Betreuungsvereinbarung Umdaschnest

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BETREUUNGSVEREINBARUNG

für die private Kinderbetreuungseinrichtung der Umdasch Group AG

Voraussetzung für einen Betreuungsplatz im umdasch nest: ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter
des Kindes ist bei der Umdasch Group AG beschäftigt.
Abgabe der Anmeldung persönlich im umdasch nest bei: Gruppenleitung Elisabeth Pöchhacker,
Austraße 28, 3300 Amstetten, Telefonnummer: 0676/87 87 32 302

1.) Angaben zu den Eltern:

Vor- und Nachname des bei Umdasch Group AG beschäftigten Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten

Wohnadresse: PLZ, Ort, Straße

telefonisch erreichbar unter folgenden Nummern:


Büro:
E-Mail-Adresse:

Handy:

privat:
Sozialversicherungs-Nr. | Geburtsdatum

Vor- und Nachname des zweiten Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten

Wohnadresse: PLZ, Ort, Straße

erreichbar unter Tel. Nr.: Sozialversicherungs-Nr. | Geburtsdatum

Hilfswerk NÖ Betriebs GmbH - Familien- und Beratungszentrum Amstetten, Ardaggerstraße 50, 3300 Amstetten
Tel. 07472/615 20-32, zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at, www.hilfswerk.at
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2.) Anmeldung des Kindes zur Betreuung im umdasch nest:

Vor- und Nachname des Kindes Sozialversicherungs-Nr. | Geburtsdatum des Kindes

Eintrittsdatum:
(inkl. Eingewöh- Tag/Monat/Jahr
nungsphase)

Tarife: aktueller Betreuungsbeitrag/Monat


(exkl. Verpflegung)

2-3 Tage / Woche bis 14.30 Uhr bzw. ab 12.00 Uhr € 130,-
4-5 Tage / Woche bis 14.30 Uhr bzw. ab 12.00 Uhr € 215,-
2-3 Tage / Woche ganztags € 155,-
4-5 Tage / Woche ganztags € 250,-

Betreuungszeiten:
Bitte geben Sie hier verbindlich an, an welchen W ochentagen und zu welchen Zeiten Sie für Ihr Kind die
Betreuung in Anspruch nehmen wollen (Öffnungszeiten: werktags Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 Uhr):

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

von von von von von

bis bis bis bis bis

Krankheiten/Medikamente:

Falls das Kind an einer chronischen Krankheit, Allergie, sonstigen physischen oder psychischen
Beeinträchtigung leidet oder Medikamente einnehmen muss, bitten wir hier um Bekanntgabe:

Hilfswerk NÖ Betriebs GmbH - Familien- und Beratungszentrum Amstetten, Ardaggerstraße 50, 3300 Amstetten
Tel. 07472/615 20-32, zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at, www.hilfswerk.at
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3.) Verrechnung des Essensbeitrages und der Betreuungskosten:
Die tägliche Essensverpflegung beinhaltet ein Mittagessen (2-gängig) sowie eine Vor- und Nachmittagsjause.
Der Essenbeitrag wird nur bei Inanspruchnahme verrechnet bzw. wenn die Abmeldung nach 07.15 Uhr des
jeweiligen Tages erfolgt. Die Kosten betragen derzeit für das Mittagessen € 3,28 pro Portion und für die
Jause jeweils € 1,03 pro Jause - Änderungen vorbehalten.
Der Betreuungsbeitrag wird für den aktuellen Monat am Anfang des Folgemonats gemeinsam mit dem
Essensbeitrag per Einziehungsauftrag abgebucht. Die Übermittlung der dementsprechenden Rechnung
erfolgt einige Tage zuvor. Ab dem Eintrittsdatum ist der volle Betreuungsbeitrag zu bezahlen und wird auch
bei Krankheit, Urlaub und sonstigem Fernbleiben nicht rückvergütet.

Beim Land Niederösterreich kann ein Antrag auf Herabsetzung des Betreuungsbeitrages gestellt werden, für
welchen das Familiennettoeinkommen nachzuweisen ist (Formulare sind bei der Gruppenleitung erhältlich).

