👨🏼💻Webinar-Fortbildung #Fachanwälte für #Versicherungsrecht war etwas anders als nur die Darstellung und Besprechung der aktuellen #Rechtsschutz-Rechtsprechung, die grundlegende #BGH-Entscheidungen in 2024 zu verzeichnen hat. ➡️ Es ging um den #Rechtsmarkt, das RDG und RVG bis zum Vertrieb von #Rechtsschutz sowie das deutsche #Fremdbesitzverbot, das am 19.12.24 mit Urteil des #EuGH weiterhin nationales Recht mit weitem Ermessensspielraum bleibt. ➡️ Dazu mein Plädoyer für die #Ombudsfrau , um viele langjährige Gerichtsverfahren zu vermeiden. 🔮Mein Tipp, es wird im #Rechtsmarkt und #Rechtsschutz kollaborativer und dazu werden wir von der ALLCURA 4VS GmbH beitragen, coole Projekte mit #Netzwerken und #LegalTechs sind in der Pipeline. Einfach mal machen! Wir machen! 🆙 Folgen Sie uns gerne und bleiben auf dem Laufenden. legal-tech.de Legal Tech Verband Deutschland Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV German Legal Tech Hub ALLCURA 4VS GmbH DIRO AG D.R.S. Deutsche Rechtsanwalts Service GmbH LegalTech-Forum Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht GmbH
ALLCURA 4VS GmbH
Versicherungswesen
Konzeptmakler und Fach-Akademie für Haftpflicht- und Rechtsschutzlösungen freier Berufe , Geschäftsführer und Verbände
Info
Die ALLCURA 4VS GmbH ist ein Spezial- und Konzeptmakler für Vermögensschaden- und Rechtsschutzlösungen mit Fachakademie für freie Berufe, Geschäftsführer, Finanzvermittler und Verbände. Sitz: Schauenburgerstr. 27 20095 Hamburg Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 171016 Geschäftsführer: Andreas Heinsen, Uwe Kuntz, Felix Müller-Preibisch, Edgar Neubauer Eingetragen als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. | IHK Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg | Registernummer: D-YRMO-JC688-63 Die ALLCURA 4VS GmbH ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der ALLCURA Versicherungs-AG in Hamburg. Die ALLCURA 4VS GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
- Website
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https://www.allcura4vs.de
Externer Link zu ALLCURA 4VS GmbH
- Branche
- Versicherungswesen
- Größe
- 11–50 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Hamburg
- Art
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
- Gegründet
- 2023
- Spezialgebiete
- Vermögensschadenversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Verbandsversicherungen, Pflichtversicherungen freie Berufe und Konzepte für Berufsverbände
Orte
-
Primär
Schauenburgerstraße 27
Hamburg, 20095, DE
Beschäftigte von ALLCURA 4VS GmbH
Updates
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🚨🏛️ #Homeoffice - Privat-Mailaccount und die #DSGVO-Legalitätspflicht von #Geschäftsleitern. ▶️ Das OLG München (Az. 7 U 351/23 e) bestätigt die Wirksamkeit einer fristlosen #Kündigung eines Vorstandsmitglieds, der Firmenmails auf seinen Privat-Account im Homeoffice weiterleitete. ➡️ Ein vermeintlich kleines“ Thema, die „Unsitte“ interne Informationen, Vorlagen und Dokumente auf den Privat-Account in CC zu stellen. Das kann gravierende und existenzielle Folgen für #Vorstände und #Geschäftsführer haben. 🏛️ Nach Ansicht des OLG hatte der Vorstand durch die Weiterleitung der E-Mails gegen seine sich aus § 91 Abs. 1 Satz 1 AktG ergebende #Sorgfaltspflicht, die in Gestalt der #Legalitätspflicht vom Vorstand eigene Regeltreue fordert, verstoßen. 