IGES Institut GmbH

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Forschung

Seit mehr als 40 Jahren unabhängige Forschung und Beratung für Gesundheits- und Infrastrukturfragen.

Info

Das IGES Institut ist eines der größten privatwirtschaftlichen Forschungs- und Beratungsunternehmen für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen in Deutschland. IGES-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler stellen für Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Leistungserbringer umfassendes Wissen und Instrumente bereit, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Versorgung, Qualität, Finanzierung und Gestaltung des Wettbewerbs öffentlicher Güter wie des Gesundheitssystems, Verkehrs- und Bildungswesens. ERFAHRUNG AUS MEHR ALS 4.000 PROJEKTEN Seit Gründung im Jahr 1980 wurden mehr als 4.000 Projekte bearbeitet. Das IGES gründet seine Arbeit auf hohe Sach- und Methodenkompetenz und bietet in allen Arbeitsgebieten einen breiten Zugang zu eigenen und zu Datenquellen anderer Institutionen. DIE IGES GRUPPE - UNTERNEHMEN IN SECHS LÄNDERN Das IGES Institut ist der Kern der IGES Gruppe. Zur IGES Gruppe gehören mehrere spezialisierte Tochterunternehmen in sechs europäischen Ländern, die vor allem Dienstleistungen für internationale LifeScience-Industrien anbieten. Dieses sind - CSG Clinische Studien Gesellschaft (für den Bereich klinische Forschung), - IMC clinicon (Forschung und Beratung für Krankenhäuser), - die Unternehmen AiM, Meditech Access (Frankreich), Device Access UK Ltd. (alle Market Access und Reimbursement für Medizintechnik) sowie SYNERGUS RWE (Schweden, Market Access-Strategien), - HealthEcon (Schweiz), in Frankreich IGES France Pharma Consulting, in UK IGES UK Pharma Consulting und als Partner Optimax Access Ltd. (UK und Niederlande, Beratungsleistungen für europäische Gesundheitsmärkte), - FUB IGES (Forschung und Beratung für die Wohnungswirtschaft und für Umweltplanung). Zusammen beschäftigt die IGES Gruppe mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Website
http://www.iges.com
Branche
Forschung
Größe
51–200 Beschäftigte
Hauptsitz
Berlin
Art
Privatunternehmen
Gegründet
1980
Spezialgebiete
Gesundheitssystemforschung, Versorgungsforschung, Pharmakoökonomie, Verkehrsmodellierung, Entwicklung und Gestaltung von Angeboten im ÖPNV und SPNV, Integrierte Mobilitätsberatung und Verkehrsträgerverknüpfung, Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Betriebliches Gesundheitsmanagment, Qualitätssicherung, Politikfeld-Analysen, AMNOG-Dossiers, Market access, Reimbursement von medizinischen Innovationen, Health Economics & Outcomes Research, Versorgungsdesign, Krankenhausplanung, Marktforschung, Machbarkeitsstudien, Gesundheitswesen und Gesundheitspolitik

Orte

Beschäftigte von IGES Institut GmbH

Updates

  • Kindersegen nach der Weihnachtszeit! Wissenschaftliche Publikation zeigt Verschiebung des Monats mit den meisten Geburten vom März in den August. Neun Monate Schwangerschaft zurückgerechnet bedeutet, dass mehr Kinder in der Winter- und Weihnachtszeit gezeugt werden: Im Osten Deutschlands setzte dieser Trend zeitversetzt ein. Die Verschiebung der Geburtensaisonalität ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, darunter die Einführung oraler Verhütungsmittel, aber auch auf politische und sozioökonomische Veränderungen. Das geht aus einer bevölkerungsbezogenen Studie von Experten des IGES Instituts und der Charité – Universitätsmedizin Berlin hervor, die im Journal of Perinatal Medicine veröffentlicht wurde (Dezember 2024). Die Studie analysiert die allgemeinen Fruchtbarkeitsraten, monatliche Geburtsdaten, Spitzengeburtsmonate und das durchschnittliche Alter der Mütter im Zeitraum 1950 bis 2022. Demnach lag der Spitzenmonat für Geburten in Deutschland von 1950 bis 1970 zwischen März und April, wie viele andere Studien über Länder der nördlichen Hemisphäre auch zeigen. Im Westen Deutschlands verlagerte sich diese Spitze von 1971 bis 1983 auf Mitte Juli und stabilisierte sich von 2005 bis 2022 im August. Im Osten Deutschlands gab es in den 1970er Jahren eine leichte Verlagerung auf Ende April. Aber erst nach der Wiedervereinigung 1990, also erst 20 Jahre später als im Westen Deutschlands, kam es zu der Verlagerung auf den August.  Mehr zu den Ursachen: https://lnkd.in/dDeKwq9u

