Wahlen 2023
National- und Ständerat: So wählen Sie richtig

Streichen, kumulieren, panaschieren: Wer am 22. Oktober wählen will, hat viele Möglichkeiten. Unsere Tipps.

Lukas Nussbaumer Jetzt kommentieren
Drucken

Exklusiv für Abonnenten

Änderungen auf Wahllisten dürfen nur handschriftlich vorgenommen werden.

Änderungen auf Wahllisten dürfen nur handschriftlich vorgenommen werden.

Symbolbild: Peter Schneider / Keystone

Wer wählt, hat die Qual der Wahl. Das gilt in besonderem Mass für die diesjährigen Nationalratswahlen vom 22. Oktober. In Luzern, Schwyz und Zug, wo in der 200 Parlamentarier zählenden grossen Kammer neun, vier und drei Sitze zu verteilen sind, wurden so viele Listen und Kandidierende eingereicht wie nie zuvor. In Luzern treten 387 Personen an, in Schwyz 103 und in Zug 99. Auch in den Kantonen Uri, Nid- und Obwalden haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Auswahl.

Nationalratslisten: Ändern nur handschriftlich

Wer sich aufgrund dieser grossen Auswahl also dazu entschlossen hat, seine Stimme abzugeben, kann dies schriftlich oder persönlich an der Urne tun. Aber Vorsicht: Änderungen auf den Wahllisten müssen handschriftlich vorgenommen werden, Gänsefüsschen und dergleichen sind nicht erlaubt. Ebenfalls zu beachten gilt es: Mehr als einen Wahlzettel im amtlichen Wahlcouvert machen Ihre Wahl ungültig.

In Kantonen mit Proporzwahlen wie Luzern, Zug und Schwyz, bei denen die Parteien und Gruppierungen ihre Wahlvorschläge auf Listen einreichen, haben Sie die Möglichkeit, Namen zu streichen, zu panaschieren oder zu kumulieren. Sie können den vorgedruckten Wahlzettel auch unverändert ins Couvert legen. So gehen Sie vor:

Bei den Ständeratswahlen ist Kumulieren verboten

Mehr als einmal auf Ihrer Wahlliste darf auch bei den Ständeratswahlen kein Kandidat erscheinen. Wenn Sie einen vorgedruckten Wahlzettel verwenden, dürfen Sie aber Kandidatennamen streichen und die Namen von anderen wählbaren Kandidatinnen auf die Liste schreiben. In den Kantonen Luzern, Schwyz und Uri sind grundsätzlich alle wählbar, die in diesen Kantonen stimmberechtigt sind.

In Zug, Ob- und Nidwalden dürfen nur Kandidierende gewählt werden, die in den amt­lichen Unterlagen aufgeführt sind. In Obwalden wurde bis zum Eingabeschluss nur die Kandidatur des Bisherigen Erich Ettlin von der Mitte eingereicht. Deshalb ist der Kernser in stil- ler Wahl bestätigt. In den anderen Zentralschweizer Kantonen kommt es zu Wahlen, auch wenn im Kanton Uri bloss die Bisherigen Josef Dittli (FDP) und Heidi Z’graggen (Mitte) kandidieren. Uri kennt keine stillen Wahlen; bis zum Wahltag können sich Kandidierende melden.

0 Kommentare