🏛️ Zu den Aufgaben des #Geschäftsführers einer #GmbH gehört es, dafür Sorge zu tragen, daß sich die Gesellschaft nach außen rechtmäßig verhält und insbesondere die ihr auferlegten öffentlich-rechtlichen Pflichten erfüllt (BGH, Urteil v. 15.10.1996, VI ZR 319/95) ▶️ Denn die Weiterleitung der E-Mails auf den privaten Account und die dortige Speicherung stellen eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVP dar, die nicht durch die Einwilligung der betroffenen Personen gedeckt war (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Zwar sei nicht jeder Verstoß gegen Vorschriften der DSGVO als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung geeignet. ➡️ Ein Verstoß sei jedoch zumindest dann ein wichtiger Grund, wenn sensible Daten - wie im vorliegenden Fall - betroffen seien und der Verstoß wiederholt erfolgte. ➡️ Bilanzunterlagen, Prüfungsberichte, Personalakten oder Kreditvorlagen gehören dazu. ➡️ Eine Stolperfalle mehr aus der Praxis, die neben die Reise- und Spesenrechnungen treten, wenn man nach Trennungsgründen sucht. Und auch hier, das Löschen im eigenen Firmen-Account nützt nichts, da sich fast alles reproduzieren lässt. ✅ Tipp: Auch #Geschäftsführer sollten sich ein #Homeoffice einrichten, wie es für alle anderen Mitarbeitenden mit den entsprechenden Datenschutzregelungen auch gilt und das CC an web.de & Co strikt vermeiden, weil heutige IT-Compliance-Systeme auch dies scannen und erfassen.
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#Vermittlerhaftung selbst in der Schadenabwicklung, die kaum jemand kennt, auch Anwälte nicht. https://lnkd.in/es7fs3H9
Geschäftsführer I Rechtsanwalt & Chief Legal Officer I Managerabsicherung & Freiberufler-Konzepte I Berufsverbandslösungen I Fachakademie Haftpflicht & Rechtsschutz
➡️🏛️ #BGH: #Vermittlerhaftung reicht bis in die #Schadenregulierung ‼️ ➡️ Haftungsfälle für falsche/unterlassene Beratungen bei Vertragsabschlüssen kennen wir, da es um Deckungslücken & Unterversicherungen geht, die der BGH über die „Quasideckung“ schließt. ➡️ Ein #Versicherungsmakler muss bei der Regulierung eines Versicherungsschadens Hilfe leisten. Kommt er dem nicht nach, steht dem VN ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu. Die §§ 60, 63 VVG sind hier nicht einschlägig. ➡️ Ein Vertriebs-Klassiker: Die VN einer Unfallversicherung machte gegen ihre Versicherungsmaklerin Schadensersatzansprüche geltend. Hintergrund war, dass der Ehemann der VN einen schweren Verkehrsunfall erlitt. Die Unfallversicherung lehnte eine Invaliditätsleistung mit der Begründung ab, dass die Invalidität nicht innerhalb der 18-Monats-Frist ärztlich festgestellt wurde. ➡️ Die VN führte im Prozess an, von dieser Frist nichts gewusst zu haben, ihre Versicherungsmaklerin hätte über die Frist (dokumentiert) aufklären müssen. Sie klagte (mit Rechtsschutz) Versicherungsleistungen von 38.000 EUR ein. ➡️🏛️ Der #BGH korrigierte die Vorinstanzen und bejahte den Schadensersatzanspruch, da die Maklerin bei Abwicklung des Versicherungsfalls eine Pflichtverletzung begangen hatte. Der weite Pflichtenkreis eines Versicherungsmaklers umfasse auch die Hilfestellung bei der Regulierung eines Schadens. Zwar gehöre es zur eigenen Verantwortung der VN, so der BGH, sich über Ausschlussfristen in den Versicherungsbedingungen zu informieren. ➡️‼️ Die Versicherungsmaklerin kann sich aber auf diese Obliegenheit des VN nicht zur Verteidigung berufen, weil sie lediglich das Verhältnis des VN zum Versicherer betrifft. ➡️ Der VN bedient sich gerade des Versicherungsmaklers (Vermittlers) als sachkundigen Fachmann, um seine Ansprüche zu wahren und durchzusetzen. ➡️ Der Fall zeigt, wie weit der BGH die Beratungspflichten über die §§ 60 ff. VVG ausweitet. Dies zu Recht, da die Kunden/VNs eine solche aktive Schadenfallbegleitung