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    Die IGES Institut GmbH / IGES Pflege wird in den nächsten drei Jahren den Versorgungspfad für Menschen mit Demenz erarbeiten und entwickeln. Für den Mixed-Methods-Ansatz stehen in der ersten Projektphase Literaturrecherchen auf dem Plan, es folgen Expert*innen-Interviews, Paper-Pencil-Befragung mit Betroffenen und vieles mehr. Alle ersten Infos auf einen Blick 🔎 https://lnkd.in/gwv4tfVw Mit dabei sein werden auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz, das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger, die Psychiatrische und Psychotherapeutische Klinik am Uniklinikum Erlangen und die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Frankfurt (Oder)

    IGES entwickelt Versorgungspfad für Menschen mit Alzheimer-Demenz

    IGES entwickelt Versorgungspfad für Menschen mit Alzheimer-Demenz

    nationale-demenzstrategie.de

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    Nutzenbewertung von Krebsmedikamenten: 80 Prozent mit mindestens einem Zusatznutzen Das zeigen die AMNOG-Analysen im Arzneimittel-Atlas 2024, denn man hier als E-Book bestellen kann: https://lnkd.in/euAC_Rb3 Seit Start des AMNOG im Jahr 2011 wurden bis Ende 2023 für 438 Wirkstoffe Verfahren abgeschlossen, davon 409 mit einem Beschluss zum Zusatznutzen. Für knapp zwei Drittel dieser Wirkstoffe (62 Prozent, 255 Wirkstoffe) wurde mindestens einmal ein Zusatznutzen attestiert. Die größte Gruppe dabei waren onkologische Wirkstoffe. Knapp 80 Prozent der Onkologika (94 von 120 Wirkstoffen) wurde mindestens ein Zusatznutzen zugesprochen: darunter bei 3 Prozent (4 Wirkstoffe) ein erheblicher Zusatznutzen – die höchste Bewertungskategorie 36 Prozent (43 Wirkstoffe) ein beträchtlicher Zusatznutzen- die zweithöchste Bewertungskategorie AMNOG-Kapitel im Arzneimittel-Atlas: https://lnkd.in/dXeQBZ6w

