshof-Entscheid. Erfahren Sie, wie der BGH den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verfahren gegen Google festgelegt hat und welche Auswirkungen dies auf die digitale Wirtschaftslandschaft hat. Ein Muss für alle, die verstehen wollen, wie Wettbewerb und Geheimhaltung in der Ära der Digitalisierung ausbalanciert werden. Lesen Sie hier… https://lnkd.in/eQknvNks #Kartellrecht #BGH #Google #Digitalisierung
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Google musste eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro an die Europäische Union zahlen, weil das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht hat. Die genauen Gründe für diese Strafe waren: Missbrauch der Marktdominanz Google hat seine dominante Position im Markt für Online-Suchmaschinen ausgenutzt, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping unfair zu bevorzugen. Benachteiligung von Konkurrenten: Der Konzern hat systematisch die Suchergebnisse so manipuliert, dass Konkurrenten im Bereich Preisvergleich in den Suchergebnissen herabgestuft und schwerer auffindbar wurden. Verzerrung des Wettbewerbs: Durch diese Praktiken hat Google den fairen Wettbewerb im Markt für Preisvergleichsdienste verzerrt und anderen Unternehmen die Chance genommen, auf faire Weise zu konkurrieren und zu innovieren. Einschränkung der Verbraucherauswahl Die EU-Kommission argumentierte, dass Google durch sein Verhalten europäischen Verbrauchern eine echte Auswahl und die vollen Vorteile von Innovation vorenthalten hat. Die Strafe wurde 2017 von der Europäischen Kommission verhängt und 2021 vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Sie basierte auf Googles Einnahmen aus seinem Shopping-Dienst in 13 EWR-Ländern zwischen 2008 und 2017. Google hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, diese wurde jedoch abgewiesen, da das Gericht weitgehend der Argumentation der Kommission folgte.
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21.08.2024 Gerichtlicher Gegenwind für Google Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht einen Gastbeitrag unseres Kanzleipartners Dr. Marcel Leeser mit o.g. Titel. Leeser erläutert darin unseren aktuellen und wichtigen Erfolg am Oberlandesgericht Köln in einem Verfahren gegen die Google Ireland Limited mit Sitz in Dublin. Diese versucht, ihre Haftung aus Datenschutzrecht für rechtswidrige Google-Suchergebnisse zu leugnen und auf die Google LLC in Kalifornien / USA zu verweisen. Dies schreckt Betroffene vor Klagen gegen den Techkonzern ab. Das OLG Köln sieht das anders: Schon die Anzeige der (angeblich ausschließlich) aus den USA generierten #Suchergebnisse auf der von der Google Ireland Limited betriebenen Suchmaschine #GOOGLE ist eine #Datenverarbeitung. Folglich ist die irische Konzerngesellschaft auch datenschutzrechtlich Verantwortliche und haftet auf #Auslistung und #Unterlassung. Zahlreiche Betroffene können aufatmen und im Fall rechtswidriger Suchergebnisse zu ihrer Person die innerhalb der EU ansässige Google-Gesellschaft in Deutschland in Anspruch nehmen und verklagen, sollte das Kölner Urteil rechtskräftig werden. Hier der Link zum FAZ-Gastbeitrag (leider hinter einer Bezahlschranke): https://lnkd.in/e5T2yDiC
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EuGH zu Google Shopping und Private Enforcement In einem Grundsatzurteil, das sowohl für das Public als auch das Private Enforcement in Europa Bedeutung beansprucht, hat der Europäische Gerichtshof am 10.09.2024 bestehende Entscheidungen zur missbräuchlichen Selbstbevorzugung von Google im Fall von Google Shopping bestätigt. Erfahren Sie mehr im Artikel von Henner Schlaefke und Fabian Hübener: https://lnkd.in/eYeZ6Wrc
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Gericht erklärt Google zum Monopolisten im Suchmaschinenmarkt: Ein US-Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass Google ein illegales Monopol im Bereich der Internetsuche innehat. Der Technologiekonzern unterlag in einem bedeutenden Wettbewerbsverfahren, das sich auf die Geschäftspraktiken des Unternehmens konzentrierte. Kern des Verfahrens: Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen die Vereinbarungen, die Google mit Browsern und Geräteherstellen trifft, um seine Suchmaschine als Standardoption zu etablieren. Das Gericht befand, dass diese Praxis wettbewerbswidrig sei und dazu diene, Googles dominante Marktposition abzuschotten. Gerichtliche Feststellung: Der zuständige Richter kam zu dem Schluss, dass Google nicht nur eine monopolartige Stellung im Suchmaschinenmarkt einnimmt, sondern auch aktiv Maßnahmen ergreift, um potenzielle Konkurrenten vom Markt fernzuhalten. Diese Feststellung könnte weitreichende Folgen für die Geschäftsstrategie des Unternehmens haben. Reaktion von Google: Google hat umgehend angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, dass seine Marktposition das Ergebnis überlegener Technologie und Nutzerpräferenzen sei. Mögliche Auswirkungen: Das Urteil könnte zu signifikanten Veränderungen in der Technologiebranche führen. Es stellt die gängige Praxis der Vorinstallation von Suchmaschinen infrage und könnte den Weg für mehr Wettbewerb im Suchmaschinenmarkt ebnen. Dieses Gerichtsurteil markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Debatte um die Marktmacht großer Technologieunternehmen und könnte als Präzedenzfall für zukünftige Wettbewerbsverfahren dienen.
