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Business
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, April 24, 2024
Rechnungen sind nicht nur Zahlungsaufforderungen, sondern auch juristische Dokumente, die eine wichtige Rolle bei der Verwaltung des Cashflows, der Steuerberichterstattung und der Einhaltung der lokalen Gesetze spielen. In diesem Artikel gehen wir auf die kritischen Aspekte der Rechnungsstellung in der Schweiz ein und betonen dabei die wesentlichen Bestandteile und die Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften.
Wir gehen auf die Definition und die Bedeutung einer gültigen Rechnung ein, unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Rechnungen und erörtern die wichtige Rolle der Mehrwertsteuer-Konformität im Rechnungsstellungsprozess. Darüber hinaus erläutern wir die obligatorischen und fakultativen Elemente, die für eine Schweizer Rechnung erforderlich sind, untersuchen die Notwendigkeit digitaler Signaturen und stellen praktische Richtlinien für die Ausstellung und Bezahlung von Rechnungen sowie andere wichtige Überlegungen vor.
Unabhängig davon, ob Sie ein lokales KMU oder ein internationales Unternehmen sind, das in der Schweiz tätig ist, ist die Kenntnis der Grundlagen der schweizerischen Rechnungsstellungspraxis entscheidend für einen reibungslosen Geschäftsablauf.
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Eine Rechnung ist eine förmliche Zahlungsaufforderung eines Verkäufers, die als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nach der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen dient. Mit anderen Worten, sie ist eine förmliche Erklärung darüber, was der Käufer für den Kauf schuldet.
Rechnungen werden von Unternehmen zur Verfolgung von Forderungen und für steuerliche Zwecke verwendet. Rechtlich gesehen muss sie bestimmte Informationen enthalten, um als gültig zu gelten. Dazu gehören u. a. Angaben zu den beteiligten Parteien, eine Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen, Preisangaben und Informationen zur Mehrwertsteuer.
Der Unterschied zwischen einer Rechnung und anderen Finanzdokumenten wie Quittungen oder Bestellungen ist von grundlegender Bedeutung für die ordnungsgemässe Führung von Finanzunterlagen und die Einhaltung von Vorschriften.
Alle diese Dokumente sind wichtige Bestandteile der Buchhaltungs- und Beschaffungsprozesse, aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken und werden in verschiedenen Phasen einer Transaktion verwendet.
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Es gibt verschiedene Arten von Rechnungen, die in unterschiedlichen Formaten erstellt werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die in der Schweiz am häufigsten verwendeten Rechnungsarten:
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Die Mehrwertsteuer (MWST) ist ein wichtiger Bestandteil der Rechnungsstellung in der Schweiz. Damit der Käufer von Waren oder Dienstleistungen den Vorsteuerabzug geltend machen kann, müssen die Rechnungen unbedingt „mehrwertsteuerkonform“ sein, d. h. sie müssen den formalen Anforderungen an die Rechnungsstellung in der Schweiz entsprechen.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, muss der in Rechnung gestellte Mehrwertsteuerbetrag klar ausgewiesen werden, es sei denn, die Waren oder Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Dies sorgt nicht nur für Transparenz, sondern erleichtert auch die korrekte Berichterstattung über die Mehrwertsteuer und ermöglicht es dem Käufer, die gezahlte Mehrwertsteuer zurückzufordern.
Im nächsten Abschnitt werden die wesentlichen Elemente einer vorschriftsmässigen Rechnungsstellung erörtert:
Gemäss Art. 26 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer muss eine Rechnung, damit sie rechtskonform ist und den Anforderungen der Mehrwertsteuer in der Schweiz entspricht, die folgenden Pflichtangaben enthalten:
Vor 2018 hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) strenge Anforderungen an digitale Finanzdokumente, einschliesslich elektronischer Rechnungen, gestellt. Diese Rechnungen mussten zwingend mit einer teuren und komplexen Software digital signiert werden, um die Authentizität sicherzustellen und den Vorsteuerabzug zu ermöglichen.
Dies verlangsamte jedoch den Fortschritt bei der Digitalisierung der Buchhaltung in der Schweiz, weshalb die Regeln überarbeitet wurden. Die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene neue Mehrwertsteuerverordnung (Artikel 122) sieht die Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen, Papierrechnungen (gedruckt und gescannt) und PDF-Rechnungen vor.
Das bedeutet, dass elektronische Rechnungen in der Schweiz derzeit als gleichwertig mit ihren Pendants in Papierform angesehen werden, sofern sie die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten. In beiden Fällen (Papier oder elektronisch) ist eine Unterschrift oder elektronische Signatur nicht zwingend erforderlich für eine gültige Rechnung und das Recht auf Vorsteuerabzug.
Dennoch müssen Unternehmen in der Lage sein, die Authentizität und Integrität von Rechnungsbelegen nachzuweisen, unabhängig davon, ob diese auf Papier oder elektronisch gespeichert sind. Eine digitale Signatur ist zwar nicht für jedes Unternehmen obligatorisch, aber sie ist ein solides Instrument, um diese Anforderungen zu erfüllen, und bietet eine zusätzliche Ebene der Sicherheit und des Vertrauens.
Ohne eine digitale Signatur müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie über andere zuverlässige interne Kontrollsysteme verfügen, um die Echtheit ihrer Rechnungen nachzuweisen.