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  • Zehnjahreshoch: Mehrverbrauch erhöht die Arzneimittelausgaben um knapp drei Milliarden Euro, zeigt der neue IGES Arzneimittel-Atlas. Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2023 für ambulant verordnete Arzneimittel 50,2 Milliarden Euro ausgegeben. Das sind 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Stärkster Treiber war erneut Mehrverbrauch, der die Ausgaben um knapp drei Milliarden Euro erhöhte. Das ist der höchste Wert seit rund zehn Jahren, wie der IGES Arzneimittel-Atlas zeigt. 2014 erhöhte der Mehrverbrauch die Ausgaben um 1,8 Milliarden Euro. Der vermehrte Einsatz innovativer Medikamente trug 2023 mit rund 1,6 Milliarden Euro zum Ausgabenwachstum bei.  Hinter dem erneut gestiegenen Verbrauch stehen – neben einer alternden Bevölkerung – vor allem innovative Therapien bei Krebs, immunologische Erkrankungen wie Psoriasis, Multiple Sklerose oder Neurodermitis, aber auch Typ-2-Diabetes, Herzinsuffizienz oder zur Schlaganfallprophylaxe bei Vorhofflimmern. Hier wurden in den vergangenen Jahren neue Therapieoptionen entwickelt, die betroffenen Patienten bessere Behandlungsmöglichkeiten eröffnen. Auch für Menschen mit seltenen Erkrankungen werden weiterhin neue Arzneimittel eingeführt, die häufig eine spezifische Behandlung erstmals ermöglichen. Der um fünf Prozentpunkte angehobene Herstellerrabatt im Jahr 2023 führte zu Einsparungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Damit beliefen sich die gesetzlichen Herstellerrabatte auf insgesamt 3,55 Milliarden Euro. Weitere Einsparungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro erbrachten Generika. Größter Ausgabenblock der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ambulant verschriebene Arzneimittel waren erneut Krebstherapeutika. Sie hatten einen Anteil von gut 16 Prozent (8,12 Milliarden Euro) an den Ausgaben. An zweiter Stelle mit einem Anteil von 14 Prozent (7,18 Milliarden Euro) standen Immunsuppressiva gefolgt von Antidiabetika mit einem Anteil von 6,3 Prozent (3,1 Milliarden Euro). Der Arzneimittel-Atlas gibt außerdem einen Überblick zu den Nutzenbewertungsverfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Seit Start im Jahr 2011 wurden bis Ende 2023 für 438 Wirkstoffe Verfahren abgeschlossen, davon 409 mit einem Beschluss zum Zusatznutzen. Für knapp zwei Drittel dieser Wirkstoffe (62 Prozent) wurde mindestens einmal ein Zusatznutzen attestiert. Die größte Gruppe dabei waren onkologische Wirkstoffe. Knapp 80 Prozent der Onkologika (94 von 120 Wirkstoffen) wurde mindestens ein Zusatznutzen zugesprochen: für drei Prozent (4 Wirkstoffe) ein erheblicher und für 36 Prozent (43 Wirkstoffe) ein beträchtlicher Zusatznutzen, die zweithöchste Bewertungskategorie im AMNOG-Verfahren.  Mehr Infos und Bestellmöglichkeiten:

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    Analyse: ambulante Pflege wird in Ausbildung oder Studium nur unzureichend behandelt Unterricht in der Pflegeausbildung oder Pflegestudium adressiert bisher nur unzureichend die häusliche Pflege. Es existieren zwar für Aus-, Fort- und Weiterbildungen stellenweise entsprechende Lehreinheiten in einzelnen Bundesländern. Aber sowohl für Auszubildende und Studierende als auch für Lehrpersonen ist dies schwer zu identifizieren und praktisch umzusetzen. In einigen Lehrplänen wird das Setting ambulante Pflege sogar gar nicht behandelt. Das zeigt eine Recherche für das Forschungsprojekt „Lern- und Arbeitsort Häuslichkeit“ des IGES Instituts für das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter der Leitung von Dr. rer. cur. Elisabeth Hahnel. Ziel des bis 2026 laufenden Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen sowie Lehrinhalte für das Setting ambulante Pflege weiterzuentwickeln und zu erproben, um mehr Nachwuchskräfte für diesen Bereich zu gewinnen und auch darin zu halten. Nur fünf Landeslehrpläne für Pflege beziehen ambulante Pflege ein Basis für die Recherche waren unter anderem Landeslehrpläne, über die zum Zeitpunkt der Recherchen nur acht Bundesländer verfügen. In in fünf von ihnen sind Verweise, Fall- oder Good-Practice-Beispiele mit relevanten Bezügen zur ambulanten Pflege enthalten. Dies ist in Bayern, Bremen, Hamburg, Thüringen und Sachsen der Fall. In einigen Bundesländern existieren zudem Handreichungen für die Entwicklung von Curricula, die Hinweise für die ambulante Pflege enthalten. Das IGES-Team schaute sich außerdem fast 70 Pflegestudiengänge an und werteten fast 50 Modulhandbücher aus. Nur in zehn davon fanden sich genauere Formulierungen mit ausführlicher Beschreibung zu Lehreinheiten der ambulanten Pflege, etwa als eigenständiger Teil in einem Modul oder als Darstellung von Besonderheiten im ambulanten Setting. Pflegeexperten für mehr Austausch mit praktisch tätigen Pflegefachpersonen Für das Projekt befragte Pflegeexpertinnen und -experten bewerteten vor dem Hintergrund der Rechercheergebnisse die bisherige Ausbildungs- oder Studiensituation für die ambulante Pflege als unzureichend. Dringend nötig sei ein stärkerer Praxisbezug, der auch durch einen besseren Austausch mit praktisch tätigen Pflegefachpersonen erreicht werden kann. Erprobung von neuen Lehrinhalten für ambulante Pflege startet 2026 Derzeit wertet das IGES-Projektteam bundesweite Online-Befragungen von verschiedenen Akteuren aus Pflege und Pflegeausbildung aus, welche 2025 veröffentlicht werden. Lernsituationen für die berufliche und hochschulische Ausbildung für den Lern- und Arbeitsort Häuslichkeit werden derzeit formuliert und bereits in Praxisworkshops weiterentwickelt. Eine erste Erprobung und Evaluation der Lehr- und Lerneinheiten für den Lern- und Arbeitsort Häuslichkeit ist ab Februar/März 2026 in Hoch- und Pflegeschulen geplant. Bericht mit Zwischenergebnissen des Projektes: https://lnkd.in/d8Aujnss