von einem Vermittler erwarten und daher auch regelmäßig keinen Direktabschluss wählen. ➡️ Nun werden einige Insider sich fragen, was ist mit den Infoschreiben zu den Unfall-Fristen des Versicherers? Die hat es nach der Schadenmeldung gegeben, die VN hatte sogar selbst vormals als Vermittlerin gearbeitet, was dem BGH aber alles nicht ausreichte. ➡️🏛️ „Von einem Versicherungsmakler kann ein Hinweis auf den drohenden Verlust des Versicherungsanspruchs wegen Nichteinhaltung der Frist zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung einer eingetretenen Invalidität erwartet werden und es ist eine Belehrungsbedürftigkeit des Versicherungsnehmers regelmäßig anzunehmen, wenn für den Versicherungsmakler erkennbar ist, dass Ansprüche wegen Invalidität gegen die Unfallversicherung ernsthaft in Betracht kommen.“ ➡️ Das Verfahren wurde zwecks Feststellung eines Mitverschuldens (50/50) an das OLG zurückverwiesen.
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Die D&O - Versicherung ist eine Versicherung zugunsten Dritter und dies sind die Vorstände und Geschäftsführer. Bei Innenregressansprüchen kommt es zu diversen Interessenkonflikten, die sich bei strafrechtlichen Deckungselementen mit Blick auf Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzungen weiter verstärken. Insbesondere "fressen" Wirtschaftsstrafverfahren bei großen Versichertenkreis schnell die Deckungssumme auf, so auch bei Wirecard mit fast 20 Beschuldigten. Das traurige Ergebnis, für die Beschuldigten aus der 2. und 3. Reihe ist kein Geld mehr da und auch dieses Problem und Kosten-Risiko ist den Versicherten hinter den Vorständen zu erläutern, neben der Frage, ob Unternehmens-D&O-Schutz nicht gar arbeitsrechtliche Haftungsprivilegien zum Erlöschen bringen. Der Wirecard-Fall zeigt wegen seiner auch gerichtlichen Publizität viele Fallen bei Innenregressen auf und dokumentiert den komplexen Beratungsbedarf der unterschiedlichen Versichertengruppen, die auch sehr inflationär Einzug in die Wordings gefunden haben, dann aber auch immer wieder auf die arbeitsrechtlichen Haftungsfreistellungen verweisen, was noch mehr Konflikte auslösen kann. Wenn nunmehr D&O-Deckungsklagen-Policen angeboten werden, zeigt dies sehr deutlich, welche Komplexität in der Regulierung liegt. https://lnkd.in/eMTNFaK4
Geschäftsführer I Rechtsanwalt & Chief Legal Officer I Managerabsicherung & Freiberufler-Konzepte I Berufsverbandslösungen I Fachakademie Haftpflicht & Rechtsschutz
🙇🏻♂️ D&O Learnings aus #Wirecard ! ▶️ Ex-Vorstände von #Wirecard müssen 140 Millionen Euro Schadenersatz zahlen, geklagt hatte der Insolvenzverwalter mit Blick auf die D&O-Deckungssumme. ▶️ Die #Versicherer stehen im Lager der Versicherten. Alle behaupteten Vorwürfe der Gegenseite haben für die Deckungspflicht unberücksichtigt zu bleiben. Dies hat der #BGH den #Rechtsschutzversicherern ins Stammbuch geschrieben. ▶️ Vornehmste Pflicht eines D&O-Versicherers ist es, die erhobenen Schadenersatzansprüche des Unternehmens gegenüber den betroffenen Managern abzuwehren. Die Spielregeln einer Versicherung für fremde Rechnung sind immer wieder zu erklären. 🏛️OLG Frankfurt hat 2021 im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Leistungsverfügung gegenüber dem D&O-Versicherer von Wirecard erlassen. Er musste Verteidigungskosten im Zuge eines bei der Staatsanwaltschaft München geführten Ermittlungsverfahrens vorläufig übernehmen, obwohl der Beschuldigte in Untersuchungshaft saß. Trotz dieses Umstands entschied das OLG, dass der D&O-Versicherer vorläufigen Abwehrkostenschutz zu gewähren hat, bis eine wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch ein rechtskräftiges Zivil- oder Strafurteil festgestellt ist! 