Kann ich jetzt nochmal vor Gericht landen verfassungswidriger Zeichen

Hi, ich hätte eine Frage. Ich wurde vor knapp einem Jahr angezeigt wegen der Verwendung verfassungswidriger Zeichen. Es hatte etwas mit *dolf und diesem Kreuz zu tun. Ich soll So Staatsanwaltschaft heil hitl*er und Diese Kreuze ihr wisst was ich meine gesprüht haben! (Ob ich das war odee net sage ich lieber net) Ich habe damals bei der Polizei die Aussage verweigert. Dann kam ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft, aber ich habe Widerspruch eingelegt, weil ich einen guten Plan hatte (was ja net schlimm ist Anwälte haben auch nen plan) Ich dachte wirklich, dass ich mit diesem Plan verlieren würde Und hatte eigentlich bereut Wiederspruch eingelegt zu Haben 🤣. Aber dann ging ich vor Gericht. Die Richterin war locker 30, also noch sehr jung. Auch die Staatsanwältin war ultra jung. Ich hatte erwartet, dass dort 60-jährige Richter Männer mit Justiz Sicherheit sitzen und der Saal voll ist – aber nein. Der Saal war leer, und alle waren nett. Der Saal war komplett leer nur die Staatsanwaltschaft und Richterin Ich habe meinen Plan, den ich wochenlang geübt hatte, vorgetragen Wie jeder Anwalt es auch tun würde. Und am Ende – noch an diesem Tag kam das mündliche Urteil zu meinen Gunsten. Das bedeutet, ich muss weder die 1.600 Euro Strafe aus dem Strafbefehl zahlen noch Gerichtskosten übernehmen. Einen Anwalt hatte ich nicht. Die Bestätigung Urteilsverkündung wurde mir per Post zugesendet und ist tatsächlich gestern in meinem Postfach gelandet. Nun meine Frage: Da der Fall ja jetzt beendet ist und niemand zweimal für dieselbe Tat verurteilt werden kann – kann ich jetzt (Theportisch) Also Beispiel einfach zugeben, dass ich gelogen "habe" und es eigentlich doch getan habe???? Oder wäre das Nicht möglich??? Weil als beschuldigter darf ich ja lügen wie ich will, mein gutes Recht? Oder net

Ja 64%
Nein 36%
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