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    Praxisbefragung: gemischte Erwartungen an die Einführung der elektronischen Patientenakte für alle Fast alle Hausarztpraxen nutzen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept regelmäßig. Damit sind die ersten Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), die den digitalen Austausch im Gesundheitswesen ermöglicht, fest im Praxisalltag angekommen. Zu schaffen machen vielen Praxen jedoch noch immer technische Probleme. Das geht aus der aktuellen Ausgabe des „PraxisBarometer Digitalisierung“ hervor, das Experten des IGES Instituts bereits zum siebten Mal in Folge für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erstellt haben. Grundlage ist eine repräsentative Befragung, an der sich 2.600 vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxen im Zeitraum Juli bis August 2024 beteiligt haben. Obwohl das elektronische Rezept (eRezept) in annähernd allen Praxen genutzt wird, greift dennoch knapp die Hälfte der Praxen weiterhin in einigen Fällen auf das altbekannte Papierrezept zurück. Als einen Hauptgrund nennen rund 60 Prozent technische Probleme mit der TI. Zudem führt die Hälfte an, dass eRezepte nicht in der Haus- und Heimversorgung ausgestellt werden können. Insgesamt machen bei zwei Drittel der Arztpraxen Papierrezepte noch einen Anteil von bis zu 25 Prozent aus. Gleichzeitig benennt die Mehrheit der eRezeptnutzenden Arztpraxen Vorteile vor allem für Patienten. Jede Zweite meint, dass die Rezept-Einlösung für Patienten einfacher ist. Insgesamt bleibt die Störungshäufigkeit der TI weiterhin unverändert ein Thema in den Praxen. Nach wie vor hat die Hälfte der Praxen mindestens wöchentlich Probleme damit. Lediglich 7 Prozent der Praxen berichten, dass es im Befragungszeitraum keine Störungen des Praxisbetriebs durch die TI gab. Ab 2025 beginnt die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. 90 Prozent der Praxen erwarten auf der einen Seiten eine hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand durch das Befüllen, Rechtemanagement und die Patientenaufklärung auf sich zukommen. Die Praxen sehen auf der anderen Seite aber auch Vorteile: So halten es zwischen 38 und 40 Prozent der Praxen für (eher) realistisch, dass notwendige Dokumente zukünftig schneller vorliegen, sie sich schneller ein umfassendes Bild von ihren Patienten machen können und dass die Kommunikation untereinander sowie mit Krankenhäusern erleichtert wird. Die Arztpraxen wünschen sich vor allem, dass der elektronische Medikationsplan (76 Prozent) sowie Krankenhausentlass- und Arztbriefe (jeweils 70 Prozent) in der ePA gespeichert werden. Generell nehmen digitale Angebote für Patienten zu, insbesondere Online-Rezeptbestellungen und Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Boten im Jahr 2023 noch 32 Prozent der Arztpraxen Online-Rezeptbestellungen an, stieg der Anteil 2024 auf 38 Prozent. Der Anteil an Arztpraxen, die DiGA verordnen, nahm im gleichen Zeitraum von 29 Prozent auf 37 Prozent zu. PraxisBarometer Digitalisierung 2024:

