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So bekommen Sie Schmerzensgeld vom Chef

Von Heiko Peter Krenz
Veröffentlicht am 16.07.2016Lesedauer: 2 Minuten

Über 1,8 Milliarden Überstunden haben die Deutschen 2015 gemacht, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Jeder dritte Arbeitnehmer verbringt mehr Zeit am Arbeitsplatz als vereinbart.

Krank und arbeitsunfähig nach zehn Jahren Stress im Beruf – ein Mandant unseres Kolumnisten Peter Heiko Krenz wurde von seinem Arbeitgeber dafür entschädigt. Aus einem ganz entscheidenden Grund.

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Geben Arbeitnehmer alles für ihren Job, sollte das den Arbeitgeber eigentlich freuen. Doch manchmal scheint gut nicht gut genug zu sein. Unser Mandant hatte über zehn Jahre sämtliche Energie in seinen Beruf gesteckt. Die Kunden mochten ihn, die Kollegen baten ihn um Rat und wenn jemand ausfiel, war er der Erste, der eingesprungen ist.

Dennoch musste er immer mehr Überstunden machen. Ständig kamen neue Aufgaben hinzu, andere wurden plötzlich entzogen. Spontane Versetzungen waren an der Tagesordnung. Eine Vorankündigung oder Erklärung gab es nie. Unser Mandant hat sich lange auf das Spiel eingelassen. Doch dann ging nichts mehr. Er wurde krank.

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Die Wahrheit mag traurig klingen, doch unser Mandat ist erfahrungsgemäß kein Einzelfall. Immer mehr Arbeitnehmer werden Schikanen ausgesetzt, sodass sie schließlich krank werden. Es wehrt sich kaum jemand dagegen. In der Tat ist es in solchen Fällen schwer, dem Arbeitgeber sein Verhalten nachzuweisen. Das gilt ganz besonders, wenn es um Schmerzensgeldansprüche geht.

Keine Steuern oder Abgaben fällig

Bei unserem Mandanten hatte die jahrelange Überarbeitung und seine Erkrankung nicht nur zu einer Schwerbehinderung geführt, sondern zudem zur Frührente. Das konnte und wollte er nicht einfach hinnehmen. Sein Ziel war Schmerzensgeld.

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Unsere einzige Chance war, sämtliches Vorgehen und alle Praktiken des Arbeitgebers detailliert aufzuzeigen und mit der Erkrankung unseres Mandanten in Verbindung zu bringen. Bei Schmerzensgeldklagen lautet nämlich die Devise: Je genauer, desto besser. Der Aufwand sollte sich lohnen.

Unser Vorteil war, dass unser Mandat über die Vorgänge an seinem Arbeitsplatz Buch geführt hatte. Schließlich hatten wir vor Gericht Erfolg. Sein Arbeitgeber ließ sich auf einen Vergleich ein. Er musste Schmerzensgeld zahlen.

Die Besonderheit von Schmerzensgeld ist, dass hierauf keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben anfallen. Es handelt sich also immer um einen Nettobetrag! Die Freude stand unserem Mandanten sichtlich ins Gesicht geschrieben. Noch größer war für ihn allerdings die Genugtuung, dass er gekämpft und Recht bekommen hat.

Der Autor ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der Kanzlei Dr. Krenz in Berlin


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