Die Änderung und Überarbeitung von bestehen Siegeln; wie die Erweiterung mit zusätzlichen Beizeichen sowie Korrekturen liegen zwar grundsätzlich in der Verantwortung des Siegelberechtigten, bedürfen aber in den meisten Fällen der Vorlage und der Genehmigung des jeweils zuständigen Landeskirchenamtes.