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  • Wie mit dem schrumpfenden Taximarkt umgehen? IGES Mobility aus der IGES Gruppe hat dazu ein Gutachten erstellt: Ursache für den Rückgang der Taxikonzessionen sind laut dem Gutachten die derzeitigen Wettbewerbsvorteile von digitalen Mietplattformen wie Uber und Bolt, die eine systematische Unterbietung der Taxitarife ermöglichen. Um dies zu stoppen, sollten die Preisgestaltungsmöglichkeiten der beiden unterschiedlichen Fahrdienstanbieter angeglichen werden. Möglich machen dies Mindestpreise für Mietwagen, die mit Tarifkorridoren für Taxis kombiniert werden sollten. Nötig sind diese Maßnahmen, damit Taxis weiterhin ihre vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Rolle als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen können. Mehr bei IGES Mobility:

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    Der neue Arzneimittel-Atlas ist bald erhältlich und kann hier vorbestellt werden. Erste Ergebnisse: Die Ausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung stiegen nach amtlicher Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Jahr 2023 um 2,7 Prozent (1,3 Mrd. Euro) und somit weniger stark als noch im Vorjahr. Der Ausgabenzuwachs im Jahr 2022 betrug 4,8 %.  Das Jahr war vor allem durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) geprägt, das am 11. November 2022 am in Kraft getreten ist und eine Reihe von Maßnahmen zur Stabilisierung der Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel beinhaltet hat. Besonders ist die befristete Erhöhung des Herstellerabschlags um fünf Prozentpunkte für das Jahr 2023 zu nennen, da diese Maßnahme den unmittelbarsten finanziellen Effekt auf die Arzneimittelausgaben hatte. Die hierdurch für das Jahr 2023 erzielten Einsparungen belaufen sich auf 1,2 Mrd. Euro. Mehr Informationen in übersichtlicher Form liefert die 19. Ausgabe des Arzneimttel-Atlas, den das IGES Institut herausgibt. Er ist in wenigen Tagen lieferbar und kann hier kostenfrei als Print-Exemplar oder E-Book vorbestellt werden: https://lnkd.in/euAC_Rb3

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    Erfahrungen in skandinavischen Ländern mit Teilzeit-Krankschreibungen und Übertragungsmöglichkeiten auf Deutschland zeigt ein Gutachten des IGES Instituts für das Bundesministerium für Gesundheit aus dem Jahr 2018. Das Fazit: Teilkrankschreibungen verhindern in Skandinavien erfolgreich Frühverrentungen und Langzeitarbeitsunfähigkeit. Aufgrund des Fachkräftemangels und demographischen Wandels erscheint es auch für Deutschland sinnvoll, Teilarbeitsfähigkeit als regelhaft zu prüfende Option einzuführen. Primäres Ziel sollte es dabei sein, für erkrankte Beschäftigte die Möglichkeiten einer Rückkehr zur Arbeit zu erweitern. Möglich wäre eine Weiterentwicklung bzw. Ausweitung des Instruments der stufenweisen Wiedereingliederung. Von einer Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte – verbunden mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen – Teilarbeitsfähigkeit zu prüfen, ist zu erwarten, dass dieses Instrument systematischer und damit häufiger genutzt wird. Soll die Option einer Teilarbeitsfähigkeit zusätzlich mit Teilkrankengeld kombiniert werden, kann eine Umsetzung zunächst im Rahmen von Modellprojekten erprobt werden. Hierfür bietet sich beispielsweise eine indikationsbezogene Erprobung an, bei der insbesondere die Bereiche mit überdurchschnittlich langen AU-Fällen einbezogen werden (Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen). Schließlich kann Teilarbeitsfähigkeit in Kombination mit Teilkrankengeld (im Anschluss an die gesetzliche Lohnfortzahlung) nach dem Vorbild der skandinavischen Länder auch als generelle Option eingeführt werden. Für eine Umsetzung wäre dabei ein schrittweises Vorgehen empfehlenswert, beispielsweise in der Weise, dass zunächst Unterstützungsangebote entwickelt und etabliert werden (u. a. Fortbildungen, Leitlinien, Informations- und Beratungsangebote für Arbeitgeber, Vergütungsregelungen, finanzielle Förderangebote), bevor eine Pflicht zur Prüfung der Option einer Teilarbeitsfähigkeit eingeführt wird. https://lnkd.in/dFtTEjpp https://lnkd.in/d3gAagKX

    Teilzeit-Krankschreibung: Für wen sie Vorteile haben könnte

    Teilzeit-Krankschreibung: Für wen sie Vorteile haben könnte

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