Letztlich muss jedes Unternehmen selbst prüfen und entscheiden, ob eine digitale Signatur für die Rechnungsstellung erforderlich ist, insbesondere wenn es um internationale Kunden oder grosse Transaktionen geht. Eine gängige Lösung könnte darin bestehen, eine digitale Signatur für grosse Transaktionen ab einem bestimmten Schwellenwert vorzuschreiben, nicht aber für Rechnungen mit einem geringeren Wert.
Normalerweise sollten Rechnungen nach Möglichkeit sofort nach der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen ausgestellt werden. Diese unverzügliche Ausstellung ist für die MwSt.-Berichterstattung und die Einhaltung der Vorschriften entscheidend, da sie den Zeitraum bestimmt, in dem die MwSt. geschuldet wird.
Eine sofortige Ausstellung ist jedoch nicht immer möglich. Bei grösseren Projekten, bei denen die Leistung über einen längeren Zeitraum erbracht wird, kann es zu Teilrechnungen und Abschlagszahlungen kommen. Bei komplexeren Lieferungen und Leistungen können die Rechnungen erst einige Zeit nach dem tatsächlichen Lieferdatum ausgestellt werden.
Vom Rechnungsempfänger wird in der Regel erwartet, dass er die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung begleicht; die übliche maximale Zahlungsfrist in der Schweiz beträgt jedoch 30 Tage ab dem Datum der Rechnungsstellung, sofern zwischen den beteiligten Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, gilt dies als Zahlungsverzug. Es ist für Unternehmen immer ratsam, die Zahlungsfristen auf der Rechnung klar anzugeben, um Verzögerungen zu vermeiden und ein reibungsloses Cashflow-Management und Finanzberichtswesen zu gewährleisten.
Das Schweizer Recht sieht für alle Ansprüche aus Verträgen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren vor (OR Art. 127). Unternehmen sind daher verpflichtet, Belege und Rechnungen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Dadurch wird auch sichergestellt, dass die Rechnungen für Steuerprüfungszwecke zur Verfügung stehen, wobei die Originalrechnungen bis zu zehn Jahre nach ihrer Ausstellung angefordert werden können.
Sowohl Papierrechnungen als auch elektronische Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass sie während dieses Zeitraums zugänglich und lesbar sind.
Auch wenn Sie Ihre Rechnungen mit der nötigen Sorgfalt bearbeiten, können Fehler passieren. Vielleicht fehlt beim angegebenen Preis eine Zahl, oder der Name oder die Adresse auf der Rechnung ist falsch. Wenn Fehler auftreten, ist es wichtig, sie umgehend und korrekt zu beheben.
Wenn eine falsche Rechnung ausgestellt wurde, muss der Aussteller die ursprüngliche Rechnung stornieren und eine neue, korrigierte Rechnung ausstellen. Auf der berichtigten Rechnung sollte deutlich vermerkt sein, dass sie die vorherige fehlerhafte Rechnung ersetzt, um Verwechslungen zu vermeiden und eine genaue Buchführung zu gewährleisten.
Wenn die nicht korrekte Rechnung bereits bezahlt wurde, müssen Sie zunächst eine Stornorechnung erstellen, um die ursprüngliche Rechnung zu annullieren, bevor Sie eine korrigierte Rechnung ausstellen. Wenn die erhaltene Zahlung zu hoch oder zu niedrig war, muss der Restbetrag von der betreffenden Partei (Käufer oder Verkäufer) beglichen werden.
Glücklicherweise lassen sich Fehler bei der Rechnungsstellung durch sorgfältige Rechnungsstellungsprotokolle und den Einsatz moderner Software für die elektronische Rechnungsstellung erheblich reduzieren. Dies kann dazu beitragen, den Zeit- und Kostenaufwand für die Berichtigung fehlerhafter Rechnungen zu verringern, und, was noch wichtiger ist, den Kunden ein höheres Mass an Professionalität und Zuverlässigkeit zu vermitteln.
Eine genaue, effiziente und steuerkonforme Rechnungsstellung ist für den reibungslosen Betrieb Ihres Unternehmens unerlässlich. In diesem komplexen Umfeld kann die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Buchhaltungsanbieter wie der Nexova AG den Unterschied ausmachen.
Als zertifizierter Microsoft-Partner, der die Leistung der ganzheitlichen ERP-Lösung Microsoft Dynamics 365 Business Central nutzt, hilft Nexova Ihnen, Ihre elektronische Rechnungsstellung zu rationalisieren, indem es die Erstellung, den Versand und die Verwaltung elektronischer Rechnungen automatisiert und diese Prozesse direkt in die Finanz- und Kundenmanagement-Workflows Ihres Unternehmens integriert.
Diese Effizienz reduziert manuelle Fehler, beschleunigt den Zahlungszyklus und gewährleistet die Einhaltung der schweizerischen und globalen E-Invoicing-Standards und -Vorschriften.
Von der Beratung und Unterstützung bei der Erstellung mehrwertsteuerkonformer Rechnungen mit allen obligatorischen Elementen bis hin zur Verwaltung digitaler Signaturen und der Automatisierung der Aktenaufbewahrung vereinfacht Nexova Ihre Finanzverwaltung, damit Sie sich auf Wachstum und Innovation konzentrieren können.
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