🏛️ Das OLG hatte auch klargestellt, dass es einem Versicherer bis dahin versagt ist, sich auf einen Ausschluss wegen arglistiger Täuschung zu berufen, der Versicherungsschutz damit für den Versicherten überraschend und unangemessen ausgehöhlt würde. ▶️ Die Frage eines persönlichen Regresses gegenüber den versicherten Managern wegen vorsätzlicher Schadensverursachung oder Straftatbegehung stellt sich zu diesem Zeitpunkt der Entscheidungsreife für den Abwehrschutz überhaupt nicht. ▶️ Die Regress-Prüfung erfolgt nach rechtskräftigen Verfahrensabschlüssen auf Basis der Regressregelungen der Police, die Regressverzichte bei Strafbefehlen und bedingten Vorsatzverurteilungen vorsehen können, was wir gerade im Dieselskandal zu beobachten ist. ▶️ Der Wirecard-Fall zeigt, welche Komplexität eine D&O-Police in der Abwicklung hat und gerade bei den Wordings ist auf jedes Wort zu achten. Dass der Abwehrschutz im Zentrum für den versicherten Manager steht und vielfach zu hoch belasteten D&O-Verträgen trotz strafrechtlichen Vorsatzverurteilungen führt, gehört zum Wesen des Deckungskonzeptes. ✔️Die Einbindung von strafrechtlichem Abwehrschutz in einer D&O-Police ist wegen der damit schon angelegten Interessenkollisionen zu Vorsatzfragen in der Schadenregulierung nicht zu empfehlen. ▶️ Vielmehr sollte eine separate Spezial-Straf-Rechtsschutzpolice mit eigenen Eintritts-/Regressregelungen sowie selbstständiger Deckungssumme die Wahl sein. ▶️ Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass die Versicherungssumme der D&O-Police für den Schadenausgleich unberührt bleibt, was eigentlich auch im Sinne des versicherten Unternehmens und ihrem Bilanzsschutzinteresse ist. https://lnkd.in/eD-43ZfU
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▶ Rechtsschutz-Versicherungen für juristische Berufe einmal neu denken und mit Mehrwerten für die Kanzleien unterlegen. ⏯ Damit starten wir jetzt gemeinsam mit unserem hanseatischen Partner, dem Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht GmbH und bringen mit den erfahrenen Prozessanwälten und Anwältinnen im Versicherungsrecht der Kanzlei Johannsen unterschiedliche Sichtweisen auf den #Rechtsmarkt und die #Rechtsschutzversicherung zusammen, insbesondere auch des Vertriebs als Garant für mehr Rechtsschutz bei Privat- und Firmenkunden. https://lnkd.in/ektYfkpw
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🔜 🆒 Fortbildung (§§ 15 FAO und 34d GewO) und Trends zur #Rechtsschutzversicherung einmal anders, im kollegialen Dialog-Format. 💳 #Teilnahmegebühr: 119 EUR 🕒 Am 16.10.24 ab 15.00 bis 17.45 ! 🛒#Buchung unter: https://lnkd.in/gtAcNCM7 ➡ Wir reden seit Jahrzehnten mit vielen warmen Worten vom "gemeinsamen Boot" zwischen #Anwaltschaft und #Rechtsschutzversicherern. Die Sicht des Vertriebs kommt da selten vor, daher bringen wir ihn hier mit ein. ➡️ Die Vorstellungen, wie dies aussehen sollte, gehen weiterhin weit auseinander und mit den #LegalTechs und neuen #Rechtsdienstleistern sowie regulatorischen RDG-Rahmen verändert sich das Marktumfeld des #Rechtsmarktes aktuell sehr dynamisch. 💡 Das spannende, wir sind wirklich sehr gespannt, das Webinar wird für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und „Rechtsschutz-Vertriebler“ sowie „Rechtschützer“ der Direktionen ausgelegt sein, was unterschiedliche Sichtweisen und auch Rollen zum Tragen bringt. Zu wissen, was mein Gegenüber denkt und bewegt, ist immer sinnvoll ! ➡ Oliver Meixner und Andreas Heinsen starten mit dem Privatkundenbereich, also dem Massenmandatsgeschäft für viele Kanzleien, um dann in weiteren Formaten bis in den Bereich der D&O-Versicherung und den Topmanager-Deckungen für Vorstände von regulierten Finanzinstituten vorzustoßen. 🖥 💡 Anmeldungen können über den Link im 1. Kommentar erfolgen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht GmbH GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft Legal Tech Verband Deutschland Johannsen Rechtsanwälte PartG mbB
