Aus dem Kurs: Arbeitsvertragsrecht in Deutschland – Grundlagen
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Der Begriff des Arbeitnehmers: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses
Aus dem Kurs: Arbeitsvertragsrecht in Deutschland – Grundlagen
Der Begriff des Arbeitnehmers: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses
Dieses Video beschäftigt sich mit dem Begriff des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer-Begriff ist mittlerweile im Paragrafen 611a des BGB geregelt. Zuvor gab es ausschließlich die Vorschrift des Paragrafen 611 mit dem Dienstvertrag und hierzu noch die ergänzende Rechtsprechung des BAG zur Abgrenzung des Dienstverpflichteten zum Arbeitnehmer. Diese Rechtsprechung ist fast vollständig jetzt in den 611a mit eingeflossen, sodass die wesentlichen Grundlagen zur Feststellung, ob jemand als Arbeitnehmer gilt oder als Dienstverpflichteter, in 611a geregelt sind. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit wir von einem Arbeitnehmer sprechen können? Es müssen Dienste geleistet werden für einen anderen auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, und zwar weisungsabhängig. Das sind die Kriterien, die wir uns jetzt mal näher anschauen. Also zunächst mal müssen Dienste für einen anderen erbracht werden. Hier grenzt sich der Arbeitnehmer von demjenigen ab, der Partei eines Werkvertrages ist…