Was macht eigentlich das Jugendamt?
Jugendämter unterstützen
Kinder, junge Menschen und Familien:
Sie stellen Ihnen dafür umfangreiche Angebote zur Verfügung.
Das Jugendamt ist für
alle Altersstufen von der Geburt bis zur Volljährigkeit
da – in vielen Fällen auch darüber hinaus.
Vieles, was das Jugendamt macht, ist
kostenlos: Beratung, Unterstützung und Freizeitangebote.
Zu Leistungen, die mit Kosten verbunden sind, informiert Sie das Jugendamt.
Das Jugendamt
schützt Ihr Kind vor Gefahren.
Es hat einen gesetzlichen Auftrag, für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einzuschreiten.
Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes – Allgemeine Informationen
Hier informieren wir Sie über die vielen Aufgaben des Jugendamts. Hilfen zur Erziehung sind eine davon.
Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Familienbildung, Frühe Hilfen, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Diese Angebote können alle Kinder und Jugendliche nutzen, um eigenständig dazuzulernen und sich weiterzuentwickeln – auch außerhalb ihrer Familie. Allen Eltern geben sie die Gelegenheit, sich zu Familie und Erziehung zu informieren sowie Beruf und Familie zu vereinbaren.
Beratung, Entlastung, Unterstützung
Beratungsangebote und spezifische Hilfen stehen Eltern, Kindern und Jugendlichen offen, wenn eine besondere Situation oder ein Lebensereignis Ihre Familie herausfordert. Zum Beispiel ein neues Geschwisterkind kommt dazu, die Eltern haben dauerhaft Konflikte oder wollen sich trennen oder bei einem Kind klappt es in der Schule mal nicht so.
Begleitung und Hilfe im Einzelfall
Auf Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige können Eltern beziehungsweise junge Menschen zurückgreifen, wenn es Probleme in der Familie oder im sozialen Umfeld gibt. Diese Unterstützung soll verhindern, dass sich die Situation langfristig nachteilig auf die Kinder und Jugendlichen auswirkt. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen sich die Eltern oder jungen Menschen vom Jugendamt beraten lassen und einen Antrag stellen.
Kinderschutz
Wenn das Wohl eines Kindes bedroht ist, treten die Jugendämter für den Schutz des Kindes ein. Diese Aufgabe heißt staatliches Wächteramt. Dabei prüft das Jugendamt eine Situation, nachdem eine drohende Gefährdung eines Kindes dem Jugendamt bekannt wird. Das Jugendamt kann ein Kind oder einen Jugendlichen vorübergehend in Obhut nehmen. Das Jugendamt wirkt auch bei familiengerichtlichen Verfahren mit.
Welches Jugendamt ist für mich zuständig?
Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Suche nach der geeigneten Hilfe. Jugendämter helfen, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige selbst nicht weiterkommen.
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Arbeit des Jugendamts
Leistungen des Jugendamts
Die Texte wurden mit freundlicher Unterstützung der BAG Landesjugendämter erstellt. Mehr erfahren unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de