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Der #Wirecard-Skandal wirft viele Fragen auf, auch zum D&O- Versicherungspaket, zu dem sich schon mehrere Gerichte mit interessanten Urteilen geäußert haben. https://lnkd.in/eCuNztyi
Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal ist oft die Frage diskutiert worden, ob D&O-Versicherer bei vorsätzlicher Strafbegehung überhaupt leisten müssen. 💬 Hierzu äußert sich in unserem Gastbeitrag Andreas Heinsen, Geschäftsführer und Rechtsanwalt bei der ALLCURA 4VS GmbH. 👇#procontra
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🏛️🚨Die Pflichten des Geschäftsführers für das Versicherungspaket des Unternehmens werden vielfach unterschätzt. ▶️ Das OLG Schleswig-Holstein hatte ein „Standardfall“ einer Summen-Unterversicherung zu entscheiden und bestätigte die persönliche Haftung aus § 43 GmbHG und zum Glück des regressierten GFs, die volle Deckungspflicht des D&O Versicherers für die fahrlässige Pflichtverletzung. https://lnkd.in/erP4S_HJ
Geschäftsführer I Rechtsanwalt & Chief Legal Officer I Managerabsicherung & Freiberufler-Konzepte I Berufsverbandslösungen I Fachakademie Haftpflicht & Rechtsschutz
Update: 🏛️⚠️ #Geschäftsführer und #Geschäftsführerinnen haften PERSÖNLICH und UNBESCHRÄNKT für unzureichenden #Versicherungsschutz! OLG Schleswig-Holstein 26.02.24, Az. 16 U 93/23 ➡️ (Standard-)Fall: Nachdem ein Brand erheblichen Schaden in einer Bäckerei verursacht hatte, stellte sich heraus, dass die bestehenden #Versicherungssummen für die #Inhalts- als auch #Betriebsunterbrechungs- und #Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. ➡️ Die GmbH nahm den #Geschäftsführer hinsichtlich des gesamten nichtversicherten Schadens in Regress. ➡️ Für das Gericht führte die Pflichtverletzung des Geschäftsführers zu einem Schaden der Gesellschaft in Form eines ungedeckten Sachschadens sowie Betriebsunterbrechungsschadens, da für eine bestimmte Zeit die betrieblichen Produktionsmittel nicht vollständig zur Verfügung standen. ▶️ Die persönliche Haftung des Geschäftsführers aus § 43 GmbHG lag somit vor. ▶️ Der Fall hatte auch einen D&O-Bezug, zum Glück des Geschäftsführers, da diese für das Gericht vollumfänglich für den Schaden der #Pflichtverletzung des #Geschäftsführers einzustehen hatte und mit ihren unsubstantiierten Vorsatzeinwändungen erfolglos blieb. Wohl ein Prozess des Versicherers, um die Vergleichsbereitschaft des Versicherungsnehmers herbeizuführen, dem das OLG richtigerweise eine klare Absage erteilte. ▶️ Etwas vernachlässigt wurde - wohl mit Blick auf die D&O-Deckung - die mögliche Haftung des Versicherungsvertreters/Versicherers aus seinen Risikoprüfungs- und Betreuungspflichten. ▶️ Das Urteil zeigt sehr deutlich, wie wichtig 🚨 es für #Geschäftsführungen ist, sich professionell mit den versicherbaren Risiken des Unternehmens zu beschäftigen. Hier waren es (nur) nichtversicherte Sachrisiken, komplexer wird es dann für IT-, Cyber- und Vermögensschaden- und Vertrauensschaden- sowie Rechtsschutz-Deckungen, die dann auch - wie hier - den Rechtsstreit mit Versicherern decken.
