Über Jugendämter und wie sie helfen

Was macht eigentlich das Jugendamt?

Jugendämter unterstützen

Kinder, junge Menschen und Familien:

Sie stellen Ihnen dafür umfangreiche Angebote zur Verfügung.

Das Jugendamt ist für

alle Altersstufen von der Geburt bis zur Volljährigkeit

da – in vielen Fällen auch darüber hinaus.

Vieles, was das Jugendamt macht, ist

kostenlos: Beratung, Unterstützung und Freizeitangebote.

Zu Leistungen, die mit Kosten verbunden sind, informiert Sie das Jugendamt.

Das Jugendamt

schützt Ihr Kind vor Gefahren.

Es hat einen gesetzlichen Auftrag, für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einzuschreiten.

Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes – Allgemeine Informationen

Hier informieren wir Sie über die vielen Aufgaben des Jugendamts. Hilfen zur Erziehung sind eine davon.

  • Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Familienbildung, Frühe Hilfen, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

    Diese Angebote können alle Kinder und Jugendliche nutzen, um eigenständig dazuzulernen und sich weiterzuentwickeln – auch außerhalb ihrer Familie. Allen Eltern geben sie die Gelegenheit, sich zu Familie und Erziehung zu informieren sowie Beruf und Familie zu vereinbaren.

  • Beratung, Entlastung, Unterstützung

    Beratungsangebote und spezifische Hilfen stehen Eltern, Kindern und Jugendlichen offen, wenn eine besondere Situation oder ein Lebensereignis Ihre Familie herausfordert. Zum Beispiel ein neues Geschwisterkind kommt dazu, die Eltern haben dauerhaft Konflikte oder wollen sich trennen oder bei einem Kind klappt es in der Schule mal nicht so.

  • Begleitung und Hilfe im Einzelfall

    Auf Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige können Eltern beziehungsweise junge Menschen zurückgreifen, wenn es Probleme in der Familie oder im sozialen Umfeld gibt. Diese Unterstützung soll verhindern, dass sich die Situation langfristig nachteilig auf die Kinder und Jugendlichen auswirkt. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen sich die Eltern oder jungen Menschen vom Jugendamt beraten lassen und einen Antrag stellen.

  • Kinderschutz

    Wenn das Wohl eines Kindes bedroht ist, treten die Jugendämter für den Schutz des Kindes ein. Diese Aufgabe heißt staatliches Wächteramt. Dabei prüft das Jugendamt eine Situation, nachdem eine drohende Gefährdung eines Kindes dem Jugendamt bekannt wird. Das Jugendamt kann ein Kind oder einen Jugendlichen vorübergehend in Obhut nehmen.  Das Jugendamt wirkt auch bei familiengerichtlichen Verfahren mit.


Welches Jugendamt ist für mich zuständig?

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Suche nach der geeigneten Hilfe. Jugendämter helfen, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige selbst nicht weiterkommen.

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