Wirtschaft: die neusten Meldungen
nzz.ch
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DSA - EuGH (also zumindest sein Vizepräsident) schon am Wort Sehr große Online-Plattformen müssen ein Werbearchiv mit Informationen über ihre Online-Werbung öffentlich zugänglich machen. Amazon beantragte die Nichtigerklärung des Beschlusses, mit dem es als solche Plattform bezeichnet wurde. Aufgrund eines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz ordnete der Präsident des EuG die Aussetzung des Beschlusses an, soweit dieser Amazon verpflichtet, das Werbearchiv öffentlich zugänglich zu machen. Der Vizepräsident des EuGH sieht dies anders - aus der heutigen Pressemitteilung: "Darüber hinaus würde die Aussetzung bedeuten, das vollständige Erreichen der Ziele der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste möglicherweise über mehrere Jahre hinauszuschieben und damit möglicherweise ein Online-Umfeld bestehen oder sich entwickeln zu lassen, das eine Bedrohung für die Grundrechte darstellt; der Unionsgesetzgeber war aber der Auffassung, dass die sehr großen Online-Plattformen eine wichtige Rolle in diesem Umfeld spielen. Die vom Unionsgesetzgeber vertretenen Interessen gehen im vorliegenden Fall den materiellen Interessen von Amazon vor, weshalb die Abwägung zugunsten der Zurückweisung des Aussetzungsantrags ausfällt." #dsa #ecommerce #itlaw #digitallaw
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🚨 Breaking News: Ein richtungsweisendes Urteil in den USA erklärt Google für einen Monopolisten im Bereich der Internet-Suche. 🚨 Ein Bundesrichter in Washington hat entschieden, dass Google durch unlautere Mittel seine Monopolstellung bei der Internet-Suche gesichert hat. Dies beinhaltet milliardenschwere Vereinbarungen, wie z.B. mit Apple, um Google als Standard-Suchmaschine in Browsern festzulegen. 🔍 Der Richter Amit Mehta betonte, dass Google in der Lage sei, die Preise für Werbekunden zu erhöhen, ohne negative Auswirkungen befürchten zu müssen. Er erkannte auch die überlegene Qualität von Google an, ein Punkt, den das Unternehmen im Verfahren stark verteidigte. 🇪🇺 Interessanterweise bleibt die Reaktion der Nutzerinnen und Nutzer in der EU trotz neuer Regelungen durch das Digital-Gesetz DMA größtenteils unverändert, wobei viele sich weiterhin für Google entscheiden. 🔗 Das Urteil könnte tiefgreifende Auswirkungen auf den Wettbewerb im Suchmaschinenmarkt haben. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen das US-Justizministerium fordern wird und wie Google auf diese historische Entscheidung reagieren wird. #Google #Monopol #Internetrecht #Digitalmarkt #Wettbewerbsrecht #TechNews https://lnkd.in/gxkcWJMQ
Google verliert US-Prozess - Monopol bei Internetsuche
tagesschau.de
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Historisches Urteil: Google muss Milliardenstrafe zahlen 💣 Nach 15 Jahren des Streits steht fest: Google muss eine Milliardenstrafe zahlen! Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass der Suchmaschinen-Riese seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat, um Konkurrenten im Preisvergleich zu benachteiligen und Verbraucher zu täuschen. 🔍 Das Urteil: Google hat die Suchergebnisse manipuliert, um sein eigenes Produkt „Google Shopping“ zu bevorzugen. Verbraucher in ganz Europa konnten dadurch nicht die besten Angebote finden und zahlten bis zu 10% mehr als nötig. Das Ergebnis? Eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro, die direkt in den EU-Haushalt fließt und somit den Bürgern zugutekommt. 🌍 Ein starkes Signal für den fairen Wettbewerb – Albrecht von Sonntag, Gründer von idealo, das maßgeblich an der Klage beteiligt war, bezeichnet den heutigen Tag als einen „historischen Erfolg“ für Gerechtigkeit. Doch damit nicht genug: Idealo strebt jetzt auch Schadensersatz in Milliardenhöhe an. Und Google ist nicht allein – auch Apple hat vor dem EuGH verloren und muss 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen. Ob diese Strafe nun auch langfristige Auswirkungen hat, wird sich zeigen. Wie findest du den Schritt?
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EuGH zu Google Shopping und Private Enforcement In einem Grundsatzurteil, das sowohl für das Public als auch das Private Enforcement in Europa Bedeutung beansprucht, hat der Europäische Gerichtshof am 10.09.2024 bestehende Entscheidungen zur missbräuchlichen Selbstbevorzugung von Google im Fall von Google Shopping bestätigt. Erfahren Sie mehr im Artikel von Henner Schläfke und Fabian Hübener: https://lnkd.in/e5uRP2HA
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Entscheidender Schritt, um die wettbewerbsverzerrende Marktmacht von BigTech zurückzufahren: Ein US-Gericht hatte gestern entschieden, dass Google als Monopolist (90 % aller Suchanfragen laufen über Google) seine Marktmacht mißbraucht. Nächster Schritt könnte sein, dass Alphabet, ähnlich wie seinerzeit AT&T in kleine Baby Bells, nun ebenfalls zerschlagen wird. Das Urteil wird als Beginn einer Neubewertung von Monopolbestrebungen gewertet. Die EU stellt sich insbes. mit dem Digital Markets Act ebenfalls gegen den Mißbrauch von Marktdominanz. Matthias Urbach, Falk R. Steiner, Rob van Kranenburg Guter Beitrag von Ann-Kathrin Nezik dazu in der heutigen SZ: https://lnkd.in/dsnNSBba
US-Gericht: Google ist jetzt offiziell ein Monopolist
sueddeutsche.de
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