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🏛️ #Managerhaftung braucht den richtigen #Versicherungsschutz und das gilt nicht nur für DAX-Konzerne, sondern beginnt bei dem angestellten #Geschäftsführer eines Handwerkbetriebes oder auch karikativen Sozialdienstes. ➡️ Mit der Bestellung zum Organ einer #Kapitalgesellschaft oder auch #Wirtchaftsvereins verändert sich alles! Es beginnt mit dem zumeist befristeten Dienstvertrag, der nicht mehr im Konflikt vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird. ➡️ Im #Rechtsschutz wird der #BerufsRS überflüssig, da er wegen eines Risikoausschlusses durch einen #ManagerRS ersetzt werden muss. Eine klassische "Beratungsfalle" für Vermittler. ➡️ Der Blick ins Gesetz offenbart das neue existenzielle Risiko des frischgebackenen Geschäftsleiters, unbegrenzte persönliche Haftung und das auch für die Kollegen und Kolleginnen in der Geschäftsleitung. Kann man diese Überwachungspflichten versichern? Ja, mit einer Vermögensschaden-Police in Kombination mit einer Manager-Rechtsschutzdeckung, was auch in den Anstellungsverträgen über Versicherungsverschaffungsklauseln geregelt werden sollte. § 43 Haftung der Geschäftsführer. ….. (2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden. 🔜 Das Berufs-Risiko als Organ einer Gesellschaft nicht an sich heranzulassen oder zu verdrängen, sind schlechte Ratgeber auch mit Blick auf die Familie. Und es geht nicht nur um den Eigenschutz, sondern auch der Bilanzschutz für die Unternehmen muss in den Fokus genommen werden, auch dies gehört übrigens zu den Managementpflichten für den Bereich der Unternehmensversicherungen.
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🎞 🙂 Ein sympathischer Hanseatischer Vermögensschaden-Spezialist: Auch wenn die ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft der ALLCURA 4VS GmbH die Phase als Insurance-Startup bereits verlassen hat, freuen wir uns, dass das VEMAmedia -Team einen kleinen Image-Film produziert hat, damit man das Unternehmen, seine Gründer und deren Philosophie besser kennenlernen kann. 🔜 Das Know how der Vermögenschaden-Spezialisten, viele auch aus dem Claims-Bereich von Rechtsschutz-Versicherern, mit Rechtsschutzprodukten und Rechtsservices zu verbinden/veredeln und neue Absicherungskonzepte für verkammerte Berufe bis zu kollektiven Verbandslösungen zu entwickeln, haben wir uns bei der ALLCURA 4VS GmbH als Aufgabe gestellt. 📣 Wer den weiteren Weg und unsere step by step implementierten Legal-Versicherungslösungen kennenlernen möchte, der folgt uns https://lnkd.in/efCh5f9R Neue Ideen gemeinsam umzusetzen, das verstehen wir unter Corporate Partnership und gerade Legal-Themen sind hierfür prädestiniert. https://lnkd.in/ebg56dTt
Für den einen oder anderen ist die ALLCURA als Spezialist für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen noch immer unbekannt. Aber auch die Kenner haben gerne ein Gesicht und eine Stimme hinter dem Namen. In Zusammenarbeit mit der VEMAmedia haben wir einen kurzen Film produziert, um uns und unsere Geschichte vorzustellen. Wir freuen uns diesen Film nun auch hier teilen zu dürfen. Viel Spaß beim Schauen!
