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Länder fordern Rauchverbot in Autos – mit Schwangeren oder Kindern an Bord


Mit Schwangeren oder Kindern an Bord
Länder fordern Rauchverbot in Autos

Von dpa
Aktualisiert am 20.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Rauchen im Auto: Der Bundesrat spricht über eine mögliche Gesetzesänderung.Vergrößern des Bildes
Rauchen im Auto: Der Bundesrat spricht über eine mögliche Gesetzesänderung. (Quelle: Peter Steffen/dpa-bilder)
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Passivrauchen ist ungesund, insbesondere für Schwangere und Kinder. Deshalb hat der Bundesrat nun über eine Änderung des Nichtrauchergesetzes debattiert, die das Autofahren betrifft.

Mehrere Bundesländer wollen das Rauchen in Autos verbieten, wenn Kinder oder Schwangere darin sitzen. Am Freitag beriet der Bundesrat in erster Lesung über einen entsprechenden Antrag Nordrhein-Westfalens, den auch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterstützen. Die Antragssteller wollen das Nichtraucherschutzgesetz ändern. Verstöße sollen dann mit 500 bis 3.000 Euro geahndet werden.

Die Länder begründen ihren Vorstoß mit den gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens. Die Belastung mit Tabakrauch erreiche in geschlossenen Fahrzeugen schon nach wenigen Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätze, dass rund eine Million Minderjährige in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt seien, heißt es in dem Gesetzesantrag.

Effektiver Beitrag zum Schutz von Kindern

Der nordrhein-westfälische Minister für Bundesangelegenheiten, Stephan Holthoff-Pförtner (CDU), sagte: "Jede Zigarette im Auto raucht das Kind auf der Rückbank und das ungeborene Kind mit." Durch ein Rauchverbot könne ein effektiver Beitrag zum Schutz von Kindern und Minderjährigen geschaffen werden. Eine solche Regelung sei längst überfällig, sagte die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD). Viele europäische Länder hätten bereits ein Rauchverbot im Auto. "Wir sollten da schnellstens nachziehen und auch unsere Kinder schützen."


Die Länderkammer überwies den Antrag nach der Vorstellung in der Plenarsitzung an die Ausschüsse für Gesundheit und Jugend, die in der letzten Septemberwoche darüber beraten. Sollte der Bundesrat den Antrag nach den Ausschussberatungen annehmen, müsste noch der Bundestag darüber abstimmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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