Gebührenordnung_Grundschule-und-Sekundarschule

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Grundschule & Sekundarschule

Gebührenordnung Stand März 2016

§1 Anmeldegebühr
a. Bei der Anmeldung des Kindes an der Freien Montessori Schule Main-Kinzig-Kreis
wird eine einmalige Anmeldegebühr von € 150,00 fällig, die die Kosten der
notwendigen Administrationsaufgaben deckt und nicht rückzahlbar ist.

b. Die Anmeldegebühr fällt auch beim Wechsel von Kinderhaus in Grundschule oder
von Grundschule in Sekundarschule an.

§2 Aufnahmegebühr
a. Bedingung für die Aufnahme des Kindes an der Freien Montessori Schule Main-
Kinzig-Kreis ist die einmalige Entrichtung einer Aufnahmegebühr in Höhe von
€ 700,00, die mit dem Abschluss des Schulvertrages fällig wird.

b. Die Aufnahmegebühr fällt nicht bei dem Wechsel von Kinderhaus in Grundschule
oder von Grundschule in Sekundarschule an.

§3 Freiwillige Bürgschaft, Förderverein


a. Zur Begründung und Aufrechterhaltung des Schulbetriebs hat der Schulträger u.a.
ein Darlehen bei einer auf die Finanzierung privater bzw. alternativer Schulen
spezialisierten, genossenschaftlich organisierten Bank, der GLS-Bank, in Anspruch
genommen, zu dessen Besicherung und Erhaltung die Eltern freiwillig
Bürgschaften in Höhe eines Betrages von € 3.000,00 erteilen können. Der
Schulträger stellt den Eltern hierzu nach Abschluss des Schulvertrages
entsprechende Bürgschaftsformulare zur Verfügung.

Die Bürgschaftserklärung wird an die GLS Bank weitergeleitet. Auskünfte über die
Bonität des/der Bürgen, z. B. Schufa- oder Creditreformauskünfte sind nicht
erforderlich und werden nicht eingeholt. Die Einzelheiten regelt die
Bürgschaftserklärung.

b. Eine Mitgliedschaft im Förderverein Freie Montessori Schule Main-Kinzig e.V., der


ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau von Kinderhaus,
Grundschule und Sekundarschule leisten will, ist wünschenswert.

§4 Monatliches Schulgeld
a. Das monatliche Schulgeld beträgt für das erste Kind an der Freien Montessori
Schule Main-Kinzig-Kreis (Grundschule) € 387,00, für jedes weitere
Geschwisterkind € 297,00.
Freie Montessori Schule Main-Kinzig gemeinnützige GmbH, Lagerhausstr. 3, 63589 Linsengericht
Kinderhaus, Grundschule, Sekundarschule
Geschäftsführung: Susen Schorn und Nina Villwock
Tel: 06051/977592 vorm., Fax: 06051/977591, willkommen@montessori-mkk.de
Amtsgericht Hanau HRB 91827
Für die Sekundarschule beträgt das monatliche Schulgeld pro Kind einheitlich
€ 482,00.

b. Das Schulgeld ist jeweils am Monatsanfang fällig und für 12 Monate im Jahr zu
zahlen. Ferienzeiten oder Krankheitstage berechtigen nicht zur Kürzung.

c. Die Zahlung des Schulgeldes ist nur im Lastschriftverfahren möglich. Eine


Änderung der Bankverbindung ist unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Bei
Rückgabe berechtigter Lastschriften ist durch den Schulgeldpflichtigen eine
Kostenpauschale in Höhe von € 10,00 zu entrichten.

§5 Schulgeldermäßigung
a. Auf Antrag kann in Ausnahmefällen in der Grundschule und Sekundarschule
Schulgeldermäßigung wegen besonderer sozialer Härte gewährt werden. Die
Ermäßigung wegen sozialer Härte wird jeweils im Einzelfall und nach einem
persönlichen Gespräch zwischen der Familie und dem Gremium
„Ermäßigungsfonds“ festgelegt. Einzelheiten hierzu finden sich in den
Antragsformularen.

§6 Materialkosten
a. In der Grundschule wird pro Kind und Schuljahr ein Betrag von € 160,00 zur
Deckung der anfälligen Materialkosten, insbesondere Verbrauchsmaterialien und
Montessorimaterialien, erhoben. In der Sekundarschule beträgt der schuljährliche
Materialkostenbeitrag € 250,00.

b. Die Materialkostenbeiträge werden zusammen mit dem Schulgeld für den ersten
Monat des betreffenden Schuljahres per Lastschrift eingezogen.

§7 Mittagessen
a. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Mittagessen ist verpflichtend, da
der Unterricht an der Freien Montessori Schule Main-Kinzig-Kreis nach der
Mittagspause weitergeführt wird.

b. Die Kosten für das schultägliche Mittagessen betragen nach derzeitigem Stand
€ 4,60 pro Tag und werden am Ende des Monats per Lastschrift eingezogen.

§8 Arbeitsleistung der Eltern, Befreiung


a. Pro Schuljahr ist von den Eltern ein bestimmter Anteil an Gemeinschaftsleistung
zu erbringen. Dazu gehört beispielsweise das Engagement in Eltern-
Arbeitsgemeinschaften. Pro Familie sind 20 Stunden pro Schuljahr zu leisten. Die
Einzelheiten regelt der Schulvertrag.

b. Eine Befreiung von dieser Pflicht zur Gemeinschaftsarbeit ist nur gegen Zahlung
eines Entgelts von 25,00 Euro für jede nicht geleistete Arbeitsstunde möglich.

§9 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt zum 01. März 2016 in Kraft.
Freie Montessori Schule Main-Kinzig gemeinnützige GmbH, Lagerhausstr. 3, 63589 Linsengericht
Kinderhaus, Grundschule, Sekundarschule
Geschäftsführung: Susen Schorn und Nina Villwock
Tel: 06051/977592 vorm., Fax: 06051/977591, willkommen@montessori-mkk.de
Amtsgericht Hanau HRB 91827

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