Betreuungsvereinbarung Umdaschnest
Betreuungsvereinbarung Umdaschnest
Betreuungsvereinbarung Umdaschnest
Voraussetzung für einen Betreuungsplatz im umdasch nest: ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter
des Kindes ist bei der Umdasch Group AG beschäftigt.
Abgabe der Anmeldung persönlich im umdasch nest bei: Gruppenleitung Elisabeth Pöchhacker,
Austraße 28, 3300 Amstetten, Telefonnummer: 0676/87 87 32 302
Vor- und Nachname des bei Umdasch Group AG beschäftigten Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten
Handy:
privat:
Sozialversicherungs-Nr. | Geburtsdatum
Hilfswerk NÖ Betriebs GmbH - Familien- und Beratungszentrum Amstetten, Ardaggerstraße 50, 3300 Amstetten
Tel. 07472/615 20-32, zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at, www.hilfswerk.at
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2.) Anmeldung des Kindes zur Betreuung im umdasch nest:
Eintrittsdatum:
(inkl. Eingewöh- Tag/Monat/Jahr
nungsphase)
2-3 Tage / Woche bis 14.30 Uhr bzw. ab 12.00 Uhr € 130,-
4-5 Tage / Woche bis 14.30 Uhr bzw. ab 12.00 Uhr € 215,-
2-3 Tage / Woche ganztags € 155,-
4-5 Tage / Woche ganztags € 250,-
Betreuungszeiten:
Bitte geben Sie hier verbindlich an, an welchen W ochentagen und zu welchen Zeiten Sie für Ihr Kind die
Betreuung in Anspruch nehmen wollen (Öffnungszeiten: werktags Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 Uhr):
Krankheiten/Medikamente:
Falls das Kind an einer chronischen Krankheit, Allergie, sonstigen physischen oder psychischen
Beeinträchtigung leidet oder Medikamente einnehmen muss, bitten wir hier um Bekanntgabe:
Hilfswerk NÖ Betriebs GmbH - Familien- und Beratungszentrum Amstetten, Ardaggerstraße 50, 3300 Amstetten
Tel. 07472/615 20-32, zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at, www.hilfswerk.at
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3.) Verrechnung des Essensbeitrages und der Betreuungskosten:
Die tägliche Essensverpflegung beinhaltet ein Mittagessen (2-gängig) sowie eine Vor- und Nachmittagsjause.
Der Essenbeitrag wird nur bei Inanspruchnahme verrechnet bzw. wenn die Abmeldung nach 07.15 Uhr des
jeweiligen Tages erfolgt. Die Kosten betragen derzeit für das Mittagessen € 3,28 pro Portion und für die
Jause jeweils € 1,03 pro Jause - Änderungen vorbehalten.
Der Betreuungsbeitrag wird für den aktuellen Monat am Anfang des Folgemonats gemeinsam mit dem
Essensbeitrag per Einziehungsauftrag abgebucht. Die Übermittlung der dementsprechenden Rechnung
erfolgt einige Tage zuvor. Ab dem Eintrittsdatum ist der volle Betreuungsbeitrag zu bezahlen und wird auch
bei Krankheit, Urlaub und sonstigem Fernbleiben nicht rückvergütet.
Beim Land Niederösterreich kann ein Antrag auf Herabsetzung des Betreuungsbeitrages gestellt werden, für
welchen das Familiennettoeinkommen nachzuweisen ist (Formulare sind bei der Gruppenleitung erhältlich).
Bankverbindung zwecks Einziehung der Betreuungs- und Essenskosten bitte bekannt geben:
IBAN BIC
Hilfswerk NÖ Betriebs GmbH - Familien- und Beratungszentrum Amstetten, Ardaggerstraße 50, 3300 Amstetten
Tel. 07472/615 20-32, zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at, www.hilfswerk.at
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Sollten wichtige Informationen über das Kind, nach welchen in diesem Anmeldeformular nicht gefragt
wird, vorhanden sein, so ist die Gruppenleitung vorab über diese Besonderheiten zu informieren.
Kinder mit besonderen Bedürfnissen können aufgenommen werden. Es muss vor der Aufnahme
überprüft werden, ob aufgrund der räumlichen und personellen Rahmenbedingungen eine Förderung der
Entwicklung des Kindes zu erwarten und ob die Erfüllung der Aufgaben der Tagesbetreuungseinrichtung
hinsichtlich der übrigen Kinder gewährleistet ist. Eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme ist erst
nach einer Probezeit auszusprechen.
Sollte sich die Betreuungsanforderung für das Kind ändern (z.B.: längere Betreuungszeiten nötig),
kann mit der Gruppenleitung die Möglichkeit dessen abgeklärt werden.
Gründe für die Aufkündigung des Betreuungsvertrages seitens Hilfswerk NÖ:
- wenn sich das Kind ständig den Anordnungen des Betreuungspersonals widersetzt, die
Gruppe damit stört bzw. gefährdet und auch nach einem Gespräch mit den Eltern keine
Besserung in seinem Verhalten eintritt
- wenn die Betreuungskosten selbst nach der 3. Mahnung nicht beglichen werden
- wenn bei relevanten Punkten der Betreuungsvereinbarung unrichtige Angaben gemacht wurden
Folgende Personen – abgesehen von den Erziehungsberechtigten – dürfen das Kind abholen:
Datenschutzhinweis:
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung möchten wir Sie informieren, dass auf Grundlage von Art 6 Abs
1 lit b DSGVO die oben angegebenen Daten automatisiert verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur
Verarbeitung der personenbezogenen Daten, Ihren Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie
zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind im Internet unter
www.hilfswerk.at/niederoesterreich/datenschutz/ abrufbar.
Ich habe die Angaben in der Betreuungsvereinbarung vollständig und korrekt gemacht.
Die Richtlinien und Konditionen habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.
Hilfswerk NÖ Betriebs GmbH - Familien- und Beratungszentrum Amstetten, Ardaggerstraße 50, 3300 Amstetten
Tel. 07472/615 20-32, zentrum.amstetten@noe.hilfswerk.at, www.hilfswerk.at
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