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📬⚖️ Unter der neuen Firmenseite ALLCURA 4VS GmbH starten wir ein neues Format für den Bereich der #VermögensschadenHaftpflicht im Bündel mit #Rechtsschutz und unserem anwaltlichen Experten-Team. Neben der umfassenden Absicherung von #Versicherungsvermittlern fokussieren wir uns auf Absicherungskonzepte für die juristischen Berufe. ➡️ Wir freuen uns über jeden Follower und jede Followerin, die gerne durch eigene Beiträge und Kommentare den Informationsgehalt und die Qualität der Seite weiter verbessert.
🏛️ #Vermittlerhaftung: #BGH bestätigt #Quasideckung bei #Beratungsfehlern, die bei Abschluss und Betreuung von Versicherungsverträgen auftreten können. 🆘 Die Haftung ist u n b e g r e n z t ! 🏛️ Nach dem #BGH können Versicherte verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten, wenn ein Versicherungsvermittler es pflichtwidrig unterlassen hat, ein bestimmtes Risiko abzudecken. ➡️ Dies kann eine banale Privathaftpflicht mit einer Deckungssumme von 10 Mio. EUR sein, wenn ein Kind aus der Familienversicherung fällt und dem Vermittler dies bekannt ist, gleiches gilt für Rechtsschutz. Da helfen auch nur bedingt zeitlich befristete Nachversicherungsklauseln. Und auch das Thema der Elementardeckungen liefert viel Potential für Haftungsprüfungen. ➡️ Grundlage der Quasideckung für die Ermittlung des Schadens sind dabei die Musterbedingungen des GDV. Diese werden seitens des BGH herangezogen, um den vom Versicherten möglichen Versicherungsschutz zu bestimmen. Dabei setzt der BGH voraus, dass der Versicherte Versicherungsschutz bei einem Versicherer zu ebenjenen Musterbedingungen des GDV erhalten hätte. ▶️ #Fazit: Der BGH vereinfacht dem Versicherten die Begründung eines Schadens erheblich. Unter Verweis auf die GDV-Musterbedingungen ermöglicht der BGH den Kunden auf der Grundlage der Quasideckung einen Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsvermittler einfach geltend zu machen, ohne konkret vortragen zu müssen, bei welchem Versicherer er den entsprechenden Versicherungsschutz erlangt hätte. Dies stellt im Vergleich zu den allgemeinen Grundsätzen zur Darlegungspflicht des Geschädigten eine erhebliche Besserstellung des Versicherten im Versicherungsrecht dar und sollte jeden Vermittler und jede Vermittlerinnen veranlassen, sich mit der Beratung, der Protokollierung und der eigenen Absicherung intensiv zu beschäftigen, wobei auch Haftungs-Freistellungen nach § 34d Abs. 7 GewO für die Ausschließlichkeit durch das Unternehmen zumeist nicht allumfassend sind und Regresse bei behaupteten (bedingten) Vorsatz selbst bei Verzichtsklauseln für grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen. #Lösung: Die #Vermittlerabsicherung erfordert eine Kombination aus #VermögensschadenHaftpflicht und #Rechtsschutz sowie eines Experten-Anwalts-Netzwerkes, das nicht nur die rein juristische Sicht im Blick hat, sondern auch die Strukturen von Versicherern im betreuenden Vertrieb kennt sowie das Vermittlerrecht mit dem Versicherungsrecht verbinden. Genau diesem Anspruch stellen wir (ALLCURA 4VS GmbH ) uns.