Bankverbindung zwecks Einziehung der Betreuungs- und Essenskosten bitte bekannt geben:

Konto lautend auf Bankinstitut

IBAN BIC

Unterschrift der/des Kontoinhabers/in

4.) Allgemeine Richtlinien und Konditionen:


 Die Betreuungsvereinbarung wird bindend auf 6 Monate ab Eintrittsdatum abgeschlossen, eine
vorzeitige Auflösung ist nicht möglich. Im Falle der vorzeitigen Beendigung der gegenständlichen Leistung
besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Betreuungsentgelts – auch bei Nichtbeanspruchung – bis zum
vollendeten sechsten Betreuungsmonat.
 Die Kündigungsfrist für die Betreuungsvereinbarung beträgt beiderseits ein Monat. Wenn bei
unbefristeten Vereinbarungen nicht ein Monat vor Ablauf der 6-monatigen Bindungsfrist gekündigt wird,
verlängert sich die Betreuung automatisch auf unbefristete Dauer. Die Kündigung ist in jedem Fall
schriftlich (eMail an: zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at) beim Hilfswerk NÖ Betriebs GmbH bekannt zu
geben.
 Sollte sich der Dienstgeber ändern und dadurch der Arbeitsplatz nicht mehr bei Umdasch Group
AG sein, bleibt der Anspruch auf den Kinderbetreuungsplatz für das bereits angemeldete Kind noch für 3
Monate aufrecht, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. In beiden Fällen ist
Umdasch Group AG schriftlich (eMail an: doris.gleiss@doka.com) darüber zu informieren.
 Sollten sich relevante persönliche Daten der Eltern/Erziehungsberechtigten ändern (z.B.:
Namensänderung, Wohnanschrift, Tel. Nr., Dienstgeber), ist dies umgehend beim Hilfswerk NÖ Betriebs
GmbH (eMail an: zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at) bekannt zu geben.
 Wenn das Kind der Betreuung einen (oder mehrere) Tag(e) fern bleibt, ist die Gruppenleitung
davon zu verständigen.
 Wir bitten um Verständnis dafür, dass kranke Kinder nicht in der Kindergruppe betreut werden können.
Bitte denken Sie daran, auch zum Schutz Ihres eigenen Kindes.

Hilfswerk NÖ Betriebs GmbH - Familien- und Beratungszentrum Amstetten, Ardaggerstraße 50, 3300 Amstetten
Tel. 07472/615 20-32, zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at, www.hilfswerk.at
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 Sollten wichtige Informationen über das Kind, nach welchen in diesem Anmeldeformular nicht gefragt
wird, vorhanden sein, so ist die Gruppenleitung vorab über diese Besonderheiten zu informieren.
Kinder mit besonderen Bedürfnissen können aufgenommen werden. Es muss vor der Aufnahme
überprüft werden, ob aufgrund der räumlichen und personellen Rahmenbedingungen eine Förderung der
Entwicklung des Kindes zu erwarten und ob die Erfüllung der Aufgaben der Tagesbetreuungseinrichtung
hinsichtlich der übrigen Kinder gewährleistet ist. Eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme ist erst
nach einer Probezeit auszusprechen.
 Sollte sich die Betreuungsanforderung für das Kind ändern (z.B.: längere Betreuungszeiten nötig),
kann mit der Gruppenleitung die Möglichkeit dessen abgeklärt werden.
 Gründe für die Aufkündigung des Betreuungsvertrages seitens Hilfswerk NÖ:
- wenn sich das Kind ständig den Anordnungen des Betreuungspersonals widersetzt, die
Gruppe damit stört bzw. gefährdet und auch nach einem Gespräch mit den Eltern keine
Besserung in seinem Verhalten eintritt
- wenn die Betreuungskosten selbst nach der 3. Mahnung nicht beglichen werden
- wenn bei relevanten Punkten der Betreuungsvereinbarung unrichtige Angaben gemacht wurden

Folgende Personen – abgesehen von den Erziehungsberechtigten – dürfen das Kind abholen:

Vorname, Nachname Verwandtschaft/Beziehung zum Kind (z.B. Oma)

Vorname, Nachname Verwandtschaft/Beziehung zum Kind (z.B. Oma)

Vorname, Nachname Verwandtschaft/Beziehung zum Kind (z.B. Oma)

Datenschutzhinweis:
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung möchten wir Sie informieren, dass auf Grundlage von Art 6 Abs
1 lit b DSGVO die oben angegebenen Daten automatisiert verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur
Verarbeitung der personenbezogenen Daten, Ihren Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie
zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind im Internet unter
www.hilfswerk.at/niederoesterreich/datenschutz/ abrufbar.

Ich habe die Angaben in der Betreuungsvereinbarung vollständig und korrekt gemacht.
Die Richtlinien und Konditionen habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.

Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

Bestätigung über die Annahme der Betreuungsvereinbarung vom Hilfswerk NÖ:

Datum Unterschrift und Stempel Hilfswerk Niederösterreich Betriebs GmbH

Hilfswerk NÖ Betriebs GmbH - Familien- und Beratungszentrum Amstetten, Ardaggerstraße 50, 3300 Amstetten
Tel. 07472/615 20-32, zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at, www.hilfswerk.at
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